4gang

17/08/2010

Offene Forderung – Stopp Pick & Kallenborn

Vorwort

Seitdem ich diesen Post im August 2010 ins Netz gestellt habe, ist eines deutlich geworden:
Das war kein Einzelfall !

Wahrscheinlich läßt es sich nicht ohne weiteres nachweisen, daß es die solchermaßen agierenden Inkasso-Dienste
mit der Methode ganz bewußt darauf anlegen würden, unberechtigte, falsche, unbelegte und verjährte Forderungen
einzutreiben – aber wie man aus den Kommentaren hier (und an den verlinkten Adressen) ersehen kann –
werden “Kollateral-Schäden” durch falsche und fehlerhafte Forderungen zumindest billigend in Kauf genommen.

Zum Schaden der Eintreiber ist es nicht, wenn entnervte oder verunsicherte Opfer der Forderungs-Attacken
schließlich Geld überweisen. Daß auf diese Weise unberechtigt einkassiertes Geld, wieder zurückgegeben
worden wäre – was bei einer Überprüfung der Sachlage ja eigentlich die Konsequenz hätte sein müssen –
habe ich noch nirgends gefunden.

Als Ratschlag kann ich deshalb für alle Leute in ähnlicher Situation nur geben:

Sich nicht ins Bockshorn jagen lassen – die Hinweise und Kommentare lesen (die neuesten sind ganz unten) –
evtl. wegen Schufa-Eintrag reagieren Falschen Schufa-Eintrag löschen – ansonsten einfach ignorieren (was nicht vom Gericht kommt).
Schreiben, die nicht vom Gericht kommen, haben etwa so viel Relevanz wie die Werbebroschüren im Briefkasten.
Die Drohung mit dem Gerichtsweg ist i.d.R. nichts als reiner Bluff, um Angst zu machen und um den Forderungen den Anstrich von Seriosität
zu verleihen (siehe z.B. Kommentare >> 37 << und >> 19 <<).

Und bei offensichtlich unberechtigten Forderungen, sollte man durchaus eine Anzeige wegen versuchten Betrugs erwägen –
und den Gang zur Polizei auf sich nehmen oder einen entsprechend formulierten Brief an den Staatsanwalt adressieren.

Natürlich kann ich keine Gewähr übernehmen für die Richtigkeit der Angaben – das kann im Zweifel nur der beauftragte Anwalt.
Speziell findet hier keine Rechtsberatung statt – es handelt sich hier und in den Kommentaren in allen Fällen ausschließlich um
einen unverbindlichen Meinungsaustausch (siehe ==> http://www.jurawiki.de/RechtsberatungsGesetz)

Ganz herzlich bedanken möchte ich mich bei all jenen, die ihren eigenen Fall in einem Kommentar geschildert haben.
Diese Beiträge sind eminent wichtig – zum einen, weil sie den Betroffenen zeigen, daß sie nicht alleine sind – zum anderen,
weil hier ein breites Spektrum an Methoden für alle als Info aus erster Hand zur Verfügung gestellt wird.

Vorsicht Fallen – so wird die Verjährung aufgehoben !
==> hier weiterlesen <==

Update vom 12.12.2010

Als ich im August den Brief der Anwaltskanzlei Stopp Pick & Kallenborn öffnete und las, blieb mir schier die Spucke weg:

Da behaupteten die Kollegen einfach so, es gäbe eine offene Forderung über 160 Euro von Kabel BW an mich !

Dreister geht’s nimmer !
Weder bin oder war ich Kunde bei Kabel BW – noch gibt oder gab es jemals irgendwelche Forderungen von Kabel BW !

Offensichtlich spekuliert hier jemand auf Zahlung von ängstlichen oder eingeschüchterten Gemütern !

Nimmt man das Anschreiben etwas genauer unter die Lupe, fällt folgendes auf (was vermutlich wohl typisch ist):

Da ist zunächst mal die Rede von meiner “Akte” die “nochmals” vorliegt – alles bedeutungsschwer.
Es droht die “Einreichung des Mahnbescheids bei Gericht”. Ganz schrecklich ! (Siehe >> hier <<)

Aber dann: Das Entgegenkommen in Form einer außergerichtlichen Einigung – das Zuhilfekommen mit Ratenzahlung –
– der großzügige Verzicht auf  “Einigungsgebühr”.

Tja – man gibt sich offensichtlich alle Mühe mit dem armen Schuldner.

Dagegen fehlen sämtliche konkreten (und prüfbaren) Angaben zu der Forderung selbst:
– welche Leistung in welchem Zeitraum erbracht worden sein soll
– welche Zahlung für welche Leistung (bzw. Zeitraum) fehlen soll
– welche Rechnung oder Mahnung von welchem Datum dem zugrunde liegen soll
(vielleicht wäre sie ja noch dazu verjährt ! – siehe >> hier <<)
– welche Rechnungsanschrift zugrunde liegen soll

Die angegebene Kundennummer hat keinerlei Bezug zu irgendwas – und ist obendrein
nur unvollständig dargestellt. (Warum eigentlich, wenn sie mir gegenüber die Richtigkeit belegen soll ?)

Ohne Vornamen und Adreß-Angaben läßt sich nicht mal die Personen-Identität überprüfen !

Alles nur aufgebauschte Sätze ohne konkreten Inhalt, die nur eines zum Ziel haben :
Einschüchtern und – unter Umgehung einer gerichtlichen Prüfung –  zur Zahlung verleiten (dann wird ja alles wieder gut) !

abload

Praktischerweise lag auch gleich der Dauerauftrag bei

P.S.
Wer ein gleichlautendes oder ähnliches Schreiben bekommen hat –
einfach als Kommentar hinterlassen.

P.P.S.
Hier habe ich noch zwei recht informative Beiträge zur Methode gefunden:
http://www.martinkohl.eu/?tag=stopp-pick-kollegen
http://www.martinkohl.eu/?p=32

P.P.P.S.
Anscheinend ist es wichtig – auch bei völlig unberechtigten Forderungen – einem gerichtlichen Mahnbescheid
innerhalb der Frist von 14 Tagen zu widersprechen (wobei für mein Rechtsverständnis erschütternd ist, daß
ein solcher Mahnbescheid ohne besondere Prüfung durch das Gericht wirksam wird – das öffnet dem Mißbrauch
ja geradezu Tür und Tor)

Ratschläge zum Verhalten in solchen Fällen gibt der nachfolgende Link – ebenso einen interessanten Einblick
in die Arbeitsweise der Rechtsanwaltskanzlei Stopp Pick & Kollegen:
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Mahnverfahren-Nichts-bezahlen-4122823-4122828/

Und hier noch ein Ratgeber zum Thema Inkasso-Dienstleister
http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/schutz-vor-inkasso/

Und hier eine Pressemitteilung aus dem Bundesministerium der Justiz:

Zusendung unberechtigter Rechnungen – Was Verbraucher wissen sollten


Vorsicht Fallen – so wird die Verjährung aufgehoben !
==> hier weiterlesen <==

Und hier jetzt – die Fortsetzung :

abload

Man kann’s ja mal probieren – oder ?
Was ist, wenn ich gezahlt hätte ?
Wäre dann das Geld auch zurück überwiesen worden ?
Das stinkt alles ganz gewaltig !!!

P.S.

Meine Vermutung ist – hier hat jemand meinen Post gelesen – und versucht sich jetzt
in Schadensbegrenzung – mit einem schnellen Rückzieher :

War ja alles nur ein bedauerlicher Irrtum, ein bedauerliches Versehen !

P.P.S.

Man beachte die Unterschriften !

(mit “View Image” kann man die Scans in Originalauflösung betrachten)

283 Comments »

  1. Ich kann mich nur anschließen. da bleibt einem die Spucke weg….

    Wir bekamen ebenfalls Post von o.g. Kanzlei. Von uns wollte man einen Betrag, den wir vor 6 Jahren! bereits bezahlt haben noch einmal. Man behauptet vom Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH beauftragt worden zu sein, offene Forderungen einzuziehen. Nach 6 Jahren? Freundlicherweise legte man schon zum zweiten Mal einen Rückumschlag bei, wofür das Porto die Kanzlei übernehmen würde. Ungewöhnlich. Wenn ich Schulden habe, dann zahlt der Inkassodienst die Kosten für Porto? Meiner Meinung nach versucht man hier auf Dummfang zu gehen. Telefonisch hab ich bereits mit dem Verlag als auch mit der Kanzlei gesprochen. der Verlag bestätigte mir, daß es wohl ein Irrtum sei, der Betrag wäre nicht offen. Die Kanzlei besteht darauf, daß der Betrag rechtens angefordert wird. Woher wissen die den Betrag überhaupt, wenn er doch nicht offen ist? Da ich im Internet nun schon verschiedenes dazu gelesen habe, daß mich sehr mißtrauisch werden ließ, u.a. auch Ihr Beitrag, bin ich jetzt erst mal in Wartehaltung, wie weit man das Spiel treiben möchte. Per Fax teilte ich der Kanzlei mit, daß die Forderung bezahlt ist, seit 6 Jahren. Auf einen Nachweis der Zahlung per Kontoauszug oder Überweisungsauftrag verzichte ich erst einmal, weil ich es schon etwas genauer wissen möchte, wem ich unsere Vorgänge der Buchhaltung mitteile. Man müßte doch auch in der Buchhaltung des Verlages Zahlungseingänge ausfindig machen können. Sollte es zum Mahnbescheid kommen, dem wir natürlich widersprechen werden oder gar zu negativen Einträgen bei der Schufa, werden wir uns rechtliche Schritte vorbehalten.

    Comment by Weidensdorfer, Monika — 23/08/2010 @ 15:17 | Reply

    • Soweit ich weiß, gilt für normale Zahlungen/Rechnungen sowieso eine Verjährungsfrist von 3 Jahren.
      Ergo – müßten Forderungen von vor 6 Jahren sowieso obsolet sein – selbst wenn sie berechtigt wären.

      Der Versuch – trotzdem Beträge aus nicht vorhandenen oder nicht rechtswirksamen Forderungen einzutreiben –
      ist schon sehr speziell.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 23/08/2010 @ 17:40 | Reply

  2. zur Unterschrift: Ich erkenne dort im zweiten Brief ein Punkt vor dem A. Die Unterschrift ist also im Auftrag der im Auftrag unterschreibenden 😉 Seltsam und nicht oft, aber nicht verwerflich.

    Comment by dennis — 01/09/2010 @ 21:01 | Reply

    • Wahrscheinlich ist das auch so.

      Mir ging’s dabei aber mehr um das unterschiedliche Aussehen der Unterschriften :
      Ich hatte den Eindruck, die Unterschrift im ersten Brief wäre aufgedruckt – weil
      der Schriftzug pixelig wirkt – ergo eine Art Serien-Brief.

      Aber vielleicht täuscht das auch.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 01/09/2010 @ 21:26 | Reply

  3. Internet ist ja schon mal ganz segensreich!! War mißtrauisch und bin dauf diese Seite gestoßen. Ist ja nicht von schlechten Eltern! Nahezu gleichlautend erhalte ich derartige Briefe! Angeblich Kabel BW Rechnung offen! – Wie sich dem erwehren?

    Elona

    Comment by Elona — 02/09/2010 @ 14:32 | Reply

    • Das ist ja auch die Absicht von dieser Seite – diese Geschichte auffindbar zu machen –
      und eventuell weitere Betroffene zu finden – und Hinweise und Informationen austauschen
      zu können.

      Einfach mal die obigen Links von test.de und martinkohl.eu anschauen – da steht ja
      schon eine ganze Reihe von hilfreichen Ratschlägen.

      Prinzipiell ist eigentlich nicht viel zu befürchten, wenn an den Forderungen nichts dran ist.
      Solange kein Mahnbescheid oder ein Vollstreckungsbescheid vom Gericht vorliegt, kann man solche
      Forderungs-Briefe getrost ignorieren (allerdings muß man sich evtl. wegen falscher Schufa-
      Einträge rühren).
      Für den Vollstreckungsbescheid muß die fordernde Partei schließlich Unterlagen beibringen,
      aus denen die Forderung begründet wird – und das kann sie ja nicht, wenn es da nichts gibt.
      Allerdings sollte man auch fehlerbehafteten Bescheiden vom Gericht immer innerhalb der Frist
      widersprechen.

      Im übrigen sollte man bei eindeutig falschen Forderungen auch eine Anzeige wegen versuchten
      Betrugs erstatten (mit den Briefen zur Polizei dackeln) – nur so wird diesem Unwesen letztlich ein
      Ende bereitet.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 02/09/2010 @ 18:47 | Reply

  4. Selbst ein Serienbrief ist nicht verwerflich. Wenn diese Kanzlei alle “Schuldner” von Kabel BW anschreibt, dann spricht bei solch einer Masse nichts gegen einen Serienbrief. Bei dem zweiten Brief sieht man ja, dass sich um Einzelfälle auch persönlich “gekümmert” wird. Das aber nur zum Formalen, weil ich finde daran sollte man sich nicht festklammern. Ist aber auch keine Unterstellung jetzt ;-)! Heißt aber noch nicht, dass die Forderung tatsächlich berechtigt ist. Habe ähnliche Erfahrungen. Meine Frage: Haben Sie irgendwelche Belege oder was auch immer dort hingeschickt ? Oder ist die Akte einfach aus heiterem Himmel geschlossen worden ?

    Comment by dennis — 02/09/2010 @ 20:04 | Reply

    • So wie’s ausschaut werden ja gerade “Nicht-Schuldner” von der Kanzlei angeschrieben –
      (wenn nicht jemand anderes das Brief-Papier der Kanzlei benutzt)
      aus welchen Gründen auch immer. Und dann hat ein Serien-Brief für mich schon einen
      besonderen Geschmack.
      Der Hergang war so, wie es oben dokumentiert ist. Belege meiner “Nicht-Kundschaft” bei Kabel BW
      habe ich ja kaum bei mir zu Hause rumliegen. Nur so viel: meines Wissens bedient Kabel BW
      Baden-Württemberg und eben nicht Bayern. Die Forderung an mich ging wohl nur “aus Versehen”
      oder “irrtümlich” an mich heraus – jedenfalls nicht gerade ein Beleg für die gebotene Sorgfalt.
      Meine Schlußfolgerungen zu den Aktionen (siehe ebenfalls oben) halte ich für durchaus plausibel.

      Viele Grüße

      P.S.
      Und – wie hoch ist die Dunkelziffer ? 1:10, 1:100 ?
      Wir haben bis jetzt – nur hier – 3 gemeldetete Fälle => mindestens 30 falsche Forderungen ? Oder sogar 300 ?
      Noch mehr ? Dieser Artikel ist nach der Veröffentlichung 200 mal in den ersten 2 Wochen angeklickt worden.
      Hinter jedem Klick steckt ja eine Person, die aus einem ganz bestimmten Grund hier gelandet ist. Mit der Annahme,
      daß bei den meisten ein sehr ähnlicher Grund dahintersteckt, liege ich bestimmt nicht weit daneben.

      Comment by 4gang — 02/09/2010 @ 20:43 | Reply

  5. Hallo!

    Also mein Freund hat auch einen solchen Brief von der Kanzlei bekommen. Mit einer angeblich offenen Rechnung von 2003. Stutzig sind wir geworden, weil wir eine Einzugsermächtigung hatten und weil wir zu diesem Zeitpunkt seit 3 Jahren schon nicht mehr dort gewohnt haben. Die offene Rechnung bezog sich nämlich auf die alte Anschrift für Kabel TV.
    Am Telefon haben die uns gesagt, dass es ein Fehler der Kabelfirma wäre und da es wegen der langen Zeitspanne eh verjährt wäre… ???? Naja, also wir haben die 188 Euro auch nicht gezahlt.

    lg

    Comment by Kati — 30/09/2010 @ 19:13 | Reply

  6. Danke, Heinz Lindenberger,

    ich habe momentan auch mit dieser Anwaltskanzlei zu tun wegen eines ähnlichen Falles. Der Unterschied ist nur, dass sie bei mir Debitel /Mobilcom vertreten, die mich seit einem halben Jahr mit Forderungen ohne jegliche Vertragsgrundlage belästigen.

    Wenn man im Internet sucht, findet man an vielen Stellen ähnliche Berichte über genau diese Kanzlei.

    Ich bin jetzt am Überlegen, ob ich damit jetzt die schon länger geplante Anzeige wegen versuchten Betruges jetzt endlich losschicke. Beim ersten Versuch, dies zu tun, riet mir der Beamte, vorher den Sachverhalt genau zu klären, um auszuschließen, dass es sich um ein Missverständnis handelt.

    Oder ob ich meine Kontakte zu einer Berliner Tageszeitung nutze, um eine Reportage über die Machenschaften derart dubioser Kanzleien anzuregen. Oder beides. Denen sollte man das Handwerk legen!

    Comment by Hans Luntz — 02/10/2010 @ 15:52 | Reply

    • Ja – ich glaube auch, daß dieser Masche nur ein Ende bereitet werden kann, wenn sich möglichst viele aktiv zur Wehr setzen !

      Viele Grüße – und viel Erfolg !

      Comment by 4gang — 03/10/2010 @ 17:31 | Reply

  7. Hallo Zusammen!
    Ich war gestern gerade vom Urlaub zurueck und den genauso gleichen Brief im Briefkasten gefunden. Es ist eine offene Forderung fuer eine Kabel TV Rechnung vor fast 4 Jahren!! Den Betrag habe ich im 2006 ueberwiesen und jetzt bekomme ich so einen komischen Brief. Ich denke jemand hat unsere Kundendaten geklaut und die Daten fuer Betrug benutzt.
    Und ich denke die Bundespolizei und die deutsche Medien sollen etwas machen,um solche freche Betrugsversuche zu ‘Stopp’en. In anderen Webseiten gibt es solche Report seit April!! Es ist schon so lang passiert und es ist immer noch aktiv!! WAS IST LOS?
    Und vielen Dank fuer die o.g. Hinweise und Tips!

    Comment by Skywalker — 13/10/2010 @ 06:13 | Reply

  8. Hallo Miteinander.
    Ich habe heute das oben genannte Schreiben zum wiederholten Mal erhalten.Im Vorfeld habe ich bereits 2 mal schriftlich Widerspruch eingelegt.(Das 1. Mal Nov.2009,das 2. Mal Sep.2010).
    Meint ihr wirklich ich soll die Sache einfach ignorieren bis was Neues passiert?

    Comment by Kurti — 27/10/2010 @ 20:38 | Reply

    • Wenn die Forderung gegenstandslos ist – was soll Schlimmes passieren ?

      Besser noch: Bei offensichtlich unberechtigten Forderungen – Anzeige erstatten (wegen versuchten Betrugs).

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 28/10/2010 @ 23:41 | Reply

  9. Wahnsinn, ich bekam heute genau das gleiche Schreiben nur das die Forderung für Unitymedia war.Hab da auch angerufen und fragte was das soll da ich ja tatsächlich Kunde da war bis vor 3 Jahren. Weiß aber nix von einem Rückstand oder so. Der sagte mir ich solle ihm die Kündigung etc. zusenden. War mir sofort komisch.Ich werde sie mal anschreiben.

    Comment by Leonard — 29/10/2010 @ 15:07 | Reply

  10. Langsam begreife ich, wie dieses “Geschäftsmodell” dieser windigen Firmen funktioniert. Da wird aufgrund irgendwelcher dubioser Forderungen ein Schriftwechsel aufgebaut und nach Schwachstellen gesucht. Mich haben sie auch immer wieder aufgefordert, ihnen alles mögliche zuzufaxen und dann mehrfach sogar bei mir zu Hause angerufen. Ich denke, es ist wirklich das Beste, gar nicht erst zu antworten.

    Stopp, Pick und Kallenborn scheine ich jetzt losgeworden zu sein, nachdem ich das letzte Mal die Anruferin gefragt habe, wie es sich anfühlt, wenn man so eine Arbeit machen muss.

    Aber jetzt habe ich stattdessen “real inkasso” am Hals, die mir auf die gleiche dumme Weise mit allen möglichen Rechtsfolgen drohen, wenn ich die völlig unbegründete Forderung nicht begleiche. Und auch hier rief mich nach Verstreichen der ersten “Frist” eine Dame an, und wollte wissen, warum ich nicht gezahlt habe. Ich habe mir verbeten, von ihr angerufen zu werden und sie aufgefordert, endlich den angedrohten Mahnbescheid zu schicken, damit eine gerichtliche Klärung möglich ist. Dann muss der Fordernde die Karten auf den Tisch legen.

    Die setzen einfach darauf, dass es Menschen gibt, die lieber zahlen, als sich ewig nerven zu lassen. Anscheinend lohnt sich das, weil sich die wenigsten Menschen sicher sind, dass sie nicht am Ende doch verlieren könnten, weil sie irgend etwas übersehen haben.

    Ich denke, am Besten sollte man denen gar nicht antworten und erst einem eventuellen Mahnbescheid widersprechen.

    Wenn man im Internet sucht, so findet man eine Vielzahl haarsträubender Fälle, wie versucht worden ist, Leute abzuzocken. Aber die gehen exakt so weit, wie Ihnen nichts nachzuweisen ist. Dann war es halt ein “bedauerliches Versehen”. Und mit dieser Masche arbeiten diese Raubritter schon seit Jahren!

    Ich sammle jetzt Material für eine Veröffentlichung. Nur mit öffentlicher Aufmerksamkeit gelingt es vielleicht irgend wann einmal, auf diese Weise arbeitenden Firmen das Handwerk zu legen.

    Comment by Hans Luntz — 06/11/2010 @ 15:23 | Reply

  11. Hallo zusammen,

    wir haben die gleiche Post erhalten und zwar schon zum 3 mal. Beim ersten Brief rief ich dort an und wollte wissen was das überhaupt soll. Darauf hin bekam ich die Antwort ich müsse doch selbst wissen was für Rechnungen ich bezahle oder nicht. Also die Damen an der Hotlein arbeiten sehr unfreundlich und man kommt überhaupt nicht weiter und bekommt antworten wenn man fragt wiso sie erst jetzt mit solchen Forderungen kommen, dass es erst jetzt bearbeitet würde usw. Das schlimme ist das es forderungen aus dem Jahre 2001 sind und ich mich nicht erinnern kann offene Posten zu haben. Da wir ja Kabel BW Kunde sind rief ich bei Kabel BW in Pforzheim an, die Bestätigten mir Telefonisch das alles Inordung sei und meine Gebühren ja per Lastschrift eingezogen werden. Nun bekomme ich monatlich Briefe habe aber jetzt beschlossen erst mal gar nicht mehr zu reagiern um zu warten was kommt. Den mein Rechtsgefühl sagt mir das wenn man eine offene Rechnung die Forderung zimmlich schnell kommt und nicht fast 10 Jahre später.

    Comment by angela sold — 17/11/2010 @ 10:03 | Reply

  12. Hei,
    wir haben auch solche Briefe bekommen.wir haben vor 19 monaten Unitytimeda gekündigt wegen Umzug. In der neuen Anschrift kann Unitymedia nicht liefern, da kein Kabel.

    Habe schon mehrmals da angerufen ” Achtung die Zeichen alle Anrufe ohne Genehmigung auf”

    von angeblich aufgelaufenen 456,91€ wollen die nun nur noch 340.€ haben und drohen mit Incasso-Aussendienst,
    der soll mal kommenwas meint Ihr wie schnell der draußen
    ist.

    Ich habe mehrmals nach eien Mahnbescheid gefragt, da warte ich nur drauf.aber die sind zu feige.

    Ich bezahle keinen Euro, sollte das jedoch soweiter gehen
    werde ich Anzege wegen Betruges erstatten, außerdem gibt es Fehrnsehen und die Bild-Zeitung.

    Comment by Ricky 123 — 23/11/2010 @ 19:02 | Reply

  13. Auch ich bekomme regelmäßig, “alle Jahre wieder” Post von Stopp, Pick und Kollegen (SPK). Bei mir handelt es sich um Schulden, die ich angeblich bei Unitymedia habe. Zu eine Geschäftsbeziehung zu Unitiymedia hatte ich allerdings nie. Auf telefonische Anfrage bei SPK im letzten Jahr erfuhr ich, dass es sich um eine Forderung handele, die Unitymedia von Ish “geerbt” habe. Diesen sei ich 3 Monatsbeträge schuldig geblieben. Tatsächlich war Ish vor Jahren einmal mein Kabelnetzanbieter. Die aus dieser Zeit fälligen Beträge habe ich jedoch, bis zur Kündigung des Vertrages, per Dauerauftrag überwiesen. Dies erklärte ich auch dem Herrn von SPK. Ich sagte ihm, dass ich keinesfalls gewillt sei, eine unberechtigte Forderung zu begleichen. Daher solle er mir doch bitte Unterlagen zusenden, aus denen die Forderung zu ersehen sei. Solche Unterlagen, z. B. Mahnungen von Ish, habe ich bis heute nicht erhalten, dafür aber letzte Woche einen Brief, dass ein Termin zur Schuldnerberatung bei mir stattfinden solle und ich möchte bitte einen der vorgeschlagenen Termine bestätigen, anderenfalls werde die Sache für mich teuer. Allerdings könne ich auch freiwillig 90 € bezahlen, dann sei die Sache vom Tisch.

    Ich habe Stopp, Pick und Konsorten jetzt ein Ultimatum gestellt. Wenn sie mir nicht binnen zwei Wochen die Berechtigung der Forderung nachwiesen und ich weiterhin von Ihnen Mahnungen erhielte, müssten sie mit einer Anzeige rechnen.

    Ich bin gespannt, wie sie darauf reagieren werden!

    Comment by Gereon Schneider — 25/11/2010 @ 19:15 | Reply

  14. Hallo,

    ich habe am Samstag den 27.11.2010 das erste Schreiben von besagter Anwaltskanzlei erhalten. Ich hatte in der ersten Hälfte diesen Jahres einen Internetzugang bei Kable BW beantragt aber als der Monteur da war hat er mir gesagt dass dies bei der Adresse technisch nicht machbar sei (zu altes Kabel das nicht ausgetauscht werden kann)und ist wieder abgetrabt. Somit kam kein Vertrag mit Kabel BW zustande und ich hörte auch nichts mehr von Kabel BW.
    Erst zu oben genanntem Termin hörte ich etwas von Stopp Pick & Kallenborn!
    Ich habe jetzt erst einmal widersprochen und warte was weiter geschieht.

    (Kommentar hierher verschoben von Admin)

    Comment by Uwe Palmero — 28/11/2010 @ 20:20 | Reply

    • Hello again,

      aufgrund meines Widerspruchs habe ich exakt das gleiche Schreiben wie Hr. Lindner (Siehe oben, Schreiben vom 19.08.2010) erhalten mit dem Hinweis das der Fall geschlossen wurde.

      Ich möchte nicht wissen wieviel Geld damit verdient wird weil einige aus Angst zahlen und sich nicht wehren!

      Gruß
      Uwe Palmero

      Comment by Uwe Palmero — 28/12/2010 @ 14:01 | Reply

      • Ach ja,

        übrigens habe ich bei der Schufa kontrolliert ob etwas eingetragen wurde und festgestellt das die Anwaltskanzlei eine Rückfrage gestellt hat. Dies ist aber kein Eintrag im Sinne von neagtiver Schufa-Eintrag, also keine Angst davor!

        Gruß
        Uwe Palmero

        Comment by Uwe Palmero — 28/12/2010 @ 14:09 | Reply

  15. Hallo,
    habe vor ein paar Tagen den gleichen Brief bekommen allerdings mit offenen Rechnungen von debitel.
    Ich war debitel Kunde und hatte allerdings schon Mitte April diesen Jahres erfolgreich gekündigt. Jetzt kommt auf einmal Post von dieser Anwaltskanzlei, die so nebenbei wieder nur ein Postfach in der Adresse angibt, was mich gleich stutzig gemacht hat. Außerdem wollen die Geld für Rechnungen vom Juni und Juli 2010, obwohl ich ja Mitte April gekündigt habe. Desweiteren steht im Brief, dass ich schon auf vorige Mahnungen nicht reagiert habe, allerdings habe ich nie eine bekommen! Was ich halt komisch finde…, woher wissen die meine alte Kundennummer von debitel, die stimmt nämlich überein (die ich damals als debitel Kunde hatte.).
    Auf der Rückseite steht wieder das übliche Zeug mit der Schufa, ich hoffe nur das ich da jetzt nicht einen Eintrag bekomme, obwohl ich garkeine offenen Rechnung mehr habe! Ich überweise jetzt garnichts, würde aber trotzdem gerne wissen ob ich bzw. wie ich vorgehen soll oder ob ich das ganze ignorieren soll?
    MFG Robert N.

    (Kommentar hierher verschoben von Admin)

    Comment by Robert Nöllner — 04/12/2010 @ 23:51 | Reply

    • Wenn die Kündigung wirksam war, sind alle weiteren Forderungen natürlich unberechtigt. Streitpunkt ist eventuell die Kündigung selbst: debitel könnte behaupten, keine Kündigung erhalten zu haben. Wenn eine Kündigungsbestätigung vorliegt, ist es klar – ansonsten muß man die wirksame Kündigung evtl. nachweisen (Einschreiben etc.).
      Zu den Schufa-Geschichten sollte man die Hinweise auf http://www.test.de unter dem oben angegeben Link beachten (http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Mahnverfahren-Nichts-bezahlen-4122823-4122828/) Man findet dort ein eigenes Kapitel für “Falschen Schufa-Eintrag löschen”.
      Forderungen und Drohungen von Kanzleien und Inkasso-Büros kann man getrost ignorieren – erst ein gerichtlicher Mahnbescheid ist hier rechtlich wirksam und muß innerhalb der Frist widersprochen werden.

      Alle Auskünfte hier sind natürlich unverbindlich – verbindliche Auskünfte bekommt nur von seinem Anwalt.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 05/12/2010 @ 09:20 | Reply

    • Hallo zusammen,

      ich habe von dieser Kanzlei eine Email bekommen mit dem Hinweis, dass ich am 30.11. ein Schreiben bekommen habe (was nie bei mir gelandet ist) und die darin gesetzte Frist einhalten soll. Es ging dabei auch um Forderungen von Debitel (sie hatten auch meine alte Kundennummer) die ich bezahlen soll. Ich bin aber seit Juni kein Kunde mehr, hab auch eine Bestätigung der Kündigung und sonst alles bezahlt.
      Bin mal gespannt wie das weitergeht…
      Gruß Tobias

      Comment by Tobias — 07/12/2010 @ 10:06 | Reply

  16. Hallo,
    ich bin durch googlen auf die Seite gekommen. Ich habe ein Schreiben dieser Anwaltsfirma bekommen mit Forderungen der debitel AG. Zunöchst kamen zwei Mahnungen von debitel und nun das der Anwaltsfirma

    Wie muss ich mich nun verhalten ? Ich habe KEINEN Vertrag mit debitel abgeschlossen auf Schreiben reagierten die auch net.

    Mit freundlichen Grüssen
    T. Mohr

    (Kommentar hierher verschoben von Admin)

    Comment by Thomas Mohr — 07/12/2010 @ 02:01 | Reply

  17. Hallo
    habe auch mit dieser Firma zutun aber gerechtfertig nur das beste ist das ich, meine rate früzeitig überwiesen habe aber zu viel und dann nachfragte was mit einer rückzahlung wäre. Meinte die dame ganz dreist wir zahlen hier nix zurück, da ja noch was offen sei. ich erklärte ihr mehrmalig das ich hundert euro überwiesen habe und aber nur noch 63 offen waren also sie mir doch den differenz betrag zurück zahlen sollen, Sie meinte dann ich sei mit der ratenzahlung zwar drüber aber es sei immer noch die letzte rate offen, mehrmal sagte ich ihr das dies nicht sein kann und sie auf ihren willen bestand und sagte doch es ist so .(versteh das nicht) zum schluß würde ich dann auch noch beleidigt ob ich die deutsche sprache nicht verstehe und sie was besseres zutun hat als um mein anliegen.

    Also kann mir einer erklären was man da nicht verstehen kann 63 waren offen noch und 100 hab ich überwiesen, da geht man doch von aus das man den rest wiederbekommt oder??

    Also die firma ist hinterf…ig!

    nders kann man das nicht sagen

    LG

    Schalte dich mit debitel kurz und schildere ihnen die sache, frage freundlich um eine bestätigung das du da nie kunde warst und schick den das!! und drohe wenn es nicht anders geht mit einer anzeige wegen betruges!!

    Comment by M. Marquardt — 09/12/2010 @ 17:19 | Reply

  18. Hallo ,

    Ich habe gestern auch ein Schreiben dieser Kanzlei Bekommen ,
    Ich habe ebenfalls zum 1. April einen Vertrag bei Debitel/Mobilcom gekündigt.
    Laut des schreibens handelt die Kanzlei im Auftrag von der Debitel AG Stuttgart , ebenfalls hätte ich auf mehrfache Mahnungen nicht Reagiert ,habe nicht eine einzige bekommen . Ich soll Jetzt einen Betrag von 176,76 € an die “Mandantin” Zahlen ansonsten Drohen sie mir mit einem Gerichtsverfahren und einem Schufa eintrag. Heute Mittag habe ich die Angegebene Nummer auf dem Schreiben Angerufen wo ich bei der Saar LB Bank Gelandet bin anstatt bei der Kanzlei , habe dann mit hilfe von Google eine Nummer Gefunden wo ich die Kanzlei erreicht habe. Eine Junge Dame ging an den Hörer ich schilderte ihr Meine Situation , darauf hin Sagte sie Das im Vertrag steht das der Mobil Anbieter auch noch nach 2 Monaten nach Vertragsende Geld einfordern Kann und ich müsse den Betrag bis zum 15.12 Überweisen. Ich habe seit Monaten nichts von Mobilcom Gehört . Bin seit November wieder Kunde bei Mobilcom und hatte bisher keine Probleme. Die Angegebene Kundennummer ist meine Alte , die ist also Korrekt . Nach weiterem Googlen bin ich hier auf diesen Thread gestoßen und Frage mich Jetzt was ich machen soll ?

    MFG

    M.Hendricks

    Comment by M.Hendricks — 10/12/2010 @ 18:51 | Reply

    • Die Drohung mit dem gerichtlichen Mahnverfahren ist die übliche Masche, um den “Opfern” Angst einzujagen. Allerdings muß man davor überhaupt keine Angst haben – ganz im Gegenteil ! Erst der Gerichtsweg zwingt die “Kollegen”, die Karten auf den Tisch zu legen.
      Genau aus dem Grund haben ja alle Kommentatoren hier keinen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen – sondern die großzügige Möglichkeit eingeräumt bekommen, an der gerichtlichen Kontrollfunktion vorbei, obskure Forderungen begleichen zu dürfen.
      Nämlich erst dann, wenn das gerichtliche Verfahren eingeleitet wurde (das geht zunächst noch ohne jede Prüfung durch das Gericht) – und man mit dem beiliegenden Formblatt Widerspruch eingelegt hat (ganz einfach) – dann müssen die “Kollegen” Belege vorlegen, die einer gerichtlichen Prüfung standhalten.

      Und genau daran wird es höchstwahrscheinlich hapern – denn warum sollten sie sonst so ein großes außergerichtliches Brimborium aufführen.

      Im übrigen ist das zunächst mit keinerlei besonderen Kosten verbunden. Wenn nach dem Widerspruch auf den gerichtlichen Mahnbescheid nichts mehr kommt – sowieso nicht – und wenn sich tatsächlich eine belegte und berechtigte Forderung herausstellt, kann man immer noch zahlen.

      Natürlich kann man jederzeit auch einen Rechtsanwalt beauftragen (und sollte das auch tun, wenn man sich damit besser fühlt), allerdings spricht wenig dagegen, erst auf den gerichtlichen Mahnbescheid zu warten und auf die Reaktion auf den Widerspruch. Wenn nix mehr kommt, braucht man eh’ keinen Anwalt – und wenn die Forderung klar berechtigt und belegt ist – auch nicht. Rechtsanwalt würde ich dann einschalten, wenn die weitere Entwicklung dazwischen drin liegt. Da ist dann professionelle Unterstützung sicher hilfreich.

      Viele Grüße

      P.S. siehe auch http://www.apfeltalk.de/forum/mahnung-abzocke-stopp-t336917-2.html

      Comment by 4gang — 10/12/2010 @ 22:12 | Reply

  19. Hallo zusammen!

    Bei mir lag vor 3 Wochen auch ein Brief der o.g. Kanzlei im Briefkasten. Darin enthalten war eine Zahlungsaufforderung der Debitel AG, wonach ich noch ca. 330 EUR bezahlen müsse.

    Zur Erklärung:

    Es handelt sich um Rechnungen für eine nie gebrauchte SIM-Karte die bei mir im Schrank liegt (Januar 2010 – Mai 2010). Die abgebuchten Beträge von Debitel habe ich sofort wegen Widerspruchs zurückgehen lassen. Daraufhin habe ich mich mit Debitel in Verbindung gesetzt und wollte einen EVN zur Kontrolle haben. Diesen hat man mir jedoch mehrfach verwehrt (komisch, oder?). Nachdem der Vertrag im Mai rechtswirksam gekündigt worden ist habe ich nochmals mit Debitel Kontakt aufgenommen. Daruf hin hat man mir geantwortet, dass man die Verbindungsdaten nur 80 Tage zurückverfolgen kann und man nichts mehr für mich tun könne. Für mich heißt das, dass die mir die EVN also hätten geben können.

    Nun also lag das Schreiben von Kanzlei Stopp in meinem Briefkasten mit der BItte, den Betrag bis zum 15.12. zu überweisen (es war der 11.12. als der Brief ankam!!!).

    Nach ein bisschen googlen habe ich Herrn Stopp eine unfreundliche Mail geschrieben und mich an verschiedene Rechtsanwaltskammern gewendet. Seitdem habe ich von dem Verien nichts mehr gehört.

    MfG

    J. S.

    Comment by J. Schröter — 21/12/2010 @ 10:34 | Reply

    • Hi,
      ich hatte so ein ähnliches Problem. Bei mir war das so, das ich auf der Rückseite eines Prospektes ein Angebot von Talkline gesehen habe. Ich fand das Angebot natürlich verlockend und hab es auch direkt angenommen. Als ich dann die Vertragsdaten ausgefüllt und zugesendet habe, lief auch alles recht seriös ab (zumindest am anfang). Danach wollten Sie mir die erste Rechnung abbuchen die natürlich nicht gestimmt hatte. Ich ließ das auch natürlich direkt von der Bank zurückbuchen. So ging das jetzt von August 2010 bis März 2011. Die wollten einen Anschlusspreis, wo angeblich frei wäre. Ich hätte telefoniert obwohl die karte nicht ein einziges mal in einem Handy drin war, da ich die Karte direkt zerstört habe usw. Jetzt habe ich im März 2011 ein Brief von dieser Kanzlei bekommen, und hatte natürlich direkt angerufen und gefragt was ich da machen kann. Ich schickte dann die ganzen Unterlagen von Talkline für eine Reklamation bei der Kanzlei zu denen. Jetzt sagen die mir, das die nie was bekommen hätten. Und wenn ich bis 13.04.2011 nicht bezahle, das ans inkasso büro weiter geht.

      Kann mir jemand sagen was ich da jetzt tun soll ???
      Soll ich wirklich bezahlen oder es darauf ankommen lassen ???

      MfG

      Comment by S. Stahl — 10/04/2011 @ 13:14 | Reply

  20. Hallo Zusammen,

    Bei mir lag heute ein Brief der o.g. Kanzlei im Briefkasten. Darin enthalten war eine Zahlungsaufforderung der Debitel AG über 433,02 € + Anwaltskosten (auch nochmal 70,20 €).

    Auch ich habe bei Debitel einen Vertrag, welchen ich nie genutzt habe. Dazu muss man wissen, dass ich umgezogen bin und dabei auch den Konto- Umzugsservice der Bank genutzt habe, daher eine neue Bankverbindung erhalten habe. Dabei kam leider die Zahlung der Debitel Rechnung ins straucheln. Nach der Mahnung habe ich den geforderten Betrag (130EUR) per Telefon mit der Debitelmitarbeiter auf 2 Raten a 65 € vereinbart. Die erste Rate wurde auch ordnungsgemäß von mir bezahlt (01.08.2010). Danach habe ich nie wieder etwas von Debitel gehört. Keine Mahnung, kein Anschreiben, garnichts. Heute dann der Brief dieser Kanzlei mit offenen Forderungen von 07.2010 – 12.2010. Ich weiß nicht wie ich darauf reagieren soll – Debitel hätte sich doch nochmal bei mir melden müssen, oder ? Ich mein man kann doch nicht einfach einen Anwalt auf jemanden hetzen, ohne zuvor noch eine letzte Mahnung oder sowas an diese Person zu richten, oder ? Achja ich soll übrigens bis 11.01.2011 bezahlen, auch ein sehr kurzer Zeitraum wie ich finde …

    Bin für jede Hilfe dankbar.

    MfG

    N.K.

    Comment by Nadir Khan — 03/01/2011 @ 11:26 | Reply

    • In deinem Fall würde ich dringend zum Gespräch mit einem kompetenten Anwalt raten. Der kann dir wahrscheinlich von vornherein sagen, welche Möglichkeiten bestehen, welche Strategie eingeschlagen werden kann, welche Voraussetzungen dafür jeweils notwendig sind – und welche Aussichten und welche Risiken(Kosten) bestehen.
      Nach deiner Schilderung sehe ich einige ungeklärte bzw. strittige Punkte:
      – Ist der Vertrag mit Debitel gültig ?
      – Was wurde am Telefon vereinbart ? Läßt sich das belegen/bezeugen ?
      – War es statthaft, die Anwaltskosten in Rechnung zu stellen ?
      Alles Fragen, die sich wahrscheinlich nur im direkten Gespräch mit einem Anwalt klären lassen.

      Das wesentliche Problem dabei ist – einen guten Anwalt zu finden, der sich in der Materie auskennt. Da gibt’s nämlich Unterschiede wie Tag und Nacht (weiß ich aus eigener Erfahrung). Ein guter Anwalt hilft dir in jedem Fall Geld zu sparen – und sei es nur, weil er dir zutreffende Auskünfte erteilt und die richtigen Ratschläge gibt (weil er sich halt gut auskennt). Ein schlechter – kostet bloß Geld.

      Ich würde mich bei der Verbraucherzentrale nach entsprechenden Anwälten erkundigen – wahrscheinlich haben die Adressen.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 04/01/2011 @ 17:40 | Reply

  21. ich habe auch post von dennen bekommen das sie ausen dienst mitarbeiter bei mir vorbei schicken sie wollen sich bei mir zuhause umschauen ist das nurmal

    Comment by 2ens schramm — 11/01/2011 @ 23:13 | Reply

    • Immer dran denken: Alles was die tun und sagen, tun die nicht aus Menschenfreundlichkeit – sondern, weil SIE SICH einen Vorteil davon versprechen !

      Ich würd’ die auf keinen Fall reinlassen (siehe nachfolgenden Kommentar)

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 12/01/2011 @ 18:48 | Reply

  22. Hallo

    auch ich bekomme schon seit bestimmt über einem Jahr immer wieder Schreiben von Stopp Pick & Kallenborn.
    Und zwar geht es immer um eine Rechnung von Mobilcom.Die Forderung beträgt angeblich 540 € und wenn ich sofort 25 Euro bezahle muss ich nur 500 Euro zahlen.Aber immer schon seit Monaten geht das so.Jetzt teilen sie mir mit das am Freitag eine Firma deutsche ebh zum Aussentermin zu mir kommt.Damit sie mich beraten können ….
    Habt ihr auch schon solche Post bekommen???

    Liebe Grüße

    S.Jasmer

    Comment by S.Jasmer — 12/01/2011 @ 20:26 | Reply

    • Die Frage in all diesen Fällen ist immer die selbe :
      Warum nehmen die so viel Aufwand auf sich – wenn sie doch ganz einfach per Gerichtsweg ein Zwangsverfahren einleiten könnten ?

      Und die Antwort ist auch immer die gleiche:
      Ganz offensichtlich können sie’s nicht ! Denn vor Gericht müßten sie – nach erfolgtem Widerspruch auf einen Mahnbescheid – eindeutige Nachweise für die Berechtigung der Forderung beibringen – Belege, Rechnungen, Mahnungen etc. – und eindeutig beweisen, daß die Rechnung korrekt gestellt und nicht bezahlt wurde !

      Also : wird kein Gerichtsweg eingeschlagen – sondern eine möglichst imposante Drohkulisse aufgebaut.

      Mit der Entsendung von “Beratern” bekommt das Ganze eine neue Qualität. Was wird passieren, wenn man sich auf eine solche “Beratung” einläßt ?
      Man sitzt also zwei dafür geschulten und trainierten Geldeintreibern Aug in Aug gegenüber – und muß deren Ansinnen abwehren. Nach dem bekannten Schema – Bad Cop, Good Cop – wird eine blumige Ausführung zu all den schlimmen Sachen erfolgen, die einem drohen – aber man wird ja eine Lösung finden – ja, man wird großzügig mit Ratenzahlungen und Nachlässen operieren. Wahrscheinlich wird eine ganze Reihe von Optionen eingestreut, die verlockend klingen – die in Wirklichkeit aber juristische Fallstricke beeinhalten.

      Auf solch ein Spiel sollte man sich auf gar keinen Fall einlassen ! Im besten Fall hat man nur eine unangenehme Diskussion führen müssen. Wer aber garantiert, daß nicht im Nachgang, der Verlauf der Unterredung etwas anders dargestellt wird: man habe dieses oder jenes geäußert (wie der Kollege bezeugen kann) und ….

      Sollte man sich auf keinen Fall drauf einlassen ! Kann nur Nachteile haben !

      Viele Grüße

      P.S. Daß Teilzahlungen als Anerkenntnis von Forderungen gewertet werden können, wurde schon mehrfach erwähnt

      Comment by 4gang — 12/01/2011 @ 21:42 | Reply

  23. Hallo,
    Ich erhielt heute ein Schreiben dieser Kanzlei mit der Forderung von rund 500 Euro für eine offene Rechnung bei Mobilcom.
    Ich muss dazu sagen,dass ich damals ,2003 , mich wirklich verschuldet hatte dort und es auch vor Gericht ging und darüber auch ein Gerichtsurteil vorliegt.
    Nun war ich aber der Meinung, das ich den Betrag längst bezahlt habe und es kam auch seit 2003 keine Mahnungen mehr oder sonstiges.
    Was soll ich tun?

    Comment by P.Schmidt — 15/01/2011 @ 19:40 | Reply

  24. Hallo

    ich bin auch eine Betroffene, und ich habe angeblich 2003 einen Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen, den ich aber JETZT zum ersten Mal sehe. Zudem ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr am angeblich zugestellten Wohnsitz gewohnt habe, aber noch gemeldet war.

    Mich würde jetzt mal interessieren, wie das bei euch ausgegangen ist?? Was habt ihr dagegen unternommen?

    Meine Sache ist beim RA, aber ich habe das Gefühl, der macht sich da nicht so viel draus wie ich, klar, betrifft ihn ja nicht. Aber ich sehen auch nicht ein etwas zu zahlen, was ich nicht mal weiss was es sein soll, und schon gar nicht deswegen einen Offenbarungseid zu leisten.

    Bitte berichtet von Euch wie es ausging!!!!! Danke.

    Comment by Julia — 31/01/2011 @ 15:17 | Reply

  25. ich erhielt auch vor 6 Wochen einen Brief. Obwohl ich vor 3 Jahren kündigte, beantwortete debitel meine Post nicht und später stellte ich fest, die buchen fleissig die Grundgebühr ab. Habe zurück gebucht und Anwalt eingeschaltet. Auch er erhält keine Antwort von debitel.
    Dem Mahnanwalt drohte ich mit Anzeige wegen vorsätzliche und arglistigen Betrugs plus einem Besuch ….
    Danach gab ich ihm die Anschrift meiens Anwalts, nichts mehr gehört.

    Comment by Anonym — 01/03/2011 @ 15:18 | Reply

  26. Ich kann nur empfehlen, mit der Kanzlei Stopp, Pick & Kallenborn und übrigens auch mit der Kanzlei Fülleborn, Hamburg überhaupt nicht zu reden oder einen Schriftverkehr zu beginnen. Die versuchen nur, irgendwelche Schwachstellen zu finden, womit sie dann doch selbst dubioseste Forderungen versuchen, einzuheben.

    Mahnbescheide kommen aber nur dann, wenn sie tatsächlich etwas finden, was verwendbar ist – das ist häfug nicht der Fall. Vorher versuchen sie, mit (unerlaubten !) Telefonanrufen daheim einen einzuschüchtern.

    Beide dieser dubiosen Kanzleien bin ich dann nach fast einem Jahr Nerverei doch irgendwann losgeworden. Einmal, indem ich die anrufenden Dame fragte, wie es sich anfühlt, einen Job zu machen, wo man versucht, derart unseriöse Forderungen einzutreiben.

    Die andere Dame wurde ich los, indem ich ankündigte, das Gespräch aufzuzeichnen, weil ich Beweismittel bräuchte. Damit war das Telefonat auf der Stelle beendet.

    Diese Kanzleien nerven ohne Ende aber wer einfach gar nicht reagiert, fährt zumindest dann am Besten, wenn es keine belastbar einklagbare Forderung gibt.

    Einen eigenen Rechtsanwalt kann man immer noch einschalten, wenn doch ein Mahnbescheid kommt.

    Comment by Hans Luntz — 10/04/2011 @ 17:19 | Reply

  27. Was ich hier über SPK lese, verschlägt mirschon in gewisser Weise die Sprache. Aber was ihr jetzt zu lesen bekommt, wird euch bestimmt die Sprache verschlagen.
    Seid geraumer Zeit versuche ich 40,00 € an diese Herrschaften zu überweisen.
    2 Versuche gab es schon und jedesmal kommt es wieder zurück, mit der Begründung das die Kontonummer und die Bankleitzahl falsch sei. Auch nach zweimaliger Überweisung und genauem Datenabgleich kommt das Geld nicht bei denen an? Nichtmal nach Abgleich mit denen über die Richtigkeit der Konto und Bankverbindung- was denn durch die Mitarbeiter von dort bestätigt wird- kann das Geld auf deren Konto gebucht werden.
    Gibt es dafür eine logische Erklährung?????
    Bitte keine Kommentare das ich wohl die Bankverbindungen auf richtige Schreibweise überprüfen solle….

    Comment by lucinda — 27/04/2011 @ 09:33 | Reply

  28. Hallo an alle Betroffenen und Interessenten,

    ich muss sagen was ich hier lese ist echt dreist und hat mich jetzt auch erwischt.

    Ich habe vor ca. 3 Wochen ein Schreiben der deutschen ebh aus Saarbrücken bekommen dass ich eine offene Forderung der Firma Mobilcom begleichen soll. Diese Forderung wurde der deutschen ebh von den Anwälten Stopp, Pick & Kallenbron übertragen. Summe der Forderung ca 540,- / Zinsen ca 320,- und bereits geleistete Zahlungen 204,- (Beträge nicht genau angegeben)

    Ich habe das ganze an eine Anwältin in der Familie abgegeben und die hat denen dann ein Schreiben geschickt. Naja jetzt hat meine Anwältin ein Schreiben zurück bekommen dass die Firma D Plus Communications GmbH einen Vollstreckungsbescheid mit Forderungen aus den Jahren 97 bis 99 über 900,- denen übergeben hat welche ich doch umgehend begleichen soll. Die Adresse stimmt. Ich habe dort 1999 gewohnt aber ich glaube dass ich niemals einen Handyvertrag bei D Plus Communications GmbH hatte und wenn doch kann ich mich nicht daran erinnern. War früher bei D2 Mannesmann und dann Vodafone nach der Übernahme. Ich bin auch in der Zeit umgezogen, weiß aber auch da nicht genau wann. Muss ich mich mal schlau machen. Das ist alles schon 12 Jahre her und mein Gott man kann sich doch nicht an alles erinnern. Ich finde es schon sehr komisch dass die erst nach 12 Jahren kommen. Über diesen Vollstreckungsbescheid muss es doch auch einen Schufa Eintrag geben oder nicht. Ich bekomme morgen die Unterlagen von meiner Anwältin die sich auch nicht recht auskennt weil sie Familienrecht macht aber die sagt mit diesem Vollstreckungsbescheid sollte es schon ernst sein und ich müsste wohl damit rechnen das ganze zahlen zu müssen. Ich glaube das nicht so recht. Ich war niemals bei D Plus und weiß von dem ganzen nichts. Ich bin total fertig. Bin zur Zeit eh in finanziellen Schwierigkeiten und kann das echt nicht gebrauchen. Man findet ja einiges im Netz aber das hilft mir zur Zeit auch nicht. Naja das gibt wohl ein elendes Kräftemessen. Mal sehen ob sie mir noch Rechnungen der Firma schicken können (glaube ich nicht).

    Ich halte euch auf dem laufenden.

    Comment by pitcher23 — 04/05/2011 @ 22:16 | Reply

    • Hallo pitcher23!

      Ein Freund von mir hat auch einen Vollstreckungsbescheid die Jahre 1998/1999 betreffend betreffend bekommen. Ebenfalls von D Plus Telecommunications GmbH. Der Prozessbevollmächtigte war die Anwaltskanzlei Wilhelm Kost Stopp Kropf – der Name sagt doch eigentlich schon alles?!?!

      Es fing mit einem Schreiben der Anwälte Stopp Pick & Kallenborn an, gegen das ich Widerspruch eingelegt habe.
      Dann kam ein 2. und 3. Schreiben der ebh GmbH, in der Anlage war auch ein Vollstreckungsbescheid dabei.
      Ohne den Vollstreckungsbescheid hätte ich mich auf Verjährung berufen, aber wg. dem Vollstreckungsbescheid gilt die verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren!!!
      Jetzt weiß ich auch nicht, was ich schreiben soll. Nach so vielen Jahren ist er sich auch nicht sicher, ob es die Rechnung wirklich gab oder nicht…

      Mich würde jetzt interessieren, wie es bei dir weiter gegangen ist…

      Viele Grüße

      Comment by S R — 10/07/2011 @ 17:42 | Reply

      • Hallo zusammen!

        Mich würde interessieren, wie der Fall von pitcher 23 (Beitrag 29) ausgegangen ist… Schade, dass er nichts mehr geschrieben hat.

        Oder kann mir vielleicht jemand anders weiterhelfen (siehe mein Beitrag vom 10.07.2011)?

        Viele Grüße

        Comment by S R — 23/08/2011 @ 20:21 | Reply

  29. ich habe heute ein schreiben der kanzlei bekommen, im auftrag der telekom in höhe von ca 10.000 euro!
    mittlerweile is der notarzt wieder weg und ich habe beruhigungstabletten erhalten…..

    es wäre gut, wenn man mir irgendwie helfen könnte…

    gerne scanne ich den brief ein, wenn ich einen scanner hätte….

    Comment by mister x — 27/05/2011 @ 17:28 | Reply

    • Was steht denn singemäß drin, in dem Schreiben ?

      Comment by 4gang — 27/05/2011 @ 18:29 | Reply

      • “wir möchten sie davon in kenntnis setzen, dass wir mit dem einzug der gerichtlich festgestellten forderung der telekom deutschland GmBh beauftragt sindordnungsgemässe bevollmächtigung wird anwaltlich versichert sind. abzüglich bereits berücksichtigter zahlungen (ich habe keine geleistet, wie auch ?? )
        beträgt die offene gesamtforderung zum 26.05.11 9.570,73 EUR. dise setzt sich zusammen aus hauptforderung inkl kosten, gesetzliche verzugszinsen, bereits geleistete zahlungen.
        als ihre persönliche beauftragte ist frau XXX mit ihrem fall vetraut und bittet sie, bis zum 2.6.11 mit ihr kontakt aufzunehmen.gemeinsam mit ihnen möchte meine mitarbeiterein eine endgültige regelung (VON WAS???)zur begleichung der forderung finden. sie erreichen sie telefonisch unter … oder per mail unter ….
        bitte schreiben sie das beigefügtre antwortschreiben ** auf jeden fall an uns zurück.

        mir liegt keinerlein informationen vor, ob sie in dieser sache anwaltlichn vertreten sind. sollte dies der fall sein, bitte ich, den brief an diesen weiter zu leiten….
        mfg, RA harald w.”
        ——————->
        anlage: ich habe die anlagen zu meiner person geprüft und ergänz // ich zahle die fällige forderung in höhe von (siehe oben ) per einmal betrag zum 09.06 (klar als student??) // ratenzahlung // bitte um beratungsgespräch….

        Comment by mister x — 28/05/2011 @ 17:39 | Reply

    • ganz ehrlich weis ich im augenblick keinen rat….. ich hab keinen plan. da ich schwerbehindert bin und nicht mal richtig sprechen kann, wie sollte ich denn in diesem umfang telefonieren? meine sprachverständigungsproblme sind so gravierend, dass ich für diese einen schwerbehindertenausweis mit 60% führe…. ich mache alles schriftlich, internet brauche ich selten, nur paar emails. mir ist auch nicht ersichtlich, für WAS ich das verbraucht haben soll. telefon, internet, handy??? steht nichts drin….. kann man das irgendwo einsehen?

      Comment by mister x — 28/05/2011 @ 17:46 | Reply

  30. Lieber “mister x”,
    wenn diese Geschichte tatächlich so stimmt, so ist das eine Steilvorlage für Öffentlichkeitsarbeit, um sich gegen solche “Raubritter” zu wehren.

    Falls keine berechtigte Forderung vorliegt, ist es in der Regel das Beste, einfach gar nicht zu reagieren und zu warten, ob die sich tatsächlich trauen, eine solche dubiose Forderung einzutreiben.

    Falls es doch möglich sein könnte, dass die Forderung zumindest zum Teil berechtigt sein könnte, so brauchen Sie wahrscheinlch einen Rechtsanwalt. Aber ich persönlich würde abwarten: Wenn ein Mahnbescheid kommt, so muss man sofort widersprechen, aber dann ist immer noch Zeit, sich zu wehren.

    Für das Erfolgversprecehndest halte ich den Versuch, an die Öffentlichkeit zu gehen. Vielleicht kann ich da etwas vermitteln. Schicken Sie mir eine Mail, wenn Sie das möchten.

    Ich selbst hatte letztes Jahr viel Ärger auch mit dieser Kanzlei. Aber dieses Jahr kam nichts mehr nach, nachdem ich einfach nicht mehr reagiert habe und am Telefon deutlich geworden bin. Die probierens halt und leider kann man diesem unseriösen Treiben wenig Einhalt gebieten.

    Comment by Hans Luntz — 29/05/2011 @ 17:04 | Reply

  31. hallo herr luntz,

    leider ist das korrekt, was ich geschrieben habe. aus den fingern würde ich mir so etwas nicht saugen….. ich werde heute damit erst mal beim verbraucherschutz nachfragen, was es damit aufsich hat… wenn sie mir an meine angegebene email schreiben, diese ist korrekt…

    danke für die hilfe.

    ich möchte meinen namen hier nicht höffentlich nennen, privat kein problem.

    Comment by mister x — 30/05/2011 @ 10:24 | Reply

  32. lieber mister x,

    ich habe heute auch sollch ein genaues schreiben wie du erhalten. Gesamtforderung bei mir 534,82€ und ich möchte mich bei einer Frau Nimmesgern melden, der Name sagte mir gleich moment mal da stimmt was nicht.

    Ich habe immer zu überlegt und weiss genau das ich bei Telekom Deutschland GmbH wie hier geschrieben steht nie was hatte ich werde mal abwarten ob noch was kommt.

    lady 38

    Comment by lady 38 — 07/06/2011 @ 23:18 | Reply

  33. nimm es gern steht aiuch bei mir……. lady 38 haben sie ne email?
    warum nicht gleich…. “hedu.gibschonher@…. ”

    email anschriften kann man bei einer domain anlegen, wie man will…..
    sollte sich herr luntz im forum nochmal blicken lassen, bitte ich um eine email… an mich…. ich weiss nicht, wie man jemanden hier direkt ansprechen kann.
    ich brauch echt hilfe……

    die unterschriften sind IMMER gleich.
    man hat mir eine ratenzahlung vorgeschlagen in 4 tagen ? bedenkzeit 4 tage!

    bitte email an mich…problemmitstopppick@yahoo.de

    Comment by mister x. — 21/06/2011 @ 17:01 | Reply

  34. nimm es gern steht aiuch bei mir……. lady 38 haben sie ne email?
    warum nicht gleich…. “hedu.gibschonher@…. ”

    email anschriften kann man bei einer domain anlegen, wie man will…..
    sollte sich herr luntz im forum nochmal blicken lassen, bitte ich um eine email… an mich…. ich weiss nicht, wie man jemanden hier direkt ansprechen kann.
    ich brauch echt hilfe……

    die unterschriften sind IMMER gleich.
    man hat mir eine ratenzahlung vorgeschlagen in 4 tagen ? bedenkzeit 4 tage!

    bitte email an mich…

    problemmitstopppick@yahoo.de

    Comment by mister x. — 21/06/2011 @ 17:05 | Reply

    • Hallo Mister x,

      direkte Emails werden hier nicht unterstützt.

      Auf Wunsch leite ich aber die Kontakt-Email-Adresse gerne an die beim Kommentieren angegebene Email des Adressaten weiter. Natürlich funktioniert das nur, wenn keine falsche Adresse angegeben wurde.

      Beispiel:

      ABC will mit XY direkten Email-Kontakt – und schreibt daher einen Kommentar etwa so (der wird nicht veröffentlicht)

      Bitte meine Email an XY weiterleiten:

      ” Liebe XY ich würde gerne direkt in Email-Verbindung treten …… ”

      Ich leite dann den Kontakt-Wunsch an die Email-Adresse von XY zusammen mit der Email-Adresse von ABC weiter.

      XY kann daraufhin direkt an die Email-Adresse von ABC antworten – oder auch nicht.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 21/06/2011 @ 18:53 | Reply

    • Hallo Mister X,
      Sie haben doch jetzt auch meine erneute Email erhalten, oder?
      Falls sich weitere “Geschädigte” über oben genannte Email bei Ihnen melden: Leiten Sie mir das dann weiter?
      Wenn ich das alles hier lese, sollte es nicht so schwer sein, da eine richtig gute Story in die Presse zu bringen, sofern sich das Alles auch sauber belegen lässt.
      Immer die Ruhe bewahren und sich zu nichts drängen lassen!

      Comment by Hans Luntz — 21/06/2011 @ 20:48 | Reply

      • bisher hat sich leider noch keiner gemeldet….. ich habe ihnen eine mail verfasst unter meiner persönlichen addresse 🙂 mit diversen medien habe ich mich auch in verbindung gesetzt… ich bin gespannt, was generell zurückkommt.

        Comment by mister x. — 27/06/2011 @ 09:24 | Reply

  35. Hallo zusammen, ich hatte wieder Post diesmal sämtliche Kopien dabei von anderen Rechtsanwälte,was und wann ich angeblich mal bezahlt habe aber die Kopien sind nicht gut Kopiert.

    Und zum teil so kopiert das die Unterschriften auch noch fehlen.Nun bin ich beim überlegen eine Mail an dei Frau Nimmesgern zuschreiben.
    Was meint ihr????? Soll ich,ich weiss nicht was ich tun soll.
    EMail lautet claudia.nimmesgern@kanzlei-spk24.de

    Bitte gebt mir einen Rat LG Lady 38

    Comment by lady 38 — 03/07/2011 @ 21:59 | Reply

    • “Frau Nimmesgern” ??
      Ist das dein Ernst ? Ich brech` gleich zusammen … 😀

      Comment by Trollinger 45 — 30/07/2011 @ 15:28 | Reply

  36. Hallo Leute,
    solche Schreiben bekomme ich seit Jahren, habe dadurch schon guten Einblick über die Hintergründe:

    Solche Rechtsanwälte übernehmen/kaufen Forderungen mit der Absicht, ihre eigenen Gebühren draufzulegen. Das ist zunächst legitim.
    Einige lassen solche Forderungen aber erst mal ein paar Jahre ruhen, damit sich Betroffene nicht mehr erinnern. Ob diese Forderungen noch bestehen, ist nicht wichtig. Wichtig ist, dass möglichst
    viele Leute bezahlen. Das tun erstaunlich viele, wohl aus Angst vor den stehts angedrohten “gerichtlichen Massnamen”, “weiter führenden juristischen Folgen” usw.

    Ich konnte solche Praxis durch meine penible Buchführung nachweisen:
    Nach einem Umzug November 1998 hatte ich bei Telekom am alten Anschluss trotz dreier Mahnungen noch 680,- DM (!) offen. Dezember 1998 habe ich den kompletten Betrag überwiesen – an die Telekom.
    Diese Forderung war damit erloschen. In der Zwischenzeit aber – so vermute ich – hatte die Telekom ihre Forderung an Inkasso-Unternehmen weitergegeben. Diese belästigen mich alle Jahre mit dieser Forderung.
    Letzter Stand: “gerichtlich festgestellte Gesamtforderung der Telekom Deutschland GmbH zum 27.07.2011 EUR 762,04” 🙂

    Zu tun ist Dieses: Garnichts. Nicht wegwerfen, sauber abheften. Wenn die Forderung nicht besteht (sollte jeder selbst wissen), kommt nichts mehr.
    Mit einer Ausname: Manchmal sind die so dreist, an eurem ortszuständigen Amtsgericht einen “gerichtlichen Mahnbescheid” zu erwirken. Dieser wird vom Amtsgericht auf dessen Richtigkeit nicht geprüft,
    weshalb den (für 23€) jeder beantragen kann. Wenn ein solcher “gerichtlicher Mahnbescheid” ins Haus flattert, müsst ihr innerhalb zwei (extrem wichtig!) Wochen komplett Widerspruch
    einlegen. Das ist nur ein einziges Kreuzchen in einem einzigen Kästchen.
    Das hat zur Folge, dass der Antragsteller die Richtigkeit seiner Forderung nachweisen und belegen muss – was er nicht kann. (Wenn er kann, ist das eine andere Geschichte.)

    Also – cool bleiben, bei Post von:
    Seiler u. Kollegen,
    Dr. Dausend,
    Stopp Pick u. Kallenborn,
    Walter u. Kollegen,
    Lindorff

    Nochwas: Auf GARKEINEN FALL dort anrufen !! Auch nicht schreiben !! Nichts !!

    Comment by Trollinger 45 — 30/07/2011 @ 15:15 | Reply

  37. Hallo,

    ich habe heute zum ersten mal von den “Kammeraden” Stopp Pick u. Kallenborn gehört.

    Ich bekam eine “nette” SMS aufs Handy:

    “Herr…, heute sollte Ihnen per Post eine Fristsache zugegangen. 0681/97619385252 MFG, Rechtsanwälte Stopp Pick u. Kall. (Ref: 476262)”

    Was bitte ist das für eine Masche? Psychoterror um den Bösen Buben weichzuklopfen?

    Hat hier jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht? Ein Schreiben liegt mir noch nicht vor.
    Es kam nur eine Postbenachrichtigungskarte die an meine Partnerin Adressiert war?`Zufall?

    Für Meldungen Danke ich schon mal!!!

    Comment by Marco — 16/08/2011 @ 20:03 | Reply

    • Was ist los mit dir? Hast du mal einige Zeilen höher gelesen?
      Marco: Du musst (darfst!!) garnichts tun. Nichts!!
      Nicht zurück rufen, nicht schreiben, NICHTS!!
      Es passiert dir nichts – überhaupt garnichts!
      Die wollen nur feststellen, ob sie deine korrekte Handy-Nr. haben.
      Du wirst vielleicht bald ein Schreiben von denen erhalten, das dich vermutlich erschrecken wird.
      Auch dann gilt: Keine Panik – die Armleuchter sind DIE 😉
      siehe oben.

      Comment by Trollinger 45 — 16/08/2011 @ 23:18 | Reply

  38. Es ist wirklich sehr erstaunlich, wie ihr euch vor Rechtsanwälten fürchtet, und gleich Überweisungen ausfüllt.
    Die machen mit dieser Masche richtig Kohle.
    Man glaubt, dass Rechtsanwälte keine Rechtsvergehen begehen – das tun sie auch garnicht.
    Die machen Kohle aus eurer Angst vor denen, und aus eurer Dummheit. Entschuldigt, aber so einfach ist das.
    Statistisch jeder Vierte, der mit einer völlig falschen Forderung belästigt wird, bezahlt.
    Da kommt schon was zusammen.
    Bleibt Herr eurer Sinne 😉

    Comment by Trollinger 45 — 16/08/2011 @ 23:39 | Reply

  39. ach ja: Noch einen Nachtrag für Beitrag Nr. 37 (von mir selbst):
    Gebühren sind natürlich sowieso rechtens. Die Erbärmlichen spekulieren aber eher auf
    die Gelder, die Leute bezahlen, die sich nicht erinnern können, aber Anwälten solche Unredlichkeiten
    nicht zutrauen. Diese Summen sind sehr viel höher, als jene der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO).
    Bleibt Herr eurer Sinne 😉

    Comment by Trollinger 45 — 17/08/2011 @ 00:02 | Reply

  40. Hallo.

    ich habe ebenfalls vor einem Monat einen Brief von Stopp Pick und Co bekommen. Darin wollten Sie eine Summe von 2.877,97 angeblich von der Telekom. Ein Schreiben zur Einzugsermächtigung und Ratenzahlung von mtl. 100,- lag auch gleich dabei…Habe darauf hin bei der Telekom angerufen und gefragt wer das sei, weil ich mir auch 100%ig sicher war und noch bin, niemals bei der Telekom angemeldet gewesen zu sein…Die haben mir auch bestätigt das über mich nichts vorhanden sei auch nicht von früher o.ä. und diese Kanzlei ist auch keine von denen.
    Dafür hatte sich die Sache erstmal für mich erledigt.Jetzt vor einer Woche kam wieder ein solches Schreiben, warum ich mich denn noch nicht gemeldet habe und noch kein Zahlungseingang war?!
    Am liebsten würde ich der guten Frau Nimmesgern mal meine Meinung sagen aber da dies sowieso nichts bringt lass ich es auch weiterhin auf sich beruhen. Falls weiterhin Schreiben kommen werde ich wohl, wie auf Rat der Telekom, zur Verbraucherzentrale und Polizei gehen.

    Comment by Sandra — 23/08/2011 @ 11:36 | Reply

    • In all solchen Fällen mit relativ offensichtlich falschen Forderungen sollte man wirklich Anzeige wegen Betrugsversuchs erstatten.
      Nur wenn dieses Geschäftsmodell ausreichend unattraktiv wird, wird das aufhören.

      Viele Grüße

      P.S.
      Je mehr Anzeigen auflaufen, desto weniger leicht können sich die Kollegen mit “Irrtum” herausreden.

      Comment by 4gang — 23/08/2011 @ 11:50 | Reply

      • 4gang kann ich mich nur anschliessen.
        Leute, lasst euch von einem RA-Briefkopf nicht beeindrucken. Macht euch nicht ins Hemd, sondern lest einige Beiträge weiter oben.
        WICHTIG!: Ruft dort nicht an! Schreibt nicht dorthin! Alles, was ihr tut, verlängert nur Verjährungsfristen. Das bedeutet, dieser Bockmist
        hört nicht bald auf, sondern kommt noch Jahre lang in euren Briefkästen.
        Tut nichts! NICHTS!
        Ruft dort nicht an! Schreibt keine E-Mail! NICHTS!!
        Wenn ihr mir ( Beitrag 37 ) nicht glaubt, dann googelt weiter.
        Ich will nur helfen.

        Comment by Trollinger 45 — 23/08/2011 @ 15:02 | Reply

  41. Bei unberechtigten Forderungen ist nichts tun nur die zweitbeste Option. Die richtige Reaktion ist eine Anzeige.

    Viele Grüße

    Comment by 4gang — 23/08/2011 @ 20:04 | Reply

  42. Hallo zusammen!

    Ein Freund von mir hat einen Vollstreckungsbescheid die Jahre 1998/1999 betreffend betreffend bekommen, von D Plus Telecommunications GmbH. Der Prozessbevollmächtigte war die Anwaltskanzlei Wilhelm Kost Stopp Kropf – der Name sagt doch eigentlich schon alles?!?!

    Es fing mit einem Schreiben der Anwälte Stopp Pick & Kallenborn an, gegen das ich Widerspruch eingelegt habe.
    Dann kam ein 2. und 3. Schreiben der ebh GmbH, in der Anlage war auch ein Vollstreckungsbescheid dabei.
    Ohne den Vollstreckungsbescheid hätte ich mich auf Verjährung berufen, aber wg. dem Vollstreckungsbescheid gilt die verlängerte Verjährungsfrist von 30 Jahren!!!
    Jetzt weiß ich auch nicht, was ich schreiben soll. Nach so vielen Jahren ist er sich auch nicht sicher, ob es die Rechnung wirklich gab oder nicht…

    (siehe auch Beitrag 29)

    Viele Grüße

    Comment by S R — 23/08/2011 @ 21:08 | Reply

    • Anwalt !

      Ich kann dir/euch nur empfehlen, einen kompetenten Anwalt zu Rate zu ziehen – der kann am ehesten sehen, was für Möglichkeiten hier bestehen.
      Adressen für Fach-Anwälte gibt’s z.B. von den Verbraucher-Zentralen.

      Viele Grüße

      P.S.
      Natürlich würden wir uns alle freuen, später dann den weiteren Verlauf von Dir zu hören.

      Comment by 4gang — 23/08/2011 @ 21:22 | Reply

  43. Weiter oben heißt es doch, dass man sich von den Anwälten Stopp Pick & Kallenborn nicht einschüchtern lassen soll…
    Die Anwaltskanzlei Wilhem Kost Stopp Kropf klingt ja auch nicht unbedingt real.

    Ich werde einfach mal bei D Plus nachfragen, ob es offene Forderungen gibt. Ich glaube, in dem Brief stand eine Kundennummer dabei.

    Wenn es was neues gibt, melde ich mich natürlich.

    Viele Grüße

    Comment by S R — 24/08/2011 @ 09:57 | Reply

    • Nicht einschüchtern lassen ist schon richtig.
      Aber was ist mit dem Vollstreckungsbescheid ? Der kommt doch vom Gericht – oder versteh ich das falsch ?

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 24/08/2011 @ 10:06 | Reply

      • lies bitte Beitrag Nr. 37
        Ein einziges Kreutzchen in einem einzigen Kästchen. Innerhalb 14 Tagen !

        Comment by Trollinger 45 — 24/08/2011 @ 18:17 | Reply

  44. Ich schau mir das Schreiben nochmal genauer an, das müsste mein Bekannter haben.
    Vielleicht kann ich auch direkt beim Gericht nachfragen. Dann weiß ich wenigstens, ob es wirklich so einen Bescheid gibt.

    Danke schon mal!

    Comment by S R — 24/08/2011 @ 10:33 | Reply

  45. so war es bei mir auch ich war kunde bei kabelBW habe aber nie eine rechnung von den bekommen habe mich dann an meinen bearbneiter bei der kabelbw gewandt un dder sagte solang ich keine rechnung habe solle ich nichts bezahlen.dann kam KabelBw darauf das dei die rechnungen an eine adresse bei der ich vor 7 jahren gewohnt habe geschickt hatte.dann haben sie mir mein konto gepfändet und nun zahle ich dies jeden monat ab.und eine erklärung von kabelBw habe ich nie bekommen eher im gegenteil sie sagten nur wenden sie sich an das inkasso büro.

    Comment by fischer — 24/08/2011 @ 11:42 | Reply

  46. Hallo

    bereits vor einigen Jahren bekam ich ein Schreiben von einer ähnlichen Kanzlei, da wollte man Geld aus einer angeblichen Quelle Rechnung. Da ich aber nie in Katalogen bestellt habe wusste ich das es nicht sein kann. Aber auch da hatte ich direkt bei Quelle angerufen und mir eine Bestätigung geben lassen. Das empfehle ich jedem der solche Rechnungen bekommt und sich vlt nicht sicher ist, DIREKT den Gläubiger anzurufen. statt die Anwälte von denen diese Schreiben stammen, gerade wenn keine konkrete Kostenaufstellung bei liegt. Erste Zeichen sind das wenn keine Aufstellung sondern gleich eine Einzugsermächtigung und Ratenzahlung-Vereinbarung dabei ist.

    viele Grüße Sandra

    Comment by Sandra — 24/08/2011 @ 11:48 | Reply

    • ganz genau! Die Kanzleien, Anwälte, Inkassobüros niemals kontaktieren! Jeglicher Kontakt mit den Gaunern
      verlängert nur Verjährungsfristen. Anfragen bestenfalls an den (vorgebrachten) Gläubiger.

      Comment by Trollinger 45 — 24/08/2011 @ 18:35 | Reply

      • Mein (vorgebrachter) Gläubiger liegt mittlerweile zwei Kanzleien und ein Inkassobüro, also 3 Instanzen und 8 Monate zurück. Die werden sich kaum an mich erinnern ,-)

        Comment by Anais Mura — 03/02/2012 @ 17:51 | Reply

        • Habe gegen den offiziellen Mahnbescheid (in bunt) kompletten Widerspruch ohne Begründung eingelegt (und verwegen als normalen Brief, also kein Einschreiben) zurückgeschickt.
          Kaum 3 Tage später kommt nun ein Vergleichsangebot aus dem Hause des im Moment für mich offenbar zuständigen Inkassobüros Hörnlein und Feyler mit etwa 2/3 der Gesamtsumme und “Zahlungsangebot mit schuldbefreiender Wirkung”
          “Nach fruchtlosem Fristablauf lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf”.
          Bisher gibt es (nach grober Durchsicht auf dieser Seite) keinen vergleichbaren Präzendenzfall für dieses Stadium.
          Soll ich nach wie vor einfach gar nichts unternehmen?

          Comment by Anais Mura — 07/03/2012 @ 17:43 | Reply

          • Na ja, jetzt sind die erst mal dran. Sie müssen einen Vorschuss an das Gericht zahlen und klagen und damit die Karten auf den Tisch legen.

            Wenn sie schlechte Karten haben, werden sie das nicht tun.

            Comment by Hans Luntz — 07/03/2012 @ 18:58 | Reply

  47. ich habe letzten Monat einschreiben bekommen erstellt wurde es laut Schreiben am 15.08. bis zum 31.08 soll ich 303,82€ überweisen. Wegen meiner Handyrechnung. Wobei mir ein Betrag von 108€ bekannt ist und der Anbieter auch gar nicht mehr (monatliche Grundgebühr) abbucht. Die Mahnungen würde auch nicht mehr per Post sondern per SmS kommen sagte mir eine Frau nachdem ich bei der Kanzlei anrief. Ich solle jetzt mal die Kontoauszuge schicken in den steht das ich bereits 100€ überwiesen habe (offener Betrag).

    Comment by Franzi — 09/09/2011 @ 10:37 | Reply

  48. Hallo alle zusammen,
    na das ist ja sehr interessant, was man hier so liest… Auch ich habe so einen netten Brief besagter Kanzlei erhalten. Forderungen der mobilcom debitel vom März, April und Mai diesen Jahres. Die kosten würden sich auf 450 EUR belaufen. So, natürlich bin ich aus allen Wolken gefallen und hab sofort bei mobilcom angerufen. Der gute Mann könne mir keine Auskünfte geben, ich müsse mich an besagte Kanzlei wenden. Gesagt, getan. Die Dame hat mir dann erklärt, ich müsse den Betrag entweder sofort bezahlen oder sie könne mir Ratenzahlung anbieten. Hab ich natürlich erst mal angenommen, um alles weitere klären zu können, ohne Probleme zu bekommen. Ich muss dazu sagen, dass ich einen Vertrag bei debitel hatte – ja, allerdings nutze ich den nicht mehr und ich bin mir sogar nicht mal sicher, ob das Teil nicht sogar gekündigt ist. Auf jeden Fall wollte ich dann Kopien von den angeblichen Mahnungen (die ich niemals erhalten habe) und vom Vertrag. Das war vor 5 Wochen, seither hab ich nichts mehr von denen gehört. Ich bin mir jetzt nur nicht sicher, wie ich weiter verfahren soll… Hab überlegt, denen nochmal zu schreiben, dass ich zum 2. Mal die Mahnungen, REchnungen etc. anfordere und dass ich die nächste Rate nicht bezahlen werde, bevor ich die Kopien nicht vorliegen hab. Ach so, man hat mir bei der Kanzlei auch erklärt, dass der Handyanbieter die Grundgebühr erhöhen könnte, wenn ich den Vertrag nicht nutze. Schließlich verpflichte ich mich dazu, den Vertrag zu nutzen. Das würde im Kleingedruckten stehen. Ich bin ernsthaft am Überlegen, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Die Höhe der Kosten, Mahnungen, die ich nie erhalten habe… Alles höchst merkwürdig… Vllt. könntet ihr mir ja weiterhelfen, was ich nun machen soll…

    Comment by Sandra B. — 27/09/2011 @ 08:07 | Reply

    • Hallo Sandra,

      bei mir liegt der Fall ähnlich. Auch bei mir wird eine Forderung behauptet und gemahnt, aber trotz vieler Rückfragen in keinster Weise belegt. Ich weiß bis heute nicht, auf was sich diese Rechnungen stützen sollen, bekomme aber Aufforderungen, zu belegen, dass diese zu Unrecht erhoben werden. Mein Eindruck: Die wollen nur sehen, welche Unterlagen man nach mehreren Jahren noch aufgehoben hat.

      Mittlerweile hat diese Kanzlei Stopp und Pick diese Forderung aufgegeben, aber jetzt habe ich Rechtsanwalt Fülleborn aus Hamburg am Hals, eine Kanzlei, die ähnlcih seriös arbeitet wie Stopp & Pick.

      Die haben mir zu meinem Geburtstag einen Mahnbescheid geschickt, dem ich natürlich sofort widersprochen habe. Jetzt bin ich gespannt, ob sie tatsächlich versuchen, die Forderung einzutreiben und wie sie dies begründen.

      Tatsache ist, dass es gar nicht mehr Debitel ist, die Geld von mir wollen, sondern eine Firma “real inkasso”, die diese Forderung aufgekauft hat. Wie man schon an der Adresse erkennt, sind “real inkasso” und Fülleborn auch räumlich nahe beieinander und im Internet findet man viele Berichte, dass beide Firmen eng zusammenarbeiten.

      Ich weiß nicht, wie es sich rechtlich auswirkt, wenn man sich auf eine Ratenzahlung eingelassen hat und würde dazu einen Rechtsanwalt befragen. Egal, was man macht, es könnte sein, dass es rechtlich gegen einen verwendet wird.

      Ich bin mir jetzt auch nicht sicher, welche üblen Tricks diese noblen Herren noch auf der Pfanne haben und ob ich am Ende tatsächlich durchkommen werde. Aber das werde ich durchfechten.

      Und vor allem habe ich jetzt doch schon einiges Material, um diese Machenschaften an die Öffentlichkeit zu bringen und das werde ich auch tun.

      Comment by Hans Luntz — 27/09/2011 @ 18:15 | Reply

    • “Hab ich natürlich erst mal angenommen…”. Großer Fehler.
      Erstens würde ich wetten, dass diese Forderung gegen dich genauso eine unverschämte Gaunerei
      ist, wie bei den Meisten hier. Lies Beitrag 37.
      Zweitens besteht dein Fehler darin, dass du (wie auch immer) reagiert hast, und dadurch die Verjährungsfrist (selbst wenn eine Schuld bestünde) von drei Jahren (§ 195 BGB) auf 30 Jahre erhöht hast. FAST jegliche Reaktion ist eine Schuldanerkenntnis und setzt die dreijährige Verjährungsfrist ausser Kraft. Was du jetzt noch tun kannst?
      Bezahle NICHTS!
      Wenn eine Amtsgerichtliche Titulierung kommt (was sehr SEHR unwarscheinlich ist 😉 – Widerspruch als Ganzes einlegen! (wiederum: siehe Beitrag 37)

      Mir ist schon klar, dass dieser Beitrag etwas spät scheint. In Hinsicht auf Hilfesuchende, die es auch heute und in Zukunft gibt und geben wird, spielt das aber keine Rolle.

      Extrem wichtig:
      Nicht dort anrufen! Nicht mailen! Nicht schreiben! Ruhig schlafen.

      Comment by Trollinger 45 — 26/11/2011 @ 09:07 | Reply

  49. Du hast den Kardinalsfehler gemacht – du hast dort angerufen. Warum?
    Du hast es ( wie so viele..) noch nicht verstanden, weil du ( wie so viele ) dir soviel Niederträchtigkeit nicht vorstellen kannst.
    Du wirst keine Kopien bekommen, weil die nicht existieren. Anwalt kannst du dir sparen. Der wird sich sein Honorar von dir holen, indem
    er ein/zwei Briefe abschickt, in denen er lediglich Namen und Adressen angleichen muss. Gauner vs. Gauner 🙂
    Was du machen sollst, ist einfach: garnix. Amüsier dich über solch ultradämliche Drohungen wie “dass der Handyanbieter die Grundgebühr
    erhöhen könnte, wenn du den Vertrag nicht nutzt.” “Schließlich verpflichte ich mich dazu, den Vertrag zu nutzen.” ist noch bekloppter.

    Eins werfe ich dir genauso vor, wie sehr vielen Anderen hier: Warum stellt ihr immer Fragen, die einige Zeilen weiter oben schon
    zur Genüge beantwortet wurden?

    Cool bleiben, bei Post von:
    Seiler u. Kollegen,
    Dr. Dausend,
    Stopp Pick u. Kallenborn,
    Walter u. Kollegen,
    Lindorff
    ( es fehlen noch welche )

    Nochwas: Auf GARKEINEN FALL dort anrufen !! Auch nicht schreiben !! Nichts !!

    Comment by Trollinger 45 — 27/09/2011 @ 20:55 | Reply

    • Fülleborn fehlt in der Liste.
      Es fehlen aber noch mehr … 😉

      Comment by Trollinger 45 — 27/09/2011 @ 20:58 | Reply

    • Acoreus. Das ist ein ganz besonders mieser Sauhaufen.

      Comment by Trollinger 45 — 26/11/2011 @ 09:14 | Reply

    • Hallo, ist dieses Büro auch schon aufgefallen ? Unberechtigte Forderung ist heute 05.03.2013 eingetroffen .
      Königs Inkasso GmbH
      Mühlenstraße 49
      47918 Tönisvorst

      Telefon: 0 21 51/ 45 43 – 0
      Telefax: 0 21 51/ 45 43 – 110
      E-Mail: post24koenigs-inkasso.de
      Ust-ID: DE 265843759

      Amtsgericht Krefeld HRB 12510

      Gruß Holger Petersen

      Comment by Holger Petersen — 05/03/2013 @ 21:34 | Reply

  50. Nein, ich konnte mir so viel Niederträchtigkeit wirklich nicht vorstellen. Und wie gesagt, es hat ja mal ein Vertrag bei Talkline bestanden, aber ich hab mir gestern das Schreiben nochmals genauer durchgelesen und gemerkt, dass es echt nicht sein kann, was die da von mir wollen.
    Ich hab dort angerufen, weil ich wissen wollte, wie sich der Betrag genau zusammensetzt und wo diese enormen Kosten herkommen. Konnte mir natürlich niemand sagen, weil sie ja gar nicht existieren. Tja, das weiß ich halt auch jetzt erst, nachdem ich auf diese ganzen Posts hier gestoßen bin. Ich warte jetzt einfach mal ab, was passiert. Im Zweifelsfall geh ich doch mal zum Rechtsanwalt.
    Also, Fortsetzung folgt auf jeden Fall. 🙂
    Oh mann, eigentlich hätt ich es besser wissen müssen, bin ja schließlich vom Fach… :-/ Aber ich bin mal wieder über meine eigene Naivität gestolpert – jo!

    Comment by sandra b. — 28/09/2011 @ 07:48 | Reply

  51. Seit Anfang 2010 erhalte ich immer wieder Drohbriefe von dieser Kanzlei. Der Betrag ändert sich ständig. Nach mehr als einem Jahr “Ruhe” bekomme ich nun wieder eine Mahnung; wieder einanderer Betrag – und neuer Betrug?

    Comment by Claudia W — 03/10/2011 @ 13:02 | Reply

    • Nicht dort anrufen – nicht schreiben – nicht mailen.
      Links lochen und abheften.
      Sie versuchen es halt. Nur keine Sorge. 😉

      Comment by Trollinger 45 — 10/10/2011 @ 03:32 | Reply

  52. die Liste muß ergänzt werden mit :
    BID AG Coburg = BAYRISCHER INKASSO DIENST

    hatte erst eine Zahlungsaufforderung von Stopp Pick und Kallenborn ignoriert.
    Nun kam eben eine Zahlungsaufforderung von BID

    mal sehen, wer mir noch als nächster schreibt 😉

    Comment by Holger Petersen — 24/10/2011 @ 11:50 | Reply

    • ….. und die Story geht weiter….
      Hatte nun gestern ein Schreiben von Stopp, Pick & Kallenborn im Briefkasten, die mich netterweise darauf hingewiesen haben, dass ich mit meiner Ratenzahlung im Verzug sei. Selbstverständlich haben sie mir gleich wieder mit dem gerichtlichen Mahnverfahren und dem üblichen Kram gedroht.
      Tja, bis heute haben sie mir nicht begründet, auf was die Forderung überhaupt beruht. Es bleibt abzuwarten, wie die Geschichte weitergeht.
      Nein, ich werde mich nicht mehr rühren und mit diesen Betrügern in Kontakt treten.
      Einen schönen Sonntag noch. 🙂

      Comment by Sandra B. — 30/10/2011 @ 13:09 | Reply

      • Richtig!
        Wer sich rührt, hat verloren. Dämliches Kinderspiel. Früher war das lustig 🙂
        ( Ausnahme ist wie immer, der Gerichtliche Mahnbescheid, dem man insgesamt widersprechen muss. Siehe Beitrag 37 )

        “Es sind Gauner um mich rum, und deren viele.”
        Trollinger

        Comment by Trollinger 45 — 31/10/2011 @ 12:52 | Reply

  53. Hallo,

    ich habe gerade eben auch soeinen Brief bekommen !! Siehe hier: http://www.bilderkiste.org/show/original/6132083182850/Scannen0001.jpg

    Die Sache ist nun aber, ich war NIE bei Unitymedia angemeldet, geschweige denn habe ich einen Vertrag bei denen Unterschrieben!
    Also kann da ja schonmal was nicht stimmen!

    Zudem fehlt der Zeitraum in dem das gewesen sein soll und die genauere Forderung.

    Ich werde auf jedenfall nicht zahlen!

    Mahnungen habe ich auch nie bekommen!

    Was soll ich da machen?

    Comment by Patrick L. — 09/11/2011 @ 10:45 | Reply

    • Hallo,

      genau den gleichen Brief habe ich gestern erhalten, ich war 2007 Kunde bei Unitymedia, hatte Januar 2008 zu Vodafone gewechselt, bekam dann bis Mai immer wieder Rechnungen von Unitymedia, obwohl ich gar keine Leistung von ihnen erhielt,ich habe diese natürlich nicht gezahlt, es kam dann im Juli 2008 ein Aussendienstmitarbeiter von Unitymedia vorbei dem ich die ganze Sache erklärte, daraufhin war alles erledigt. Ich hörte auch nichts mehr von Unitymedia noch von SPK bis gestern, habe genau den gleichen Brief erhalten, soll bis 24.11. zahlen.Bei mir fehlen auch die Angaben vom Zeitraum der Forderung! Weiß auch nicht wie ich mich verhalten soll, oder bei wem ich mich melden kann….

      Comment by Melly — 13/11/2011 @ 15:56 | Reply

      • Man kann es nicht oft genug wiederholen:

        Diese Art von Schreiben dienen allein dazu, eine imposant wirkende Drohkulisse aufzubauen – mit der die Angeschriebenen eingeschüchtert und zur Zahlung verleitet werden sollen.
        Solange solche Forderungen nicht per Mahnbescheid vom Gericht erfolgen, kann man sie praktisch als unverbindliche Wunschvorstellungen von Geldeintreibern ansehen – und einfach ignorieren. Falls tatsächlich ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, sollte man dem sofort widersprechen (Vordruck zu Widerspruch liegt bei). Einen gerichtlichen Mahnbescheid kann jeder einfach so beantragen – und der geht zunächst auch mal raus – ohne jede gerichtliche Prüfung (besagt also zunächst gar nix in Bezug auf die Richtigkeit – siehe auch Beitrag Nr. 37)

        Die Drohung mit gerichtlichen Schritten ist bei dubiosen Forderungen in der Regel nur ein hanebüchener Bluff – denn eigentlich fürchten diese Kollegen nichts mehr, als vor Gericht die Karten auf den Tisch legen zu müssen – nähmlich wasserdicht die Berechtigung der Forderung nachzuweisen – was sie nämlich gar nicht können.

        Für Telefonate, Verhandlungen oder Schreiben besteht bei dieser Art von Anschreiben vom Inkassodienst also gar keine Veranlassung. Im Gegenteil – außer dem Zeitverlust, kann man sich dabei höchstens noch durch ungeschickte Äußerungen in eine nachteilige Position bringen. Auf keinen Fall solllte man sich zu Teilzahlungen bewegen lassen, da damit eine Anerkenntnis der Gesamt-Forderung passieren kann. Speziell bei vermutlich verjährten Forderungen sollte man alle Aktionen unterlassen, die eine Verjährung unterbrechen oder aufheben könnten (siehe auch https://4gang.wordpress.com/2010/09/13/forderungen-verjahrung-nicht-gefahrden/).

        Wenn man überhaupt auf offensichtlich unberechtigte Forderungen reagieren will, sollte man eine Anzeige erwägen.

        Viele Grüße

        Comment by 4gang — 13/11/2011 @ 16:34 | Reply

  54. […] […]

    Pingback by Anonymous — 11/11/2011 @ 10:45 | Reply

  55. Servus,

    ich soll auch eine Forderung von D-Plus haben, nachdem ich mich aber nie auf Mahnschreiben von Kost Stopp Kropf ( oder so ) gemeldet habe, kam gestern ein Brief vom Gerichtsvollzieher, der eine Kontopfändung bei der örtlichen Kreissparkasse abgegeben hat. Also alles hoch offiziell mit gelben Briefkuvert. Komisch nur das ich mit der Sparkasse nichts zu tun habe. Schicken die jetzt auf gut Glück sogar die GV´s los es könnte ja sein das ich ein Konto dort hätte oder wie?

    Vollstreckungsbescheid aus dem jahre 1999 soll wohl vorhanden sein.

    Comment by Abzockopfer — 12/11/2011 @ 14:47 | Reply

  56. Seid ihr mal auf der Verbraucherzentrale gewesen? Denn das ist Abzocke wie sie im Buche steht!!

    Comment by lucky74 — 14/11/2011 @ 06:22 | Reply

  57. noch eine Kanzlei für die Liste : Hörnlein & Feyler 96410 Coburg

    Brief kam gerade eben.

    Comment by Holger Petersen — 16/11/2011 @ 12:16 | Reply

  58. Guten Tag!

    Meine Freundin hat bis zum 31.10.2007 an Anschrift XY gewohnt. Bis zum Umzug hatte sie einen Kabelanschluß von Unity Media. An der neuen Wohnanschrift lag kein Kabel. Somit wurde der Vertrag mittels Sonderkündigungsrecht wegen Wegfall der Versorgung gekündigt. Die Kündigung wurde von Unity Media schriftlich angenommen und mit Datum 30.11.2007 bestätigt. Ca 1 Jahr nach Wegzug (22.09.2008) bekam sie dann ein erstes Schreiben dieser dubiosen Rechtsanwaltskanzlei, die damals noch Stopp Pick & Kollegen hieß. Darin wurde auf eine offene Forderung von Unity Media in Höhe von 213,66 € (Forderungsbetrag: 159,66 €, Gebühren: 54 €) hingewiesen, die innerhalb von 14 Tagen zu begleichen sei. Diese Forderung wurde einen Monat später (24.10.2008) erneut mittels Schreiben bekräftigt. In beiden Fällen wurde nachdrücklich mit einem Mahnverfahren am zuständigen Mahngericht und der unverzüglichen Vollstreckung im Falle des Obsiegens durch einen Gerichtsvollzieher gedroht.

    Auf das zweite Schreiben reagierte meine Freundin dann am 30.10.2008 und schickte eine Erklärung per Fax (Übertragungsprotokoll vorhanden), wo sie deutlich machte, dass ein Mißverständnis vorliegen muß, weil dank vollzogener Kündigung keine offene Forderung vorliegt.

    Zwischenzeitlich bin ich mit meiner Freundin zusammen gezogen. Jetzt ist ein Schreiben der Kanzlei an der alten Wohnanschrift abgegeben worden. Nach DREI Jahren ist man dann auf den alten Fall wieder aufmerksam geworden und hat die Forderung OHNE zusätzliche Zinsen oder Folgekosten in gleicher Höhe erneut eingefordert. Das Schreiben vom 30.10.2008 sei nie angekommen. Die Forderung werde aufrecht erhalten, Ratenzahlung wird angeboten, jedoch nur TELEFONISCH bearbeitet.

    Scheint ja echt eine feine Art zu sein, wie die Kanzlei ihr Geld macht. Wir werden natürlich nicht zahlen und warten auf das Schreiben vom Mahngericht, was wohl nie kommen wird.

    Comment by Aachener — 16/11/2011 @ 16:07 | Reply

    • Vorsicht!
      Wenn ihr reagiert, hat es zur Folge, dass die dreijährige Verjährungsfrist auf 30 Jahre verlängert wird. Das ist, was die beabsichtigen.
      Wenn keine Schuld besteht, ist das sowieso alles völlig egal. Lest weiter in diesem Forum 😉

      Comment by Trollinger 45 — 26/11/2011 @ 10:20 | Reply

  59. Hier eine etwas ausführlichere Adresse besagter Kanzlei mit viel Kontakt, Email und Selbstdarstellung.
    Mich hat es soeben auch erwischt und ich habe einen Widerspruch an mindestens 15 Emailadressen aus deren Haus verschickt mit Aufforderung zur Bestätigung.

    http://www.jure.de/de/Kanzlei

    Ich sehe nicht ein, daß ich ein kostenpflichtiges Einschreiben mit Rückschein verfassen soll und die Wahrscheinlichkeit, daß alle Mails verlorenen gehen ist wohl gering und auch nicht plausibel, sollte es zum Rechtsstreit kommen.

    Comment by Anais Mura — 17/11/2011 @ 18:53 | Reply

  60. “Sehr geehrter Herr Stopp,

    hiermit widerspreche ich Ihrer Forderung (siehe Blatt 1 des PDFs) vollumfänglich.

    Seite 2 des PDFs zeigt die Kündigungsbestätigung von mobilcom vom 24.2.2010 mit Wirksamkeit zum 30.04.2011.

    Da der Vertrag zu diesem Zeitpunkt ausgelaufen war und sich sämtliche Posten Ihrer Forderungsaufstellung eindeutig NACH diesem Termin ergeben haben sollen, weise ich demzufolge sämtliche Forderungen als ungerechtfertigt zurück.

    Die Individualvereinbarung (hier: Kündigung/Korrektur der Laufzeit zum 30.04.11. zugestimmt und bestätigt) geht den AGB der mobilcom vor.
    Eine (weitere) Irrtumsanfechtung seitens mobilcom (“wir wollten die Kündigung zum x.10.2011 bestätigen, nicht zum x.04.2011”) fand nach selbiger, im Anhang befindlicher nicht statt und meine wiederholte Aufforderung, mir etwaige weitere Irrtumsanfechtungen oder andere plausible Gründe für eine etwaige Zahlungsverpflichtung zukommen zu lassen wurde ignoriert und lediglich mit unverändertem Hinweis auf die AGB beantwortet.

    Der Vertrag endete vereinbarungsgemäß am 30.04.11., damit sind alle weiteren Verpflichtungen nach diesem Datum obsolet, da ich von der vereinbarten Abschaltung ausgehen durfte und mußte.

    Für weitere Details können Sie mich gerne konsultieren oder Sie wenden sich vorzugsweise gleich an den “Leiter des Kundenservice” Herrn Antonius Fromme von mobilcom, Unterzeichner der Kündigungsbestätigung.

    Ich fordere Sie auf, mir umgehend den Erhalt dieses Emails nebst Anlagen (2-seitiges PDF) zu bestätigen.

    Mfg

    Empfänger:
    md@kanzlei-spk24.de; claudia.nimmesgern@kanzlei-spk24.de; cc-callback@kanzlei-spk24.de; service@rechtsanwaelte-spk.de; info@jure.de; stopp@jure.de; kallenborn@jure.de; woznik@jure.de; frey@jure.de; koeberlin@jure.de; pick@jure.de; schabio@jure.de; schlupp@jure.de; lorenzen@jure.de; gintzel@jure.de
    Kopie an:
    zentrale@rak-saar.de

    Comment by Anais Mura — 17/11/2011 @ 19:16 | Reply

    • Auch eine Methode seinem Ärger Ausdruck zu verleihen – wir sind alle gespannt auf die Reaktion von Stopp und Pick.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 17/11/2011 @ 20:03 | Reply

      • Es wird keine Reaktion geben, schon garnicht schriftlich. So bestünde die Gefahr, dass du damit zur Verbraucherzentrale gehst. 🙂

        Comment by Trollinger 45 — 19/11/2011 @ 12:45 | Reply

      • Auf mein damaliges Mail habe ich immerhin 3 automatische (weil angeforderte) Lesebestätigungen bekommen, jedoch keine Stellungnahme.
        Das heißt im Umkehrschluß, von den 16 Empfängern haben 13 diese Lesebestätigung unterdrückt und “zu Fuß” weggeklickt.
        Mit “Nicht Angekommen” kann man mir dennoch nicht kommen ,-)
        Am 30.11. war “Stichtag” für letzte Zahlung, um Schufa, Gericht und “weitere Unannehmlichkeiten” zu vermeiden.
        Bis heute ist nichts weiter passiert.

        Comment by Anais Mura — 20/12/2011 @ 20:55 | Reply

        • mit “Nicht Angekommen” kann man dir sehr wohl kommen. Du kannst nicht nachweisen, dass irgendjemand deine Mail bekommen hat.
          Deine Mails interessieren bei den Gaunern niemanden, ausser, dass die dadurch wissen, dass sie deine korrekte Adresse haben.
          Frage:
          Warum schreibst du Mails dorthin? Hast du hier in diesem Forum nicht gelesen, was man NICHT tun darf? Hast du Angst vor dem Schwarzen Mann?

          Comment by Trollinger 45 — 21/12/2011 @ 16:39 | Reply

          • Hat ja nun eine gefühlte Ewigkeit gedauert, aber heute (also nach ca 7 Wochen) bekam ich erneut Post.
            Die Überraschung: Es kam gar nicht von Stopp, Pick & Kallenborn, sondern vom “Bayerischen Inkasso Dienst”.
            Nun habe ich ja quasi erneut die Möglichkeit, mich auf den Boden zu legen und flach zu atmen ,-)
            Die 1. Seite umfaßt lediglich eine wilde Zusammenstellung irgendwelcher Gebühren, Zinsen und der sog. “Hauptforderung”, nebst üblichem Droh-Blabla.
            Die 2. Seite ist schon interessanter: Da trauen die sich doch tatsächlich, sämtliche persönlichen Daten abzufragen:
            Geburtsdatum, Arbeitgeber, Bankverbindung, Anschrift, usw.
            Die 3. Seite ist der Überweisungsträger.
            Ich warte jetzt auf einen gerichtlichen Mahnbescheid, bevor ich das nächste Mal preisgebe, daß ich überhaupt exisitiere.

            Comment by Anais Mura — 12/01/2012 @ 19:14 | Reply

            • Nachdem ich mich beim Bayerischen Inkasso Dienst nun 2x tot gestellt habe, kam heute Post einer neuen Anwaltskanzlei, welche aber auch bereits 2x an diesem Board erwähnt ist: Hörnlein und Feyler aus Coburg.
              “Für den Fall des fruchtlosen Fristablaufes werden wir unserer Mandantin [also dem Bayerischen Inkasso Dienst] zur Klageerhebung raten.”
              Das Schreiben wurde maschinell erstellt.
              Die Gesamtsumme ist bis heute von 98 Euro auf 209 Euro gestiegen und liegt damit nun endlich über meiner Selbstbeteiligung beim Rechtsschutz.
              Eine Frage an die etwas Fortgeschritteneren: Nach wie vor nichts unternehmen, oder? Immerhin ist der Brief weiß und nicht gelb.

              Comment by Anais Mura — 03/02/2012 @ 17:18 | Reply

              • Entschuldigt bitte, ich hatte meinen letzten Post an die falsche Stelle dieser Seite gesetzt und wiederhole ihn an dieser Stelle nochmals, weil es einfach hierhin gehört:

                Habe gegen den offiziellen Mahnbescheid (in bunt) kompletten Widerspruch ohne Begründung eingelegt (und verwegen als normalen Brief, also kein Einschreiben) zurückgeschickt.
                Kaum 3 Tage später kommt nun ein Vergleichsangebot aus dem Hause des im Moment für mich offenbar zuständigen Inkassobüros Hörnlein und Feyler mit etwa 2/3 der Gesamtsumme und “Zahlungsangebot mit schuldbefreiender Wirkung”
                “Nach fruchtlosem Fristablauf lebt die ursprüngliche Forderung wieder auf”.
                Bisher gibt es (nach grober Durchsicht auf dieser Seite) keinen vergleichbaren Präzedenzfall für dieses Stadium.
                Soll ich nach wie vor einfach gar nichts unternehmen?

                Und hier die obige erste Antwort, die ich gleich mit zitiere:
                “Na ja, jetzt sind die erst mal dran. Sie müssen einen Vorschuss an das Gericht zahlen und klagen und damit die Karten auf den Tisch legen.
                Wenn sie schlechte Karten haben, werden sie das nicht tun.
                Comment by Hans Luntz “

                Comment by Anais Mura — 08/03/2012 @ 08:57 | Reply

  61. Ich bin`s zwar gewöhnt, finde es auch meistens ganz lustig, wie die verdammten Gauner sich selbst lächerlich machen. Aber ich habe einen Ordner für den ganzen Dreck, und Kallenborn übertreibt es zurzeit dermaßen, dass ich bald einen neuen anlegen muss. Gegen Jahresende häuft sich solcher Bockmist zwar erfahrungsgemäß, S.P.und K. schiesst aber den Vogel ab. Jede Woche bekomme ich verzweifelte Angebote, irgendwas zu bezahlen, oder wenigstens anzurufen, um meine Schuld einzugestehen 😉
    Ich denke schon ab und zu darüber nach, mit einigen Bekannten dort aufzukreuzen und irgendjemandem 200 Gramm Papier in den Mund zu stopfen.
    Nächste Woche würden es wohl 300 Gramm sein.

    Für Spion: Such dir einen anständigen Job. Hier wirst du nicht glücklich.

    Comment by Trollinger 45 — 26/11/2011 @ 09:41 | Reply

  62. bekomme seit ein paar wochen o.g.schreiben zu hauf.bei mir sind es angebliche telecom – schulden von über 800 euro.
    hatte daraufhin ein telehongespräch mit angeblicher sachbearbeiterin der ich mitteilte das ich 100% schwerbehindert bin und im endstadium copd4 bin.ferner lebte ich von meiner grundsicherung da meine rente zugering ist.wir verblieben so das ich ihr meinen bescheid zuschicken würde. heute bekam ich eine kurznotietz von das sie mich ihrem kollegen in meiner nähe überstellen müsste,es sei den ich würde ca die hälfte bis zu 23.12.2011 überweisen(frohe weinacht) sie erwähnte unser telefanat gar nicht,nur ein früheres schreiben an mich.es sind in jeder form bedrohliche briefe.mir kann man nichts mehr wegnehmen.telefonisch werde ich immer auf warteschleife gesickt und plötzlich ist die leitungtot.
    ich kann euch nur aus eigener erfahrung sagen seid achtsam aber nicht nängstlich.solche menschen vergiften einen.
    eure kimberly

    Comment by memesis — 19/12/2011 @ 11:00 | Reply

    • Kimberly (nemesis?), es tut mir wirklich Leid wegen deiner Krankheit. Das ist schwer genug, muss du dich nicht noch von Gaunern abzocken lassen.
      Auch du hast denselben Fehler gemacht, wie so viele hier: bist hier reingesprungen, ohne die Beiträge weiter oben durchzulesen.
      Warum hast du dort angerufen? Warum?!
      Hast du die Schulden, die die Gauner behaupten? Fast alle hier haben die nicht. Lies bitte weiter oben Beitrag 37. Lies am besten alle.
      Wenn du die Schulden tatsächlich hättest, würde deine Erkrankung daran nichts ändern. Ich bin allerdings überzeugt, dass du quasi
      eine “von uns” bist und denselben Müll im Briefkasten findest, wie wir auch.
      Du brauchst nichts zu tun – du DARFST nichts tun. Abheften und fertig.
      Beachte noch meinen folgenden Beitrag:

      Comment by Trollinger 45 — 21/12/2011 @ 18:02 | Reply

  63. S. P. & K. gehen mir langsam richtig auf die Nerven. Nicht wegen diesen dummen unverschämten Briefen, sondern wegen deren Anzahl.
    Bin doch keine Papierverwertung. Meine Gaunerschublade quillt langsam über.
    Aber sie haben endlich mal was Neues aufgesetzt:
    Zitat:
    “Wichtiger Hinweis:
    sofern ich in der kommenden Woche keinen Ratenplan bzw. Vergleich mit Ihnen abschließen kann, muss ich die
    weitere Bearbeitung am 23.12. an den für untenstehende Zuordnungsregion verantwortlichen Mitarbeiter zur
    Gesamtfälligstellung abgeben. Ohne Rückmeldung Ihrerseits werden alle bislang von uns unterbreiteten
    Vergleichsvorschläge zum 23.12.2011 hinfällig.”
    Darunter eine äusserst rudimentäre Karte meines Wohngebiets.
    Noch darunter:
    “Kopie: M. Buzolli/Koordination”

    Was bedeutet dieses? Genauso ein verzweifelter Versuch, euch weismachen zu wollen, ihr hättet Zahlungsverpflichtungen.
    Dass die Gauner es gegen Jahresende auf die Spitze treiben, hat psychologische Gründe. Die Gauner rechnen damit, dass
    viele Menschen sorgenfrei ins neue Jahr gehen wollen.
    Bezahlt nichts! Ruft dort nicht an! Schreibt nicht dorthin! Mailt nicht!
    Ihr werdet nur ausgelacht und weiterhin angeschrieben.

    Ein sorgenfreies neues Jahr wünsche ich euch allen.
    Aber vergesst nicht – wer keine Schulden hat, muss auch keine bezahlen.

    Comment by Trollinger 45 — 21/12/2011 @ 18:41 | Reply

  64. Hallo nochmals,

    habe schonmal hier gepostet, siehe Nummer 25. Leider ist es bei mir nicht so dolle ausgegangen 😦 Ich habe einen EV leisten müssen, mein RA hat mir sogar dazu geraten, da ich nicht machen hätte könne lt. ihm.

    Ich kann aber seither noch beschissener schlafen, da dies alles zu Unrecht ist!!!!!

    Habe ich jetzt noch irgendwelche Möglichkeiten, evtl. Anzeige bei der Polizei? Hat jemand Ahnung davon? Ich würde echt alles tun mittlerweile!!!

    Wäre schön wenn sich jemand dazu äussern würde.

    glg Julia

    Comment by Julia — 22/12/2011 @ 00:17 | Reply

    • Hallo Julia,
      du hattest geschrieben: “Nun war ich aber der Meinung, das ich den Betrag längst bezahlt habe…”
      Was bedeutet das? Hast du die 500 € bezahlt? Oder hast du sie nicht bezahlt?
      In deinem Fall ist es einfach: Mobilcom hat einen Schuldnertitel gegen dich. Wodurch die Klägerin (Mobilcom) den hat,
      spielt keine Rolle mehr. Vielleicht hast du es irgendwann versäumt, “Einspruch im Ganzen” (siehe Beitrag 37) einzulegen, oder
      du hast schlicht nicht bezahlt. Wenn du bezahlt hast, musst du das nachweisen, z.Bsp. durch Kontoauszüge. Kontoauszüge bekommst du bei
      deiner Bank auch Jahre rückwärts – auf Anfrage, und – wer hätte das gedacht – Gebühr.. Wenn es dir nicht gelingt, nachzuweisen, dass du
      bezahlt hast, bleibt der Titel von Mobilcom gegen dich bestehen, was bedeutet, dass deine Schuld bestehen bleibt.
      Wenn ein Gläubiger einen Schuldnertitel “besitzt”, kann er dich natürlich bis zur “eidesstattlichen Versicherung (EV)” bringen.
      Ich will dir den Tag nicht verderben. Aber du musst entweder bezahlen, oder nachweisen, dass du es schon getan hast. Das
      nennt sich Beweislast, die unfairerweise (man kann drüber streiten) dem Schuldner zugesprochen wird.
      Julia,
      ich weiss zwar noch weiter, muss aber sicher wissen, ob du bei Mobilcom Schulden hast, oder nicht.
      Wenn ja, bezahle. Wenn nein, bist du hier richtig, und wir werden dir weiterhelfen.

      Ich bin übrigens nicht Betreiber hier, sondern Gast.
      Ich hoffe, Heinz Lindenberger (Betreiber) hat nichts gegen mein Engagement 😉

      Comment by Trollinger 45 — 25/12/2011 @ 05:52 | Reply

      • den RA solltest du sofort absägen, der wird dir nichts bringen, ausser Rechnungen.
        Richter sind nicht doof – RA`s aber geldgierig.

        Comment by Trollinger 45 — 25/12/2011 @ 05:55 | Reply

  65. Hallo allerseits,

    auch ich habe das zweifelhafte Vergnügen von Stopp, Pick & Kallenborn Post bekommen zu haben. Es geht um eine angeblich offene Forderung von Unitymedia NRW in Höhe von ca. 250 €. An der in dem Schreiben angegebenen Adresse habe ich tatsächlich vor ca. 4,5 Jahren gewohnt. Das Kabelfernsehen, was von Unitymedia geliefert wurde, wurde durch die Warmmiete beglichen, so dass gar keine offenen Forderungen mir gegenüber entstanden sein können.

    Allerdings habe ich zuvor einen Vertrag mit der Fa. Ish gehabt, die damals das Produkt “Arena” (Fußball-Bundesliga) vertrieben hat. Diesen Vertrag habe ich tatsächlich mit zu der von S, P & K angegebenen Adresse mitgenommen. Dieser wurde auch nicht über die Miete reguliert, sondern extra per Lastschrift von meinem Konto. Das Konto existiert immernoch. Dieser Vertrag mit Ish lief während meiner Mietzeit in der in dem Schreiben angegebenen Adresse aus. Ich erhielt niemals Post (abgesehen von Werbung) von Unitymedia, seien es nun Rechnungen oder Mahnungen. Abbuchungen gab es auch nicht. Darum fiel ich auch aus allen Wolken als ich das Schreiben erhielt.

    Da ich mich vorher im Internet erkundigt (u. a. hier) und auch den Ratschlag eines befreundeten Anwalts angenommen hatte, habe ich Stopp, Pick & Kallenborn angezeigt. Es wurde ein Verfahren wegen Betrugs eingeleitet bzw. eröffnet und sofort wieder eingestellt. Auszüge aus der Begründung des Oberstaatsanwalts zur Einstellung:

    “Die Kanzlei ist offenkundig mit der Vollstreckung einer gegen Sie geltend gemachten angeblichen Forderung der Unitymedia GmbH beauftragt. Die von Ihnen in Kopie vorgelegte Zahlungsaufforderungen erfolgte ersichtlich in Erfüllung dieses Mandats. Strafrechtliche relevante Rechtsverstöße sind hierbei nicht ersichtlich.” (kurzer Kommentar: eine Vertretungsvollmacht o. ä. lag dem Schreiben ebenso wenig bei wie konkrete Informationen hinsichtlich der angeblich erbrachten Leistungen)

    “Es ist nicht erkennbarm dass die genannte Anwaltskanzlei oder die von ihr vertrene Unitymedia NRW GmbH bewusst von vornherein unberechtigte Forderungen in der Absicht geltend machen wollte, Sie über das Bestehen einer Zahlungspflicht zu täuschen…Bei dem Unternehmen handelt es sich…mit einer Vielzahl von Kunden. Es ist gleichfalls amtsbekannt, dass die Kanzlei des Beschuldigten für eine Vielzahl großer bundesdeutscher Unternehmen der Kommunikations- und Internetbranche zentral Mahnverfahren durchführt…Es ist schon angesicht des Geschäftsumfangs nicht nur nicht auszuschließen sondern nach der Lebenserfahrung anzunehmen, dass hier ein gewisser Prozentsatz von Rechnungen bzw. Forderungen fehlerhaft bzw. geltend gemacht werden…”

    Außerdem wird mir noch mitgeteilt, dass es sich eher um eine zivilrechtliche Fragestellung handelt.
    Also, anzeigen scheint nicht viel zu bewirken, ich habs versucht.

    Grüße
    Chris

    Comment by Chris — 06/01/2012 @ 16:27 | Reply

    • Hallo Chris,
      das ist ja sehr interessant, was Du da berichtest!

      Hattest Du wenigstens insoweit Erfolg, dass Du die Forderung mit Hilfe dieser Anzeige abwehren konntest?
      Und hast Du geprüft, ob eine Betrugsanzeige gegen Unitiy Media möglich gewesen wäre und ob da Aussicht auf Erfolg bestanden hätte? Weil eigentlich sie es sind, die möglicherweise auf betrügerische Weise versuchen, eine Forderung ohne Gegenleistung eintreiben zu lassen.

      Ich habe auch schon eine Anzeige wegen Betrugs versucht, in meinem Fall gegen Debitel. Mir wurde vom zuständigen Kriminalbeamten aber geraten, zunächst abzuwarten, wie die Forderung begründet wird. Es könnte ja ein Versehen sein. Das war vor fast zwei Jahren und ich warte bis heute auf Antwort auf meine Frage, auf welcher Basis die Rechnungen gestellt worden sein sollen.
      Stopp und Pick bin ich dann losgeworden, aber jetzt habe ich stattdessen die Kanzlei Fülleborn, Hamburg am Hals. Die haben über eine Firma mit gleicher Firmenadresse die uneinbringliche Forderung aufgekauft und versuchen jetzt, auf unseriöse Weise das Geld einzuheben. Da kam dann schon mal ein Anruf mit Rufnummernunterdrückung – natürlich ohne jegliches Einverstädnis meinerseits. Der Anruf war allesdings sofort beendet, als ich ankündigte, das Gespräch aus Beweisgründen auzuzeichen.

      Dafür haben sie im September dann sogar einen Mahnbescheid verschickt, dem ich umgehend widersprochen habe und dann kam noch ein Schreiben mit Frist bis Anfang November, dem ich zur Vermeidung einer Klage antworten sollte. Dieses Ansinnen habe ich ignoriert.
      Jetzt müsste endlich Klage eingereicht werden und dann sollte ich endlich auch eine Begründung bekommen, die eine Betrugsanzeige mit Aussicht auf Erfolg ermöglicht.

      Bisher kam nichts – bin mal gespannt, ob sie sich noch trauen.

      Traurig ist es auf jeden Fall, dass sich unsere Justiz nicht zu schade ist, solche windigen Raubritter in ihrem Tun auch noch zu unterstützen. Da kann also eine Kanzlei Forderungen eintreiben, ohne verpflichtet zu sein, auch nur annähernd die Rechtmäßigkeit der gestellten Forderung zu überprüfen.

      Lassen wir uns nicht entmutigen! Hans

      Comment by Hans Luntz — 06/01/2012 @ 18:22 | Reply

      • Hallo Hans,

        die Forderung besteht weiterhin. Durch die Anzeige hat sich soweit nichts getan. Allerdings habe ich nun natürlich mehr Recherche sowohl bei Unitymedia als auch bei S., P. & K. betrieben und tatsächlich, der Fehler liegt ganz klar bei Unitymedia NRW und nicht bei S., P. & K. Insofern hätte ich die Anzeige nun ohnehin zurückgezogen. Das man allerdings von einer Täuschung ausgeht, wenn man mit einer Forderung konfrontiert wird, die eine Wohnung betrifft, in der man seit 4,5 Jahren nicht mehr wohnt, einem niemals irgendwelche Unterlagen wie Rechnungen, Mahnungen etc. zugestellt wurden, ist m. M. n. normal.

        Neuer Stand jetzt:
        Unitymedia behauptet, ich hätte das o. g. Arena-Paket nicht mehr bezahlt. Wie schon geschrieben, ich hatte das Paket außerordentlich gekündigt (Auszug vom Einwohnermeldeamt lag der Kündigung bei), weil ich in eine Gegend zog, die einen Kabelanschluss technisch unmöglich machte. Sonst hätte ich das sogar behalten (10 € für Fußball-Bundesliga war schon ganz nett). Diese Kündigung wurde mir natürlich auch bestätigt und es wurden keine Abbuchungen mehr vorgenommen. Das Schreiben (sofern ich eines bekam), ist momentan nicht auffindbar. Ebenso die Kontoauszüge, die belegen, dass die Abbuchungen für mehrere Monate eingestellt wurden, was in meinen Augen ein konkludentes Verhalten darstellt und ich insofern von einem Ende des Vertragsverhältnisses ausgehen musste. Irgendwann nach mehreren Monaten hat Unitymedia scheinbar wieder versucht abzubuchen, was aber nicht mehr ging, da das Konto nicht ausreichend gedeckt war, da dort keinerlei Abbuchungen mehr drüber liefen.

        In Kontakt trat Unitymedia mit mir nie, obwohl ihnen eine Kopie meiner Meldebescheinigung der neuen Adresse vorgelegen hat (diese habe ich wie schon gesagt der Kündigung beigelegt). Ebenso wenig fand eine Kontaktaufnahme per Email oder Telefon statt (auch hier lagen Unitymedia entsprechende Unterlagen vor). Die Schreiben MÜSSEN an Unitymedia zurückgegangen sein, da ich an der alten Adresse nicht mehr auffindbar war. Für solche Fälle können sich Unternehmen meines Wissens nach eine Auskunft beim Einwohndermeldeamt (oder einem anderen Amt) einholen, das kostet so ca. 10 €. Damit wären Kosten von 20 € entstanden (Abbuchung für den einen Monat + die Auskunftsgebühr) und ich hätte das ganz schnell klären können. Stattdessen haben sie womöglich einfach stur weiter Schreiben an die alte Adresse gesendet und für immer höhere Kosten gesorgt. Sie verlangen allen Ernstes Zinsen bis Ende 2011 und natürlich die Kosten für den Anwalt. insgesamt fast 250 € und somit ca. 10 mal so hoch.

        Ich frage mich inzwischen, ob das nicht eine ganz miese Masche ist, um so Geld aus berechtigten außerordentlichen Kündigungen zu holen:
        1. Kündigung akzeptieren und Abbuchungen einstellen.
        2. Abbuchungen nach geraumer Zeit wieder aufnehmen. Wenn diese nicht funktionieren, Schreiben an die alte Adresse senden!
        3. Keinen weiteren Versuch der Kontaktaufnahme, auch wenn Schreiben zurückkommen.
        4. Forderungen sammeln (es widerspricht je niemand, da “Kunde” keine Kenntnis davon hat).
        5. Forderunge verkaufen.
        6. Abwarten, damit den Schuldnder in Sicherheit wiegen. Vielleicht vernichtet der vermeintliche Schuldner inzwischen Unterlagen oder seine Erinnerung lässt soweit nach, dass man dann leichtes Spiel hat.

        Aus meiner Sicht ist die Forderung natürlich generell unberechtigt. Davon mal abgesehen bin ich zumindest nicht Schuld an der nun entstandenen Höhe der Forderung, da ich mit Kenntnis dieser Forderung bereits 2008 hätte reagieren können und das Thema damit erledigt gewesen wäre. Schließlich hätte ich jederzeit nachweisen können das ich umgezogen und dort kein Kabelanschluss möglich war.

        Fragen:
        Was soll ich genau machen?
        Die Unterlagen des Einwohnermeldeamtes besorge ich natürlich, ebenso wie Kontoauszüge der damaligen Zeit, die belegen, dass die Abbuchungen nach dem Umzug eingestellt wurden. Ein Schreiben von Unitymedia müsste ich suchen, vielleicht in irgendeiner Kiste auf dem Dachboden. Unitymedia wird ja sicherlich behaupten das ich nie gekündigt hätte usw. und ein entsprechendes Schreiben, falls es noch existiert, wird vernichtet werden.

        Wie sieht das aber aus, wenn ich nachweisen kann, dass ich seit Herbst 2007 nicht mehr in der Wohnung wohnte, die Leistungen aber für die alte Adresse berechnet werden?
        Inwieweit muss Unitymedia beweisen, dass sie versucht haben mit mir in Kontakt zu treten? Müssen sie das überhaupt?

        Grüße
        C.

        Comment by Chris — 08/01/2012 @ 08:58 | Reply

        • Hallo Chris,
          Du hast sehr gut beschrieben, mit welch miesen Tricks diese Leute arbeiten. Genau dieses Bild habe ich auch.
          Das Wichtgiste: Lass Dir nicht zu viel in die Karten schauen. Such am Dachboden die Unterlagen, aber teile denen nicht mit, ob du sie gefunden hast. Und auch nicht, was Du sonst noch in der Lage bist, nachzuweisen. Ich glaube, Du machst im Moment genau das Richtige, so dass Du im Ernstfall so weit als möglich präzise nachweisen kannst, was gewesen ist.

          Und vielleicht bekommst Du den Menschen ja noch dran mit Betrug, der Dir das Ganze eingebrockt hat.Wenn Du es schaffst, dass sie Dinge behaupten, die Du zweifelsfrei widerlegen kannst. Da muss es dann ja auch jemanden geben, der etwas falsches bezeugt.

          Die suchen schlicht Schwachstellen, wo Du nichts mehr nachweisen kannst und dann schlagen sie zu – ich denke, das hast Du völlig richtig erkannt.
          An Deiner Stelle würde ich jetzt einfach abwarten, was weiter passiert und ob sie einen Mahnbescheid erwirken. Dann ist auch noch nichts passiert, denn dem kannst Du formlos widersprechen. Bisher ist überhaupt nicht gesagt, dass es so weit kommen wird.

          Aber spätestens, wenn sie Dich anschließend verklagen sollten, wirst Du nicht mehr ohne Rechtsanwalt auskommen. Aber dann müssen auch sie die Karten auf den Tisch legen und datailiert klarlegen, worin die Forderung ihrer Meinung nach begründet ist.

          Du hast Dich doch am Anfang mit einem Freund beraten, der Rechtsanwalt ist. Frag ihn doch mal, inwieweit die Forderungen verjährt sein können, aber behalte die Antwort für Dich. Es kann Dir dann im Ernstfall helfen. Aber wenn Du zu früh mit Verjährung argumentierst, kann das anscheinend auch eine Falle sein. Ich habe mal gelesen, dass jemand darlegte, dass man damit möglicherweise die Forderung dem Grunde nach erst anerkennt. Wie gesagt, da wird mit allen Tricks gearbeitet: Die wollen von den angeblichen Schuldnern immer alles ganz genau wissen, geben einem aber selbst niemals eine auch nur halbwegs brauchbare Antwort, weshalb eine angebliche Schuld besteht und ein Vertrag noch gültig sein soll, für den längst keine Gegenleistung mehr erbracht wird.

          Leider weiß ich nicht, wie man hier Attaches anfügen könnte. In Finanztest 9/2010 ist auf Seite 19 beschrieben, wie die namentlich genannte Kanzlei Stopp, Pick und Kallenborn jemand mal in einem ähnlichen Fall sogar einen Mahnbescheid geschickt und zu vollstrecken versucht hat, wo es lediglich um eine Personenverwechslung ging. Da wurde noch nicht einmal das Geburtsdatum überprüft. Obwohl der Betroffene per Kopie des Personalausweises den Fehler nachgewiesen hat, musste er am Ende erst einen Rechtsanwalt einschalten, damit die Vollstreckung abgewehrt werden konnte. Es ist mir ein Rätsel, weshalb so etwas trotzdem als “Versehen” durchgeht. Die faulen Ausreden des Herrn Stopp sind lesenswert und derart blöd, dass man sie schon fast wieder glauben könnte. Wenn diese Kanzlei nicht immer wieder auffallen würde…

          Aber wie Du schon gerichtilich Dir hast bestätigen lassen müssen: “Da können schon mal Fehler vorkommen …”

          Es ist einfach unglaublich!

          Comment by Hans Luntz — 08/01/2012 @ 14:29 | Reply

          • Hallo Hans,

            Attachments kann man hier leider nicht anfügen – aber Links schon, z.B. auf den angesprochenen Report in Finanztest
            http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/Mahnverfahren-Nichts-bezahlen-4122823-4122828/

            Mit Hilfe von Links kann man auch auf Speicher-Orte von Attachments verweisen, wie z.B. in Kommentar Nr. 54 geschehen.

            Allerdings sollte man vorsichtig sein, fremde Inhalte zu vervielfältigen, zwecks potentieller Urheberrechtsverletzung.

            Viele Grüße, Heinz

            Comment by 4gang — 08/01/2012 @ 14:57 | Reply

            • Vielen Dank schon mal für die Antworten.

              Nachdem ich der ganzen Angelegenheit nun etwas mehr Zeit widmen konnte, habe ich auf einem alten Laptop meine damaligen Kündigungsschreiben an die Unitymedia entdeckt. Anhand der Datei-Eigenschaften kann man zweifellos erkennen, dass diese Schreiben auch in den Jahren 2007 und 2008 erstellt wurden. Diese Schreiben halfen meiner Erinnerung auch gewaltig auf die Sprünge.

              Durch diese Schreiben wird deutlich, dass ich mehrfach mit der Unitymedia in Kontakt trat um eine Bestätigung der Kündigung zu erhalten, die ich natürlich niemals erhielt. Außerdem weise ich auf meine neue Adresse hin, was ja auch der Grund für die Kündigung gewesen ist. Somit kann die Ausrede “Sie waren nicht auffindbar” entkräftet werden und die “Eskalation” der jetzigen Forderungssumme geht einzig und allein auf die Kappe der Unitymedia. Darüber hinaus entzog ich der Unitymedia auch die Einzugsermächtigung, was sie aber nicht an der Abbuchung Monate später hinderte.

              Da seitens der Unitymedia keine Reaktion auf die Kündigung und auch auf Nachfragen per Email erfolgte, fertigte ich weitere Schreiben im Beisein eines Zeugen an und brachte diese auch im Beisein eines Zeugen zur Post. Einschreiben mit Rückschein versteht sich. Nur mal für den Fall der Fälle: Könnte ein UN allen Ernstes verlangen, dass man die Rückscheine der Schreiben über 4 Jahre aufbewahrt? Wie soll man überhaupt anhand solcher Scheine beweisen, dass das Schreiben wirklich eine Kündigung enthielt?

              Meine Fragen heute:
              Sollte ich ein Schreiben an S., P. & K. aufsetzen, in dem ich den Sachverhalt mit den Schreiben schildere oder erst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid warten?
              Soll ich in diesem Schreiben sämtliche Rechnungskopien sowie den Schriftverkehr anfordern?
              Was ist es wert, dass dieses Gebahren der Unitymedia (keine Reaktion auf Kündigungen) kein Einzelfall ist?

              Ich meine, rein theoretisch hat die Kanzlei bei mir keinen Fehler gemacht. Etwas unseriös ist allerdings die ewig lange Wartezeit zwischen Annahme des Mandats 2008 und dem ersten Kontakt nach über drei Jahren, sowie die nicht beiliegenden Informationen hinsichtlich der Rechnungen etc.

              Comment by Chris — 08/01/2012 @ 23:00 | Reply

              • Hi Chris,

                Les mal weiter unten meinen Eintrag, hatte ganz ähnliche Probleme mit unity media und jetzt mit besgaten Anwälten…
                Ich habe auch keine Bestötigung der Kündigung bekommen damals und hatte deshalb ganz schön Stress mit denen, war auch so doof, die garnicht mit Rückschein zu schicken, wer denkt denn auch dirket an sowas….
                Ich hatte dann irgendwann eine Besttigung per Tel…
                Ich glaub man muss bei sowas einfach auch hartnäckig bleiben, so hat mir das zumindest dann mein Anwalt gesagt… Ich hab meine Unterlagen mit neuem Mietvertrag ect.pp insgsamt 5 mal geschickt mit immer wieder dem gleichen Schreiben…. Erneuter Widerspruch und habe auch ohne nen Rückschein von der Kündigung in der Hand gehabt zu haben mit Anwalt gedroht… jetzt ist seit einem Jahr Ruhe, mal sehen wie lang….

                LG,
                Steffi

                Comment by Steffi — 09/01/2012 @ 14:07 | Reply

                • Hi Steffi,

                  Deinen Eintrag habe ich auch gelesen. Dreiste Geschichte. Viel Glück dabei.

                  Was mir aber grundsätzlich widerstrebt ist dieses Hinterherlaufen, was Du hartnäckig nennst. Letztendlich haben die den Kunden in der Hand, das kann eigentlich nicht sein in einem so genannten Rechtsstaat. Ich meine, wenn ich kündige und die Kündigung berechtigt ist, dann sollte man auch ohne Bestätigung auskommen, wenn sich das UN streubt und es bekannt ist, dass dieses kein Einzelfall ist.
                  Sonst könnten sich ja Unternehmen grundsätzlich weigern eine Bestätigung zu schicken und dann Jahre später mit Forderungen kommen. Bisher hatte ich was das angeht auch keinerlei Probleme, außer bei UM. Auch bei meiner Bank, bei der ich zur damaligen Zeit ein Konto hatte, meinten sie heute, dass es häufiger Probleme mit UM gibt.

                  In meinem Fall ist es ja so, dass ich zweifelsfrei belegen kann, wann ich umzog (per Meldebescheinigung) und ich habe Zeugen für die Erstellung des Kündigungsschreibens sowie das Absenden der Schreiben an UM (Zeugen sind eigentlich auch besser als ein Rückschein). Das war damals eine Vorsichtsmaßnahme von mir, da auf das erste Schreiben und eine Anfrage per Email keine Reaktion kam und ich bereits viel Negatives über UM gehört hatte.

                  Aber was meinst Du, Steffi, mit Du hast eine telefonische Bestätigung? Aufgezeichnetes Gespräch?

                  Bei der Hotline wurde ich damals immer nur vertröstet. Ich meine, die stimmten immer zu das die Kündigung berechtigt ist, ich es aber schriftlich zusenden muss, dann bekäme ich auch eine Bestätigung. Es wurde also schamlos mehrfach gelogen. Das bei einem Umzug in ein nicht versorgtes Gebiet eine Kündigung rechtens ist wurde mir von einem UM-CC-Agent vor einigen Tagen wiederholt bestätigt.

                  Ich werde dem Schreiben nun widersprechen, aber mit Informationen geizen. “Die” spielen auch das Spiel “ich tu mal so als wäre nix angekommen”, verwenden aber jede Information gegen einen und selbst rücken sie nie mit verwendbaren Informationen raus.

                  Grüße
                  C.

                  Comment by Chris — 09/01/2012 @ 17:29 | Reply

                  • Hi Chris,

                    Ja das sind in der Tat Spielchen, die da gespielt werden und ich finde es auch mehr als rechtens.
                    Und ich finde es auch mehr als bescheiden, dass man diese Hartnäckigkeit entwickeln muss, das ärgert mich sehr und ich glaube, dass einige dann wirklich zahlen, wenn sie da kein rauskommen sehen…
                    Mir wurde tel. bestätigt, dass die Kündigung eingegangen ist, ich hab den Namen der Mitarbeiterin und so, aber keine Aufzeichnungsbestätigung usw.
                    Ich hab ja dann auch in der neuen Wohnung Ruhe gehabt vor UM, bis ich dann ein Jahr später auf einmal ne ganz normale Rechnung bekam.
                    Da hieß es dann, es gibt keine Kündigung – nur komisch, dass ich dann fast ein Jahr keine Rechnungen erhalten habe, obwohl sonstige Post mit Nachsendeauftrag hier ankam und die auch meine neue Adresse hatten (zuvor bekamm man ja nach 14 Tagen direkt ne Mahnung, wenn ein Monatsbetrag nicht pünktlich da war und jetzt kommt ne ganz normale Rechnung anstatt ner Mahnung… das war schon äußerst dreist…)
                    Irgendwann hieß es dann wieder die Kündigung liegt vor, wäre aber nicht rechtens wg. Mindestlaufzeit. Es ist aber eine außerordentliche Kündigung und ich kann belegen, dass es in der neuen Wohnung bereits einen Anschluss gab der Mitvertrag enthalten ist, das ist eine vertraglich geregelter außerordentlicher Kündigungsgrund…

                    … wie ich nun feststellen musste hab ich einen Schufaeintrag vom Lindorff Inkassounternehmen, den ich nicht zuordnen kann
                    – auf meine Nachfrage stellte sich heraus, dass Stoppick die ganze Angelegenheit nun in der Tat weitergeleitet hat, allerdings wurde auch mein Einspruch gegen die Forderung direkt mitgeteilt, so dass sich das Inkassounternehmen bis heute nicht bei mir gemeldet hat, weil die ganze Sache neu geprüft – von allein…. Nundenn bin ich mal gespannt…
                    Ich habe auch ander Bekannte in meinem Bekanntenkreis die sowohl Ärger mit UM als auch mit Stoppick hatten…

                    Und Chris, da hast du Recht, ich hab dummerweise mir mehrmals die Mühe gemacht, Belege ect da doppelt und dreifach hinzuschicken. Danach habe ich “aus bekannten Grund” Widerspruch eingelegt…

                    Mich macht die gnaze Sache auch so wütend…

                    Hoffe, dass sich deine Angeleigenheit zu gunsten klärt

                    LG

                    Comment by Steffi — 11/01/2012 @ 13:43 | Reply

            • Hey bekomme von den selben typen auch immer gelbe briefe!
              Von mir bekommen die nix.

              Comment by Ingo — 03/02/2012 @ 13:38 | Reply

      • Liebe Leute,
        nach über einerm Jahr will ich jetzt doch berichten, was aus dem Mahnbescheid geworden ist: Gar nichts, nachdem ich widersprochen hatte! Da kam zwar noch das oben genannte Schreiben, mit dem ich aufgefordert wurde, meinen Widerspruch zu begründen. Das habe ich einfach abgeheftet. Und jetzt habe ich seit einem Jahr nichts mehr von diesen Abzockern gehört.

        Es ist also tatsächlich so: Die probieren einfach, wen sie ausplündern können. Aber wer sich nicht erschrecken lässt oder nicht genervt aufgibt, den lassen sie irgendwann dann doch in Ruhe. Sofern sie nicht irgend etwas finden, woran sie sich festbeissen könnten.

        Wie schon so oft hier geschrieben: Am Besten gar nicht reagieren auf diese frechen Briefe. Nur einem Mahnbescheid widersprechen. Das ist alles, was man tun muss, wenn die Forderung tatsächlich ungerechtfertigt ist.

        Aber leider scheint sich das Geschäft doch zu lohnen, da es immer genug Menschen gibt, die sich einschüchtern lassen.

        Comment by Hans Luntz — 01/11/2012 @ 17:51 | Reply

  66. Hallo,

    Ich bin durch Zufall auf diese Seite gestoßen.
    Auch ich habe immer mal wieder Post von den werten Kollegen bekommen in Bezug auf eine offene Forderung der Unity-media. Da war ich Kunde tatsichlich mal Kunde und habe vorzeitig meinen Allround-Vertrag (Mindestlaufzeit 2 Jahre) nach 1/2 Jahr (Telefon, TV, Internet) mit außerordentlichem Grund wegen Umzug und bestehendem Anschlüssen, gekündigt – hatte dann vorerst Rechnungen über die komplette Laufzeit, aber auch dort musste ich insgesamt 3 mal meine Kündigungsunterlagen rückwirkend schicken, da die anscheinend nie vorlagen – genau so ein Chaosverein.
    Irgendwann hat sich dann aber nach und nach alles geklärt und ich hatte endlich Ruhe, das war Ende 2007.
    Ca ein Jahr nachdem ich in der neuen Wohnung war, das war Anfang 2009, erhielt ich dann von den Stoppick-Kollegen das schöne Schreiben, dass ja mein Vertrag bei unity-media immernoch nicht ausgeglichen ist und mir ist fast der Kragen geplatzt, natürlich noch mit ordenlichen Kosten obendrauf, ingesamt über 500 Euro.
    Nach einem direkten Widerspruch meinerseits teilte man mir mit, dass keine Kündigung bei meiner Mandantin vorliegt, demzufolge weitere Monate noch auf die Forderung drauf kommen würden. Ich habe dann erstmal nicht weiter reagiert.
    Da ich zudem Zeitpunkt in der Tat einige Schulden zu begleichen hatte und ich auch mit Hilfe einer Schuldnerberatung einige andere Sachen geklärt habe, habe ich irgenwann mal nachgehakt, was denn nun aus der Forderung geworden ist, da gab es von mir zu meiner positiven Überraschung keine Akte mehr, wie schön.
    Fast 2 Jahre danach, Ende 2010 erhielt ich dann wieder ein Schreiben, mit den hier mehrfach genannten Formulierungen, dass meine Akte erneut vorliegt und dem Versuch einer außergerichtlichen Einigung und der Androhung eines Mahnbescheids.
    Darauf habe ich, auf anraten eines Anwaltes einfach nicht reagiert, bis heute habe ich bis jetzt erstmal Nichts von denen gehört, aber das ist wahrscheinlich auch wieder nur eine Frage der Zeit.

    die nerven echt…

    Comment by Steffi — 06/01/2012 @ 19:50 | Reply

  67. hallo ihr zusammen,
    was sind das nur für leute?
    auch habe einen brief bekommen aber von der deutschen ebh.
    das ist die gleiche adresse wie die von dem stopp pick&kallerbom.
    da steckt auch bei mir angeblich D Plus dahinter wo ich angeblcih einen vertrag gehabt haben soll.
    ich habe jetzt mal selber bei der Telecommunications GmbH angerufen.
    die haben mir gesagt das die von mir keine unterlagen haben und die angeblichen geldeintreiber auch nichts haben soll man auf keinen fall bezahlen.
    ich habe morgen auch einen termin beim anwalt.
    also leute auf keinen fall bezahlen aber ihr müßt zum anwalt gehen.

    Comment by Hermann — 08/01/2012 @ 13:40 | Reply

    • widersprechen innerhalb der frist -sonst pech gehabt..so gehts mir.frist versäumt und ich darf zahlen..ich darf für bereits bezahlte forderungen nochmal zahlen..

      Comment by binehleiharbeiterundnixzuholenbeimir — 14/01/2012 @ 04:55 | Reply

      • Widersprechen NUR Mahnschreiben eines Amtsgerichts! Sonst NICHTS!
        Gaunern zu widersprechen ist eine grosse Dummheit.
        Wie oft muss dann hier noch gesagt werden…

        Comment by Trollinger 45 — 30/01/2012 @ 19:11 | Reply

  68. auch verjährte forderungen können noch beglichen werden. ist vergleichbar mit einer schenkung: sie ist (sofern nicht schriftlich niedergelegt) nicht einklagbar. ist sie aber vollzogen, ist im rahmen des rechtsfriedens diese nicht wieder rücknehmbar. vergleichbar auch mit wettschulden.
    bei verjährten forderungen sollte man sich vor augen halten, daß diese:
    1. rechtmäßig sind
    2. zustandegekommen sind und
    3. einklagbar waren

    sinn einer verjährung ist der eintritt des rechtsfriedens. dennoch handelt es sich um foderungen, die bestehen. der schuldner kann die einrede der verjährung erheben und es tritt somit eine hemmung ein.
    warum ich das schreibe?
    ich bin auch generell kritisch gegenüber inkasso-büros, aber man sollte ihnen nicht generell den schwarzen peter zustecken. mit nicht generell meine ich:
    1. sofern eine fdg. natürlich gänzlich unberechtig ist, würde ich mich auch nicht rühren, um dann uU einen gerichtlichen mahnbescheid abzuwarten, der – als einziger – rechtskraft entfaltet und:
    selbst eine nicht! bestehende forderung! einklagbar macht.
    also nie den kopf in den sand stecken, sondern bei schreiben vom gericht immer antworten – mein tip 🙂
    2. ist die forderung berechtigt würde ich mich mit dem büro einigen, sonst wirds nur noch teurer.
    gruß,
    R.Batsbak

    Comment by richard — 27/01/2012 @ 13:46 | Reply

    • 1. leicht verständlich
      2. übersichtlich
      3. vollständig
      4. 100% richtig !

      Dank Richard

      Comment by Trollinger 45 — 30/01/2012 @ 19:15 | Reply

  69. ich habe heute auch einen Brief von der Kanzlei STOPP PICK&KALLENBORN erhalten.
    im Januar 2009 haben wir unseren Vertrag bei unity Media gekündigt,im April kam der erste bescheid,damals noch STOPP PICK&KOLLEGEN, über eine Forderung in Höhe von 180 €. ich habe die forderung in Raten beglichen und die Sache war erledigt.
    Nun kam heute der Brief dass von der Forderung aus dem Jahr 2009 noch 87,11 € offen stehen würden und ich die bis zum 01.03. begleichen soll.
    So nun habe ich vorhin meine Kisten durchsucht(stecken mitten im Umzug) und habe die Forderung von 2009 wieder gefunden.Es ist seit 2009 bezahlt und es steht gar nichts mehr offen.
    Das habe ich den lieben Anwälten nun mitgeiteilt und ich bin gespannt was als nächstets kommt

    Comment by nati — 17/02/2012 @ 10:57 | Reply

  70. Hallo,

    ich selbst bin auf eine Abofalle von planet 49 hereingefallen. Die Gebühren wurden über meine Talklinerechnung eingezogen. Dies habe ich erst über einen Tarifwechsel bemerkt, weil meine Gebühren nicht gesunken sind. Rechnungen hatte Talkline bislang nicht geschickt, erst als ich mich beschwert hatte, wurden sie mir über das Internet zur Verfügung gestellt.

    Ich habe sofort die letztmöglichen Lastschriften widerrufen und Talkline die Grundgebühren bezahlt. Nunmehr will Talkline, die selbst darauf hingewiesen haben, daß sie nicht Inhaber der Forderung sind, sondern sie nur für den Drittanbieter einziehen, mit dem üblichen Druck (Inkasso, Schufa, etc.), die Fremdgebühren haben. Als ich dies verweigert habe, weil es sich nicht um Leistungen von Talkline handelt, wurde mir mein eigener Anschluß gesperrt.

    Trotz bestätigter Kündigung zum 31.01.2012 möchte Talkline auch für den Februar noch Gebühren haben.

    Demnächst erhalte ich Post von den stets eingeschalteten Rechtsanwälten der Kanzlei Stopp, Pick & Kallenborn.

    Meine Empfehlung ist daher:

    -bei unberechtigten Forderungen NIEMALS bezahlen und AUF KEINEN FALL auf ein Ratenzahlungsangebot eingehen. In diesem Fall wird die unberechtigte Forderung nämlich in einen NICHT ANFECHTBAREN Ratenzahlungsvertrag geändert. Diesen muß man dann bezahlen, da man sich selbst damit einverstanden erklärt hat. Also eine ziemlich heimtückische Umwandlung einer unberechtigten Forderung in eine berechtigte (leider ein legales Vorgehen).

    -Im Falle des Forderungseinzuges von Drittanbietern sich an das thüringische Justizministerium wegen unerlaubtem Inkasso zu wenden, das das Verfahren wegen möglichen Bußgeldern an die Generalstaatswaltschaft weiterleitet. Talkline ist nicht beim Bundesverband der Inkassobüros gemeldet.

    -Vorsorglich eine Löschung bei der Schufa beantragen.

    -Unbedingt bei der Polizei, nicht bei der Staatsanwaltschaft, Strafanzeige gegen Talkline wegen Betruges, u.U. Erpressung, erstatten.

    -Die beauftragte Kanzlei Stopp, Pick & Kallenborn, sofern sie sich mit unberechtigten Forderungen meldet, bei der Anwaltskammer in Saarbrücken melden. Anwälte sind verpflichtet, Forderungen auf ihre Berechtigung zu prüfen. Gleichzeitig sollte ebenfalls Strafanzeige wegen Beihilfe zum Betrug, u. U. Erpressung bei der Polizei erstattet werden.

    Dieses Verfahren ist sehr zeitaufwendig, aber muß unbedingt durchgeführt werden. Je häufiger eine Kanzlei mit stets demselben Vorwurf bei der Anwaltskammer gemeldet wird, desto eher wird die Anwaltskammer Strafen bis zum Entzug der Zulassung verhängen. Dasselbe gilt für Strafanzeigen, da vermehrt Gerichte gegen unberechtigte Abzocke vorgehen.

    Gruß
    TCB

    Comment by TCB — 04/03/2012 @ 14:52 | Reply

    • Vielen Dank, für diesen sehr aufschlußreichen Beitrag !

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 04/03/2012 @ 16:11 | Reply

  71. Ich habe ein ähnliches Problem…
    Im September 2008 zog meine Großmutter aus ihrer Wohnung in ein Pflegeheim. Unitymedia wurde eine Kündigung durch meinen Vater eingereicht. Von dort kam per 15.10.2008 ein Schreiben, dass sie eine Meldebescheinigung benötigen, um den Vorfall weiter zu bearbeiten. Diese wurde UM zugesandt.
    Die Buchung Ende Oktober haben wir wegen Widerspruch zurückgegeben (17,90 EUR) – danach kam nie wieder ein Lastschrifteinzug sietens UM. Wir haben auch seitdem nie einen Brief oder sonstiges von UM erhalten.
    Jetzt – 3,5 Jahre später – bekam meine Großmutter einen Brief der RAe Stopp Pick Kallenborn ins Haus, es lägen noch offene Forderungen sietens UM vor. Inkl. Anwaltsgebühren wären mal “eben” 123 EUR zu zahlen.
    Da wir seit unserer Kündigung nie auch nur einen Brief von UM mit einer Zahlungsaufforderung oder sonstigem erhalten haben, gehen wir mal davon aus, dass die jetzt aufgrund ihrer schlechten Buchführung versuchen, noch was einzutreiben (bei alten Leuten klappt so etwas ja leider oftmals…).

    Frage jetzt: Wie soll ich weiter reagieren?
    Hat jemand einen Tipp?
    Auf das Ganze reagieren mit “Verjährung”…?

    Danke im voraus

    Comment by Tommy — 05/03/2012 @ 09:47 | Reply

    • Hallo Tommy,
      ich würde gar nicht reagieren und warten, ob sie einen Mahnbescheid schicken. Diesem dann umgehend widersprechen.

      Wie Du schon schreibst: Die probieren es halt. Viele zahlen dann, um die Nerverei zu beenden.

      Aber bei jeder Antwort gilt: Was immer Du antwortest, kann gegen Dich verwendet werden.

      Comment by Hans Luntz — 05/03/2012 @ 16:45 | Reply

  72. ZITAT:
    Allgemein gilt zu beachten, dass die Mahnungen die Angabe von >Datum und Nummer der Rechnung< und des Lieferscheins sowie der Fälligkeit beinhalten sollte. Dies dient der Eindeutigkeit und schafft dem Schuldner Klarheit darüber, welcher einzelne Rechnungsposten vom Gläubiger angemahnt wird.

    Comment by stopp — 13/03/2012 @ 15:25 | Reply

  73. Auch ich habe Post von den Herrn Rechtanwälten Stopp Pick bekommen. Angebliche eine offene Forderung der Unitiymedia. Ich hab dort auch angerufen und gefragt was das denn sei. Angeblich handelt es sich dabei um eine offene Rechnung von August 2008…also fast 4 Jahre her. Ich habe dann gefragt wo die Mahnungen denn sind die ja herausgegangen sind, aber mich nie erreicht haben. Darauf kam die Antwort das ich ja öfters umgezogen sei und man meine Adresse ausfindig machen müsse….ich bitte euch, wer braucht 4 Jahre um eine Adresse herauszufinden. Habe bei dem telefonat gesagt das ich mich mit meinem Anwalt in Verbindung setze. Das habe ich auch getan. Mein Anwalt wusste gleich um wen es sich handelt bei dem Namen Stopp Pick. Er riet mir dazu Widerspruch einzulegen, da die Forderung längst verjährt ist. Sollte dieses nicht Fruchten, so solle ich wieder mit Ihm Kontakt aufnehmen und er würde ein Schreiben erstellen, worin dann auch seine Kosten bei unwahrer Forderung der Kanzlei Stopp Pick auferlegt würden. Zudem solle man wirklich überlegen Anzeige wegen versuchten Betrgs zu stellen.

    Comment by Nobbi — 24/03/2012 @ 08:03 | Reply

  74. Das klingt ja alles recht spannend.

    Ich bin an die Decke gegangen, als ich die Tage einen Brief von denen bekommen habe.

    Bei uns ist es so, dass wir Unitymedia gekündigt haben und dann zu Alice gegangen sind.
    Datt Frau Sina Marchese hat meinen Fall geprüft und festgestellt dass wir Unitymedia noch 566,31€ schulden.
    Habe auch noch nie eine Mahnung erhalten. Werde jetzt diese Vollmacht anfordern.

    aber was mich am meisten nervt ist…. DIE ZEIT! Sitze nun schon 2 Stunden hier. Durchsuche alle meine Unterlagen, Kontoauszüge, lese im Internet… Watt soll das?
    Am liebsten würde ich denen für die ganze zeit eine gegenrechnung schicken…

    LG Dani

    Comment by Daniela — 03/04/2012 @ 21:53 | Reply

  75. hallo,
    ich kann euch nur raten einen anwalt aufzusuchen das habe ich auch gemacht.
    bei mir ist es eine forderung aus dem jahre 1999. da soll ich einen vertrag mit D Plus Telecommunications GmbH eingegangen sein.
    2010 habe ich dann mal einen brief von der firma lindorff deutschland GmbH der verfasser dieses briefs ist ein andre baran.
    dieser fordert jetzt nach so vielen jahre 6000,00 euro da habe ich nur gelacht. ich habe diesen baran angerufen und gesagt das ich keinen vertrag mit D-Plus eingegangen bin und auch keine mahnungen bekommen habe.
    er solte mir dieses doch bitte nachweisen er hat gesagt er hat keine unterlagen.
    da habe ich gewust das ist ein betrüger.
    danach hat er jetzt die sache an stopp pick & kallenborn abgegeben die haben auch versucht druck zu machen.
    da hat mein anwalt einen brief an denen geschrieben er möche doch die unterlagen vorlegen die beweisen das da einen vertrag mit D.Plus besteht.
    die antwort von stopp & kallenborn war echt süß.
    was die vertragsformulare angelangt,so bitten wir um verständnis dass diese nicht mehr vorgelegt werden kann.nach der erfolgreichen titulierung wurden in regelmäßigen abständen die nicht mehr erforderlichen akten und unterlagen aus datenschutzgründen gelöscht.
    ich werde jetzt mit meinenm anwalt strafanzeige machen.
    ich kann euch nur raten zahlt nicht holt euch auch hilfe.

    Comment by hermann — 05/04/2012 @ 17:45 | Reply

    • Du hättest Dir den Anwalt auch sparen können, genauso wie Deinen Anruf. Mülleimer – fertig. Stöbere hier doch mal ein bisschen rum.. 🙂

      Allerdings ist jeder Anwaltskontakt mit den Verbrechern ein Schritt weiter, deren Gaunereien durch den Gesetzgeber abzustellen.
      Also Leute: Wer Rechtsschutz hat – sofort zum Anwalt! 🙂

      Comment by Trollinger 45 — 27/04/2012 @ 22:26 | Reply

  76. Hallo Trollinger 45 und alle anderen,

    habe eben erst wieder hier rein geschaut, dachte man wird benachichtigt wenn ein neuer Komment kommt, war nicht so, deshalb dachte ich, es hat mir keiner geantwortet.
    Leider kann ich deine Antwort nicht zuordnen, denn ich habe nie etwas von 500 Euro erwähnt. Auch habe ich bisher nie was bezahlt, im Gegenteil, ich weiss ich bin im Recht, und musste EV ablegen und nun kam letzte Woche die Kontopfändung!!!! Ich sterbe noch! Wirklich ich bin fertig! Zumal ICH SELBST darüber nie ein Schreiben erhalten habe, nur meine Bank. Und das soll angeblich direkt von Mobilcom kommen, meine Beraterin wusste es aber auch nicht genau. Nun habe ich ein P-Kto. 😦 Ich weiss nimmer weiter und bin kurz davor meinem RA zu sagen er soll denen einen Vergleich vorschlagen.

    Was soll ich noch machen????? Ich kann doch nicht gegen einen Titel der mir angeblich 2003 in den Briefkasten gelegt wurde, angehen.

    BITTE UM HILFE von einem Erfahrenen Mitleser hier :((((

    Grüsse Julia

    Comment by Julia — 27/04/2012 @ 14:17 | Reply

  77. ups vergessen, mein letzter Beitrag war Nr. 65.

    Gruss Julia

    Comment by Julia — 27/04/2012 @ 14:31 | Reply

    • Hallo Julia,
      Du schriebst schon in Beitrag 25.:
      “ich habe angeblich 2003 einen Vollstreckungsbescheid zugestellt bekommen, den ich aber JETZT zum ersten Mal sehe. Zudem ich zu dem Zeitpunkt nicht mehr am angeblich zugestellten Wohnsitz gewohnt habe, aber noch gemeldet war.”

      Einem Vollstreckungsbescheid geht IMMER ein Gerichtlicher Mahnbescheid voraus.
      Diesem muss man innerhalb 14 Tagen widersprechen, was nur ein einziges Kreuzchen ist (siehe auch Beitrag 37.). Hat man das getan, muss der Antragsteller seine Forderung detailliert nachweisen. Die Gauner (Mobilcom gehört zu den schlimmsten) können das nicht und alles ist erledigt. Nach einigen Jahren versuchen die das erneut – dasselbe Spiel. Die machen viel Geld mit Leuten, die vor lauter Angst bezahlen, und mit denen, die verpasst haben, den Widerspruch beim Amtsgericht einzuwerfen.
      Du hast sehr vermutlich irgendwann 2002/3 diesen Widerspruch verpasst. Der gilt als zugestellt, sobald er im Briefkasten Deines gemeldeten Wohnsitz` liegt. Ob Du dort noch wohnst, ist unerheblich. In dem Fall haben die verdammten Gauner wiedermal jemanden in die Falle bekommen. Ein Vergleichsangebot machen die meistens selber, wenn sie merken, dass nichts weiter zu holen ist.

      Es fehlt hier aber noch etwas, was mir seltsam vorkommt:
      Du musst doch Schriftstücke haben, darüber, wer die EV veranlasst hat. Auch eine Kontopfändung wird Dir üblicherweise zunächst angedroht, damit Du sie (durch Teilzahlung o.Ä.) abwenden kannst. Hast Du da nichts? Obwohl das am einst verpassten Widerspruch nichts ändert, hast Du vielleicht irgendein brauchbares Angebot vom Gläubiger rumliegen.

      Es tut mir sehr leid, dass ich Dir nichts Schöneres schreiben kann…
      Aber lass den Kopf nicht hängen,
      Du wirst mit einem P-Kto. (Pfändungsschutzkonto) nicht in der Gosse landen. Damit kannst Du gut leben. Ich weiss nicht, ob hier Links erlaubt sind, ich versuchs einfach mal:
      http://www.schuldnerhilfe-neuesleben.de/cms/neuigkeiten/49-news/121-kontopfaendungsschutz-das-pfaendungsschutzkonto-ab-dem-01012012.html

      Ich habe mit der Seite nichts zu tun, habe auch nur nach “Kontopfändungsschutz – Das Pfändungsschutzkonto ab dem 01.01.2012” gegoogelt.

      Noch was, wegen Benachrichtigungen von hier, das geht schon. Du darfst nur nicht vergessen, bevor Du einen eigenen Comment abschickst, links unten Häkchen (mindestens das obere) reinzumachen 😉

      Comment by Trollinger 45 — 27/04/2012 @ 22:12 | Reply

  78. Hallo Trollinger 45

    Danke erstmal für deine schnelle Reaktion und die vielen Zeilen.

    Zum Häkchen, hab ich gemacht, auch wieder keine Mail erhalten 😦 ich aktuallisiere jetzt halt)

    Ich habe damals weder einen Mahnbescheid noch einen Titel erhalten, dass ist doch genau das überaus merkwürdige an der ganzen Sache. Und das kann ich bei Gott schwören!! Ich will mich ja nicht rausreden, um Gottes willen, wenn ich sowas verbockt hätte bin ich der Typ Mensch der dann weiss, damit muss ich nun zurecht kommen, aber dem ist nicht so.
    Auch eine Kto.Pfänung wurde mir weder vorher geschweigedenn danach mitgeteilt. Ich habe es nur ddurch die Bank erfahren. Nach Rücksprache mit meinem RA habe ich nun die Bank soweit dass sie mir die Copy davon ausgehändigt hat. Die durfte ich angeblich bei meiner ersten Nachfrage nicht sehen. Alles Idioten! Nun hab ich aber wenigstens das Akt.zeichen und kann damit beim Gericht eine Erinnerung setzen lassen. Somit bekomme ich evtl. mein normales Kto. wieder. Ich hoffe es. Und dann mal schauen ob ein Vergleich kommt, ich glaubs nicht, wenn nicht werde ich meinem RA dafür das GO geben, diese deswegen anzuschreiben. Denn SO kann und will ich nicht leben, ändern kann ich es auch nicht mehr, somit werde ich wohl oder übel irgendwie zahlen…

    Wie ich das alle mehr als eine Unverschämtheit finde muss ich ja nicht erwähnen denke ich. Ich kann nur jedem raten … NEVER EVER auf solche Briefe zu reagieren, ausser es sind Mahnbescheide!!

    Ich hab noch eine Frage nebenbei: hat schonmal jemand etwas von hfg Inkasso gehört? Hat ein Freund von mir seit 5 Jahren ständig Post im Kasten von wegen zahl Betrag xx oder wir müssen weitere Schritte einleiten… 100% genau so ein Saftladen, mich würde nur brennend interessieren ob die schon jemand kennt. 😉

    glg verzweifelte Grüsse
    Julia

    Comment by Julia — 28/04/2012 @ 16:18 | Reply

    • bei mir funktioniert die Benachrichtigung. Vielleicht falsche Adresse, Spamfilter zu aktiv, oder so. Ist jetzt auch egal.

      Deine Bank scheint auch einige Mankos zu haben. Dass Du Deine eigenen Vorgänge nicht sehen darfst, Dein RA aber schon, ist Unsinn. Selbst Dein RA braucht Dein Einverständnis. Damit ist diese Bank ab sofort in Mitverdacht, Fehler gemacht zu haben. Banken machen Fehler, genauso wie RAE Gauner sind (keineswegs alle ;-).
      Die Nachforschung beim Gericht ist der logische nächste Weg. Erstmal – viel Glück.

      HFG Inkasso habe ich erforscht und werde gleich Beitrag 50 ergänzen. Es werden immer mehr 😦

      Deinem Freund bläust Du aber ein, was Du unterdessen gelernt hast:
      NEVER EVER auf solche Briefe reagieren, ausser es sind Mahnbescheide!! (Kreuzchen rein)
      AUCH NICHT ANRUFEN! GARNICHTS!
      Es sei denn, man hat Rechtsschutz, dann sofort “reinhauen”. Das dient mit der Zeit allen.

      Zerr` ihn hierher, hier soll er Beitrag 37 lesen und sich `ne Schublade anlegen, in die der Mist reinkommt. ABER NIE NIE… Ich raste gleich aus 🙂

      vorerst wünsche ich Dir und allen, die mitlesen, ein schönes Wochenende
      🙂

      Comment by Trollinger 45 — 28/04/2012 @ 18:55 | Reply

  79. Meine Bank…. jaja, das sind alles Gauner!! Aber eines hast du falsch verstanden, mein RA hat mich aufgeklärt dass ich ein Recht darauf habe diese Unterlagen zu bekommen, ER SELBST hat diese nicht gesehen/bekommen etc. HAbe diese nun auch selbst bekommen am Samstag. Da hatte ich natürlich schon mein tolles P-Kto. Und nun kommt der Hit: war heute beim Gericht und wollte eine “Erinnerung einlegen” lassen, das schimpft sich so um dem anderen Gericht mitzuteilen “hey da gibt es noch immer nichts zu holen” somit wäre die Kto.pfändung von meinem Kto. weggewesen, wie mir mein RA erklärte und auch die Dame die ich tel. vom Gericht am Aparat hatte. Dort angekommen sagte man mir dann, ja welche Gründe ich denn hätte für eine Erinnerung!!????!!!?????? Hallo …. steht auf meiner Stirn “DEPP”??? Ich hätte doch schon ein P-Kto. somit wäre doch alles OK.
    Also, alle Mühen, Telefonate, Forschen für’n (sorry) Arsch!!!
    Mir vergeht langsam alles.Egal was man tut, man läuft gegen eine BETONWAND. 😦
    Demnach ist das einzige was ich nun noch tun kann zu warten, dass sie nicht an meine Vers. gehen und mir einen Vergleich anbieten. :((
    Ich gehe jeden Tag ein stückchen weiter unter… ich weiss dass das Leben manchmal echt hart sein kann und auch ist, aber dass es gleich so gemein, unfair und katastrophal sein muss hätte ich nie gedacht…

    Ich wünsche jedem, nein ich RATE jedem, reagiert niemals auf solch einen Mist wenn ihr wisst, da ist null Wahrheit dabei. Ich war so dumm gleich alles geklärt haben zu wollen ohne vorher mich zu informieren, jetzt zahle ich die Rechnung hierfür …

    Comment by Julia — 30/04/2012 @ 22:14 | Reply

  80. Ich kann von Pick&Kallenborn nur positiv berichten. Wichtig ist schon, dass man Kontakt zur Kanzlei aufnimmt. Wir erhielten in unserer
    Rechtsfrage kompetente Antwort und ich hatte das Gefühl, bei den Telefonaten immer herzlich willkommen zu sein.
    Leider ist es schon so – keiner schenkt einem beispielsweise einen Laptop. Und es ist leider auch so – Verzögerungen haben ihren
    Aufpreis.
    Bitte bei Problemen Kanzlei sofort
    nachfragen. Sie kamen uns sehr entgegen und ich konnte mich sogar für eine kleine Rate entscheiden.
    Da es sich um unseren Sohn handelte, bekam ich erst nach entsprechender Vollmacht durch ihn ausführlich Auskunft. Und das zeigt
    auch, dass es sich um eine seriöse Kanzlei handelt.
    Also – nicht immer soooo negativ diskutieren. Was bringt es schon. Liebe Grüße und denkt bitte darüber nach.

    Comment by barsel — 30/05/2012 @ 14:01 | Reply

    • Ich hab mir schon überlegt, ob ich diesen Kommentar überhaupt frei schalten soll – man kann sich schon denken, woher hier der Wind weht. Auf der anderen Seite dachte ich mir, es ist vielleicht doch ganz lehrreich und anschaulich, das zu lesen.

      Viele Grüße

      Comment by 4gang — 30/05/2012 @ 15:02 | Reply

      • 4gang, es war richtig, die Nr.81 freizuschalten. So konnte ich mich schon zum Frühstück ganz köstlich amüsieren 😀

        Für Alle: Es wird da exakt empfohlen, was man tun muss, um sich von diesen unredlichen Geschäftemachern in den Strudel des Untergangs zerren zu lassen.
        Es ist ein erbärmlicher Versuch, wachsendem Misstrauen und steigender Aufklärung der Menschen zu begegnen. Das ist wegen sinkender Opferzahlen
        sicherlich nötig. Auch kann an dieser Unverschämtheit, dieses ausgerechnet hier zu posten, erkannt werden, welchen Grad an (unserer) Dummheit die Gauner zu Grunde legen.
        Wer sich fragt, ob “barsel” nicht doch “echt” ist, dem sage ich: NIEMAND ausser Gauner schreibt so einen Satz: “Bitte bei Problemen Kanzlei sofort nachfragen.”
        Lies dieses ganze Forum von Anfang an komplett durch! Das geht wesentlich schneller, als eine Lohn- Kontopfändung abzuweisen.
        Nachdenken – misstrauen – stark bleiben 😉

        Comment by Trollinger 45 — 31/05/2012 @ 10:51 | Reply

  81. Meine Bockmist-Schublade ist prall gefüllt. Sieger ist “SPK” mit 14 Appellen an meine Dummheit.
    Das Neueste ist ein: “Forderungsverzicht mit Besserungsschein”. Hier kann ich mit 10€ mtl. die Gesamtforderung tilgen.
    Wenn ich in drei aufeinander folgenden Monaten einen Kto.-Stand habe, der in der Spitze mindestens 30€ höher als zuvor ist, muss ich
    mit 20€ tilgen. Ich darf jederzeit erhöhen oder Einmalzahlungen leisten. Ist das nicht nett, hilfsbereit und seriös?
    Es ist eben nur unglaublich dreister Bockmist.
    Damit niemand auf falsche Gedanken kommt: Die Unberechtigung der Forderungen von SPK und anderen kann ich nachweisen.
    Es bleibt, wie immer:
    Nicht dort anrufen! Nicht schreiben! Nicht Mailen! Garnichts!
    (Ausser das kleine Kreuzchen Widerspruch im Amtsbescheid. Siehe auch Beitrag 37)
    Lasst euch nicht verwirren. Die Briefe von denen sehen meistens ziemlich ernst aus.
    Ab in die Bockmist-Schublade 🙂

    Comment by Trollinger 45 — 31/05/2012 @ 11:55 | Reply

  82. hallo ihr lieben ich bin ja so glücklich das ich so misstrauisch bin und mich erstmal im Internet schlau über diese nette Kanzlei machen wollte da wir auch einen netten Brief von “SPK`” erhalten haben mit einer Forderung von 1337,30 € der Telekom Deutschland GmbH(ehemals:t-mobile Deutschland GmbH bzw. de te mobil deutsche Telekom Mobilfunk GmbH) so im Brief aufgeführt an meinen mann gerichtet ich werde mich natürlich an den Rat von trollinger 45 halten und nichts tun da mein mann seit 98 bei o2 und wir nicht wissen wo dies herkommen sollte. unsere Ansprechpartnerin ist frau Elisabetta de Georgio und nach unserem Anruf bei der Telekom GmbH haben wir erfahren das es die angegebenen Kundennummern gar nicht gibt da sie dort achtstellig sind und auf unserem Brief 11 stellig ich werde mich des weiteren an den Verbraucherschutz wenden und dieses schreiben abheften und weiter eure netten Beiträge lesen ein schönes Wochenende

    Comment by kathrinchen1971@aol.com — 02/06/2012 @ 14:14 | Reply

  83. hallo miteineander, ich habe auch einen brief von den herren bekommen. und zwar geht es darum: ich habe vor etwa 4 jahren bei vodafone einen vertrag abgeschlosen, bis zur überbrückung bis zum anschluß bekam ich einen i-net stick (mobilco debitel), für 1 EUR, dieser nach 3 monaten auslief (also konnte nur 3 Monate mit ihm ins internet). Und ende letztens jahres bekam ich einen brief von SPK das eine forderung von ca. 400 EUR offen sind, mobilcom debitel. abgeblich geht es um den internet-stick. ich werde jetzt einen anderen rechtsanwalt dazuziehen und das dort abklären. denn nachdem was hier gelesen habe ist das wohl abzocke.

    Comment by Mike — 08/06/2012 @ 13:03 | Reply

  84. Hallo zusammen. Auch ich habe heute einen solchen merkwürdigen Brief erhalten, allerdings stimmt der Name im Briefkopf nichtmal wirklich… nur Ansatzweise.
    In dem Schreiben geht es darum, das ich angeblich dem “Verlag Deutsche Polizeiliteratur GmbH” über 200€ Schulde.
    Dem Schreiben liegt auch ein (sehr schlecht kopiertes) schreiben eines Amtsgerichts aus Köln bei. (Habe nie in Köln gewohnt)
    Jetzt haltet euch fest: Laut den Daten enstand die Forderung im Juni 1992…… Da war ich stolze 8 Jahre alt 😉
    Und diese tollen “Anwälte” haben mich (wohlgemerkt mit 8 Jahren) zum Inhaber der Firma “Bernhard Többen” auserkoren. Steht so in dem Vollstreckungsbescheid 😉

    Oh, ein kleiner Fehler meinerseits. Ich Schulde denen nicht 200€ sondern 200DM 😀

    Ich geb das mal der Verbraucherschutzzentrale.

    Comment by Torsten — 15/06/2012 @ 14:45 | Reply

    • Willkommen im Club derer, die von den Gaunern für dumm gehalten werden 🙂
      Torsten, schreib hier doch noch den genauen Absender rein. Vielleicht muss die “Gauner-Liste” ergänzt werden. Wenn es SPK ist, hat sich das schon erledigt 😉
      Firma “Bernhard Többen” haben die dich nur deshalb genannt, weil sie damit 1150 Ausreden für eine Verwechslung hätten. Die Gauner halten sich Hintertürchen offen, weil sie schliesslich Rechtsanwälte sind.

      Leute! Lest, was Torsten bekommen hat, und gebt Gedanken, wie: “könnte nicht vielleicht doch…” auf. Es ist ein Millionengeschäft. Verbraucherschutz greift eher bei gesetzwidrigen Geschäften. Die (entschuldigt..) Angst und Dummheit vieler Menschen zu nutzen um Kohle zu machen, ist nicht gesetzwidrig. Es ist, wie diese entsetzlichen “2000€ Rheumadecken-Kaffeefahrten mit 4Stunden Pinkelverbot” eine juristische Grauzone, die dringend der Überarbeitung bedarf, mit der aber niemand rechnen sollte.
      kathrinchen1971, Mike, Torsten und überhaupt ALLE:

      Ruft dort nicht an! Schreibt nicht dort hin! Tut NICHTS!
      Wenn ihr Rechtsschutzversicherung habt – haut rein 🙂

      Eines muss ich zwischendurch los werden: Keineswegs sind Rechtsanwälte Gauner. Zumindest sind sie immer auf unserer Seite. Die Gauner, um die es hier geht, sind eben Schwarze Schafe.

      Comment by Trollinger 45 — 15/06/2012 @ 16:26 | Reply

      • Huhu,

        ja es handelt sich um “Stopp Pick & Kallenborn” aus Saarbrücken. Unterschrieben (Unterschrift ist Ausgedruckt) von einer Frau Daschmann (Darf ich das so ausschreiben?)

        Da ein Vollstreckungsbescheid aus dem Jahre 1992 mit angeheftet war, und dort diverse Namen von Rechtspflegern und Beamten draufstehen, wäre es mal interessant nachzuforschen ob es die noch gibt.

        Comment by Torsten — 15/06/2012 @ 20:46 | Reply

        • natürlich darfst du das schreiben, die tun`s ja auch :-). Aber mach dir mit Nachforschungen keine unnütze Arbeit. Zurzeit ist es eher die liebe Frau Elisabetta De Giorgio, die i.A. unterschreibt. Ob es die wirklich gibt, ist nicht sicher, aber auch keineswegs von Interesse. Allenfalls ein Indiz: Anwaltliche Schriftstücke werden nicht i.A. (im Auftrag) unterschrieben. Das tut aber jetzt nichts mehr zur Sache – es ist schon alles klar.
          Und Torsten! Wehe, du rufst dort an! 😀
          Du wirst von nun an alle paar Wochen Post von denen bekommen. Lege dir `ne Schublade an, wo du den Mist sammelst. Aber nicht wegschmeissen. Sind Beweismittel.. 😉

          Comment by Trollinger 45 — 15/06/2012 @ 21:51 | Reply

  85. Echt eine super Seite hier. Dank an den Betreiber. Nun hätte ich hier ein Beispiel das dringend Schule machen sollte.

    Der Briefkasten.

    Der Briefkasten ist ein Machtbereich – und zwar meiner. Werden da nun Briefe, explizit Bettelbriefe der besonderen Art eingelegt, dann gehen die ungeöffnet zurück. Da der bettelnde Versender freundlicherweise das Porto bereits für die Rücksendung mitbezahlt hat, kostet mir dies keinen einzigen Cent. Nur wirksam in den Machtbereich des Empfängers gebrachte Schreiben können auch eine Wirkung entfalten, bzw. irgendwelche Folgen nach sich ziehen.
    Ich weiss genau mit wem ich Kontakt habe oder haben will, und auch die Annahme eines Briefes ohne Absender kann auf diese Art verweigert werden. Der geht dann über Marburg (wird dort geöffnet zur Ermittlung des Absenders) und dem Versender dann freundlicherweise wieder zugestellt. Ohne jegliche rechtlichen Folgen für den vermeintlichen Empfangsverweigerer.
    Einfach draufschreiben – Annahme verweigert – und zurück damit in den Postkasten. Manchmal schreibe ich auch nette Sachen auf den Umschlag wie, verschwenden Sie ruhig ihr Geld oder Ähnliches. Allerdings bekomme ich nicht häufig derartige Schreiben und deshalb mache ich es besonders gerne bei so genannter Infopost.
    Die schreiben z. B. An alle Bewohner des Hauses (und dann die Adresse), wie es Kabel Deutschland gerne versucht. Übrigens hat der Zusteller der Post für solche Schreiben (Infopost) nicht mal eine Einlegeerlaubnis in den Briefkasten, wenn am Briefkasten steht – Bitte keine Werbung!
    Habe neulich sogar einen DIN A4 Umschlag meiner Bank auf diese Weise abgelehnt, weil ich sehen konnte das der Absender Magdeburg war und nicht Hamburg oder Frankfurt. Allerdings entzieht sich meiner Kenntnis, ob massenweise versendete Infopost wirklich wieder zum Absender zurück geschickt wird, oder ob die Post solche Sendungen gleich vernichtet um den Rücktransport zu sparen.
    Besonders zu empfehlen ist diese Vorgehensweise der Empfangsverweigerung bei jeglichen Schreiben von Anwaltskanzleien die man nicht kennt (und die womöglich abmahnen im Auftrag der Abmahnindustrie) wegen unerlaubten Downloads irgendwelcher Sachen aus dem Internet.

    Liebe Grüsse
    Siegmar Spranger

    Comment by AUTOMAT.EC — 23/06/2012 @ 01:01 | Reply

  86. manchmal ist das Internet doch wirklich hilfreich – danke für diese Seite, sie spart mir gerad einiges an Nerven.

    Die Kanzlei Stopp, Pick und Kallenborn schickt schon seit einigen Jahren Briefe an meine Adresse. Mal machen sie Pause, dann kommen die Briefe wieder wöchentlich. Dummerweise schicken sie Briefe mit dem wichtigen Vermerk “Persönlich/Vertraulich” an jemanden, der seit bereits 10 Jahren nicht mehr hier wohnt. Ich habe die Briefe erst weitergeleitet, dann an den Absender zurückgeschickt, dann angerufen, um mitzuteilen, daß der Adressat verzogen sei, Emails mit dem gleichen Hinweis versandt und es letztlich irgendwann über einen geraumen Zeitraum hinweg einfach ignoriert. Besonders spannend sind hierbei die Anrufe, bei denen nicht mal der Name notiert, geschweige denn nach Art des Briefes gefragt wird, man aber sehr schnell mit “ich leite das weiter” (was auch immer) abgefertigt wird.

    Nun ist es so, daß zum einen der Briefträger das Postgeheimnis öfter mal falsch versteht und schonmal mit den seit Jahren bekannten Nachbarn darüber spricht, wieviel Post von Anwälten man doch bekäme. Zum anderen leert das eine oder andere Mal auch meine Tochter den Briefkasten – und Briefe mit diesem Adressaten möchte ich ungern in ihre Hände fallen sehen.

    Diese Briefe sind nur ärgerlich. Mal ganz abgesehen davon, daß ich nicht eines Tages jemanden hier vor der Tür stehen haben möchte, der ebenfalls nicht begriffen hat, daß mein Ex-Mann bereits vor 10 Jahren verzogen ist. Hören sie irgendwann vielleicht von allein auf, diese Schreiben zu schicken oder muß ich dafür irgendwie in Aktion treten? Ich wäre für jede Antwort dankbar!

    Viele Grüße,

    Sonja

    Comment by Sonja — 04/07/2012 @ 15:55 | Reply

    • Hallo Sonja, willkommen im Club der Müllbriefempfänger 😀
      Gleich vorneweg: Ich bin hier bei 4gang nicht Betreiber, nur ein Betroffener mit Erfahrung.
      Auch das gleich vorweg: Die Gauner geben keine Ruhe. Leg dir `ne Schublade an und schmeiss alles dort rein. Das kommt in 7 Jahren noch.
      Der Tipp von Siegmar (Beitrag 86), Annahme verweigern und dem Briefträger wieder in die Hand drücken, scheint mir logisch, effektiv (?), plausibel und gut. Hab das aber noch nicht ausprobiert, weil ich meinen Briefträger nie treffe. Weiss da jemand mehr? Her damit!
      Was das “Ärgerliche” angeht, kann ich dir einen Rat geben, der allen nützt und dich zum Helden macht:
      Warne Freunde, Verwandte und Nachbarn vor solchen Briefen. Zeig ihnen ein Exemplar und beweise ihnen, dass das nichts weiter ist, als eine Riesen-Gaunerei. Beweisen könntest du das am einfachsten, indem du denen die hiesige Adresse gibst:

      Verweise gleich auf Beitrag 50, dann werden dir sowieso die meisten Leute sagen, dass sie sowas auch oft bekommen, ohne zu wissen, warum. Du wirst dich wundern, wie viele das sind.
      Auch deine Tochter sollte ruhig lernen, dass es Gauner und Betrüger gibt – und deren viele 😉

      Nicht einschüchtern lassen – die Gauner sind DIE!
      Nicht dort anrufen – nicht mailen – nicht schreiben. Wer sich meldet, zeigt den Gaunern nur an, dass sie die richtige Adresse haben.

      Ich wünsche allseits einen schönen Abend 😉
      (mit Ausnahme derer, denen ich ewigen Juckreiz wünsche)

      Comment by Trollinger 45 — 04/07/2012 @ 19:04 | Reply

      • den Link hierher durfte ich anscheinend nicht posten, aber den kann man auch kopieren 😉

        Comment by Trollinger 45 — 04/07/2012 @ 19:12 | Reply

        • Hallo Trollinger und alle anderen –

          um auf einen Kommentar direkt zu verlinken, muß man mit der Maus auf die Uhrzeit nach dem Kommentar gehen
          z.B. bei “Comment by Sonja — 04/07/2012 @ 15:55” auf die “15:55” und dann mit rechter Maustaste die Link Location o.ä. speichern.
          Dann kriegt man den Link auf diesen Kommentar – z.B.:

          Offene Forderung – Stopp Pick & Kallenborn

          Ich hoffe es klappt jetzt auch, wie beschrieben.

          Comment by 4gang — 04/07/2012 @ 19:36 | Reply

  87. Tag auch,
    auch ich hatte vor einiger Zeit ein Schreiben der besagten Kanzlei erhalten muss aber direkt dazu sagen das laut Unitymedia tatsächlich noch ein Betrag offen war.

    Das hatte ich wohl völlig aus dem Blickfeld verloren.

    Nun ja, wie ich erfahren habe dass gut 350 Euro noch offen seien ist mir jedoch erst mal die Spucke weggeblieben. Also hatte ich mich auf eine monatliche Ratenzahlung geeinigt.

    Nun sind noch etwa 180 Euro offen und somit fragte ich mal freundlich bei der Kanzlei an wie es nun mit einem Vergleich aussehen würde um diese Angelegenheit für alle Parteien schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen.

    Ein Vergleich ist schließlich immer möglich.

    Doch dieser Vergleich wurde direkt Abgeschmettert mit der Begründung dass ich ja eine Ratenzahlungsvereinbarung hätte.

    Hallo?
    Was soll das für eine Begründung sein?

    Von meinem Vorschlag die Ratenzahlung dann mit sofortiger Wirkung einzustellen um einen Vergleich zu schließen war der Gesprächspartner jedoch nicht wirklich begeistert oder er hatte es einfach nicht verstanden.

    Eine weitere Erläuterung erfolgte nicht man teilte mir lediglich mit was den passieren würde wenn nun alle Kunden dort anrufen würden und unabhängig der offenen Forderungen einen Betrag X nennen würden um aus der Sache rauszukommen.

    Der gute wusste anscheint nicht wirklich was ein Vergleich bedeutet und das dieses gängige Praxis ist desweiteren meinte er dann mit mir in einem recht arroganten Tonfall Diskutieren zu müssen. Auf die Nachfrage ob er nun allen Ernstes mit mir Diskutieren wolle erfolgte als Antwort ein JA denn das würde ihm am meisten Spaß machen und das wäre schließlich ja auch seine Aufgabe.

    Nette Job Beschreibung das Diskutieren mit entnervten Kunden und genervt war ich sichtlich nach dem Gespräch.

    Von dieser Kanzlei ist wahrhaftig kein Entgegenkommen zu erwarten und es ist erschrecken das namhafte Unternehmen mit solchen Kanzleien zusammenarbeiten und dadurch dieses Vorgehen tolerieren.

    Comment by genervthochdrei — 12/07/2012 @ 14:26 | Reply

    • hallo genervthochdrei,
      ein Vergleich ist eine Bittstellung, auf die sich niemand einlassen muss.
      Hier sind Menschen versammelt, denen oft ein Vergleich oder/und Ratenzahlung über “Rückstände” angeboten wird, die frisch frei fromm erfunden, oder völlig veraltet und längst beglichen sind. Bezahl deine Schulden. Was anderes bleibt dir nicht 😉

      Comment by Trollinger 45 — 13/07/2012 @ 10:35 | Reply

      • Hallo Trollinger 45,
        es geht um die Art und Weise nicht mehr und nicht minder.
        Wenn er gesagt hätte

        “Nein tut mir leid aber unsere Mandantin gibt uns diesbezüglich keinerlei Spielraum”

        Wäre es zwar gelogen aber gut gewesen.

        Und nebenbei erwähnt, jedes ordentlich arbeitende Inkasso Unternehmen lässt sich auf einen Vergleich ein sofern dieser nicht zu unverschämt ist…

        Comment by genervthochdrei — 13/07/2012 @ 20:45 | Reply

  88. Wir haben über unsere Hausbank, bei dem Versuch unseren Dispo zu erhöhen, erfahren, dass dies aufgrund eines negativen Schufa Eintrags nicht möglich sei. Daraufhin haben wir die Schufa Auskünfte eingeholt und festgestellt, dass die Fa. Lindorff Inkasso insgesamt 3 Einträge bei meiner Frau erwirkt hat (Mitte 2010, Ende 2010 und Ende 2011). Die Summe steigerte sich von 182, auf 187 und endgültig 192 Euro. Nach telefonischer Rücksprache erhielten wir von der Inkasso Firma, die Information, dass sie von Stopp Pick und Kallenborn beauftrag wurden.

    Die Forderung ist auch ein abstruser Quatsch von Unitymedia oder ISH von vor vielen Jahren. Die Forderung ist mit Sicherheit erstunken und erlogen, sieht man vielleich auch daran, dass wir niemals ein Schreiben der Anwälte oder des Inkasso Büro’s erhalten haben und außerdem niemals ein Mahnbescheid bei uns einging. Würden wir mit Briefen konfrontiert werden, so wäre mir das noch völlig egal. Durch die negativen Schufa Einträge hört für mich jedoch der Spaß auf.

    Comment by Der dumme Kunde — 12/07/2012 @ 14:38 | Reply

    • Hallo dummer Kunde (er nennt sich selber so 🙂 ),
      das ist ja mal schwerer Stoff. Welche Voraussetzungen zu bestehen haben, Bürgern die Schufa-Einträge ändern zu können, ist mir nicht klar – bzw., ich habe überhaupt keine Ahnung. Schufa selbst lässt solche Informationen auch nicht ans gewöhnliche Volk – das wir sind.
      Da möchte ich dich an einen Rechtsanwalt verweisen, der anscheinend mehr darüber weiß:
      http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/der-schufa-eintrag/
      Ziemlich weit unten kommt…
      “Was kann ich konkret tun, um einen falschen oder ungerechtfertigten negativen Schufa-Eintrag löschen zu lassen?”
      Das lese ich gerade selber mit ansteigendem Erstaunen…

      Comment by Trollinger 45 — 13/07/2012 @ 10:58 | Reply

  89. ich habe auch schon mehrfach briefe bekommen von denen! bei mir geht es immer um offene beträge mobilcom debitel GmbH!ich war da vor nen paar jahren kunde aber habe nie eine mahnung etc von denen erhalten!bei mir gibts übrigens keine kundennummer sondern nur eine register nummer??!!bei mir geht es um einen offenen betrag von 94,99€, weiß aber nicht wieso!ich hab dort heute angerufen und war stinksauer was man wohl meiner stimmer entnehmen konnte,am anderen ende ging eine junge frau dranund sagte einfach nur “ja” und ich musste mich erstmal erkundigen ob ich auch bei den rechtsanwälten sei was sie mir wieder mit einem leisen stimmchen…ich würde schon fast sagen ängstlichen stimmchen bestätigte und als ich ihr sagte was mein anliegen ist und wie meine register nummer ist sagte sie nur das ihre kollegen mir eine kopie von allem zuschicken und sagte tschüß!als ich etwas darauf sagen wollte machte es nur tutut.darauf hin hab ich mal gegoogelt und bemerkt das ich wohl definitiv nicht die einzigste bin die solche absurde post bekommt!hier mal ein auszug aus dem brief:

    “unser mandantin mobilcom debitel gmbh hat uns beauftragt ,alle von uns bereits geltend gemachten ansprüche an sie zu erwirken.hierzu wurde die weitere bearbeitung ihres falles nun an meine abteiliung im dezernat forderungseinzug übergeben (letzter satz dick geschrieben)

    wie ich den akten entnehmen kann,wurde in der vergangenheit bereits ein mahnbescheid vorbereitet.gerichtliche schritte wurden jedoch nicht eingeleitet,da unsere mandantin seinerseits einer späteren wiederaufnahme der gerichtlichen geltendmachung der in beigefügter forferungsaufstellung aufgeführten rechnungen zugestimmt hat.”(was?!)

    auserdem soll ich das geld an ein treuhandkonto überweißen und ich habe nur eine woche zeit alles sofort zu bezahlen,wenn das nicht geht soll ich mich melden und sie wollen mir ein ratenzahlungsangebot trotz meiner “fortgeschrittenen bearbeitungstadium meines falles” anbieten.

    soll ich mir jetzt auch nen anwalt suchen oder einfach füße still halten und gucken was sie mir evtl. schicken?!

    carolin e.

    Comment by Carolin Ettalbi — 01/11/2012 @ 09:40 | Reply

    • Carolin, wieso zum Teufel hast du dort angerufen? Ohrfeige dich selbst 😦
      Du tust jetzt folgendes: Garnichts. Überhaupt nichts. Überhaupt garnichts!
      Du bist nun eine/r von Vielen, eine/r von uns 😉
      Mach dir keine Sorgen. Das sind alles nur verdammte Gauner. Aber nimm dir bitte die Zeit, diesen Blog komplett zu lesen. Du wirst feststellen, dass du nicht alleine bist. Und bitte bitte reagiere nicht auf Post von “siehe Zeile 37”.
      Es ist alles nur Gaunerei. Wenn du bezahlst, musst du dich nochmal selbst ohrfeigen.
      Du wirst (wie wir alle hier) Briefe bekommen, die richtig echt aussehen. “Letzte Möglichkeit”, “Ratenzahlungs-Angebot”, “Teilerlass”, und ähnlichen Scheiss. Lochen und abheften.
      Wenn du reagierst, versinkst du in der Jauchegrube.
      Es sind Gauner! Vergiss das nie! Tu alles in die Gaunerschublade und mach dir keine Sorgen. Schau hier öfter mal rein… 😉

      Comment by Wolf Scheit — 01/11/2012 @ 16:14 | Reply

      • ich bin übrigens mit Trollinger 45 identisch 🙂

        Comment by Wolf Scheit — 01/11/2012 @ 16:20 | Reply

        • Das war kaum zu übersehen !

          Viele Grüße

          Comment by 4gang — 01/11/2012 @ 18:00 | Reply

          • 🙂

            Comment by wolf — 01/11/2012 @ 18:19 | Reply

    • hallo carolin,

      ich kann dir nur raten dir einen anwalt zu suchen wenn du nichts machts kann es auch nur ärger geben.
      ich habe 2010 auch post von der firma ebh jetzt auch unter den namen lindorff gmbh bekommen die behaupten doch
      die firma mobilcom debitel gmbh noch geld von mir bekommen und die lindorff firma müsse jetzt das gelld von mir
      eintreiben.
      der witz ist aber ich habe nie einen vertrag mit der firma debitel abgeschlossen,das habe ich auch 2010 an einem herren (baran)
      der für lindoorff arbeite gesagt.
      einige zeit später kam wieder ein brief von der firma und die meinten ich müsse mir mal gedanken machen wie ich diesen betrag
      den sie fordern bezahlen möchte,da wurde ich aber sauer ich habe diesen typen am telefon gesagt ich haben keinen vertrag
      mit der firma debitel abgeschlossen wenn er aber die meinung hat ich habe oder ich hatte einen vertrag mit ihnen dann sole er mir doch
      bitte kopien von dem vertrag oder rechnungen zukommen lassen er sagte nur er habe diese nicht da heb ich gedacht das ist alles nur lug und betrug dann war erst ruhe.
      im jahre 2012 bekamm ich einen brief vom gerichtsvollzieher im auftrage der lindorff firma wolte er vollstrecken,jetzt kamm raus es gäbe
      einen vollstreckungsbescheid aus dem jahre 1999 von dem ich bis zum jahre 2012 nichts wuste.
      diesen vollstreckungsbesceid soll man mir 1999 an meine alte adresse gesendet haben so wie vorab einen mahnbescheid.
      zu dieser zeit habe ich aber nciht mehr unter dieser adresse gelebt ich bin 1998 schon von dort weggezogen.
      2012 bin ich eben auch auf diese seite aufmerksam geworden ich habe mir dan einen anwalt genommen.
      die firma debitel hat dan klage gegen mcih eingereicht .
      mein anwalt hat dan beim gericht beantragt den vollstreckungbescheid vorläufig einzustellen bis zur aufklärung.
      das gericht hat dan beschlossen den vollstreckungsbescheid vorläufig einzustellen weil ich eben glaubhaft gemacht habe
      das ich den mahnbescheid und den vollstreckungsbescheid bekommen habe.
      glück für mich pech für den vollstrecker.
      vor kurzem war dan die mündliche verhandlung beim gericht mein anwalt ich ich konnten dan den beweis antreten
      dem gericht glaubhafr zu machen das ich eben unter dieser adresse nciht mehr gewohnt habe.
      beweisen konnte ich dieses mit meiner ehemaliege vermieterin und den brief vom einwohnermeldeamt.
      die gegenseite hat jetzt 2 wochen zeit sich zu äußern.
      das urteil fällt mitte november.
      das gericht hat aber zu erkennen gegeben meinte mein anwalt den vollstreckungsbescheid aufzuheben und die klage abzuweisen.
      also bitte holt euch alle hilfe ich melde mich wieder wenn das urteil gefallen ist.

      Comment by otto — 01/11/2012 @ 18:09 | Reply

      • das ist dummer Unsinn! Herrgott nochmal… Otto! Du hättest früher hierher kommen sollen! Du bist den Gaunern voll auf den Leim gegangen. Da kann man jetzt nichts mehr machen, in deinem Fall. Aber unterlass es, anderen deine Fehler zu raten.
        Ruft dort nicht an! Schreibt keine Mails dorthin! Nicht ihr seid die Gauner, sondern die!
        Fragt uns doch, wenn ihr so einen bekloppten Brief bekommen habt.

        Comment by wolf — 01/11/2012 @ 18:40 | Reply

        • hallo wolf,
          ich verstehe dich nicht,fehler ist es nichts zu machen die haben ja behauptet es gibt einen vollstreckungsbescheid und der gerichtsvollzieher
          war ja bei mir und wolte vollstrecken.
          ich sage das dieses ding ist eine fälschung und die erste rund habe ich ja beim gericht gewonnen die haben ja den vollstreckungsbesheid
          außer kraft gesetzt.
          die gegenseite muss jetzt in diese 2 wochen beweisen das ich einen vertrag mit debitel abgeschlossen habe und das können sie nicht.
          wenn es diesen vollstreckungsbescheid gibt ob er falsch ist oder nicht muss du wiedersprucheinlegen sonst ist das ding leider gültig.
          wir haben eben wiedersprochen mein anwalt und ich.
          ich finde deine aussage ist falsch.
          debitel hat mich ja verklagt und ich lasse mir das nicht gefallen.
          die erste rund hat debitel ja verlohren und ich gewonnen und das urteil wird auch zu meinen gunzten ausgehen.
          danach werden wir strafanzeige erstatten.

          Comment by otto — 02/11/2012 @ 06:05 | Reply

          • Moderator

            Ihr habt beide recht – für die jeweilige Situation.

            Wenn, wie von Otto beschrieben, der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht – aber die Forderung, trotz Vollstreckungsbescheid vom Gericht unberechtigt ist – besteht gar keine Alternative zu einer anwaltlichen Unterstützung. Der geschilderte Fall, über eine ungültige (veraltete) Adresse die gerichtliche Mahnung und schlußendlich einen gerichtlichen Vollstreckungsbescheid zu erwirken, scheint eine der ganz fiesen Maschen in diesem Gewerbe zu sein. Weil die Adresse falsch ist, kann man sich auch gar nicht rechtzeitig mit Widerspruch wehren – man bekommt ja zunächst überhaupt nix mit. Allerdings sind solche Fälle nicht die Regel.

            Der weitaus häufigere Fall ist, daß die Kollegen einfach im Trüben fischen – und nur wer zubeißt hängt am Haken (und darauf bezieht sich Wolf).
            Zubeißen heißt in der Situation, auf den Drohbrief zu antworten ==> denn dann wissen die Geldeintreiber überhaupt erst mal, daß es die angeschriebene Person unter der Adresse wirklich gibt.
            Wenn keine Antwort zurückkommt, tun sich die Kollegen mit dem Nachweis einer Personen-Identität weitaus schwerer, als wenn man antwortet und lang und breit Erklärungen zur Situation abgibt.
            Alle Informationen, die man von sich preisgibt, kann die Gegenseite zu ihrem Vorteil ausnutzen – und weiterbohren und weiterdrohen.

            Einen gerichtlicher Mahnbescheid zu beantragen, kostet die Gegenseite Geld. Je weniger er weiß, desto höher ist das Risiko für den Geldeintreiber, mit seinen Kosten, auf einer Kartei-Leiche sitzen zu bleiben.Umso geringer ist die Wahrscheinlichkeit für eine weitere gerichtliche Verfolgung der Angelegenheit. Kommt tatsächlich ein Mahnbescheid vom Gericht, ist es wiederum angebracht, keine Begründung zum Widerspruch abzugeben. Wie vorher dargelegt: jede Information, jede Begründung liefert der Gegenseite in diesem Stadium nur Ansatzpunkte für weitere Aktionen.
            Briefe, die nicht vom Gericht kommen, sind die private Meinung des Absenders – und haben zunächst keinerlei Wirkung – z.B. auf Verjährungsfristen etc.

            Je weniger die Gegenseite von uns weiß, desto größer ist für sie das Risiko auf allen Ausgaben sitzen zu bleiben – und desto weniger wahrscheinlich ist eine gerichtliche Fortsetzung.

            Wie schon mehrfach erwähnt, kann jeder völlig unbegründet einen gerichtlichen Mahnbescheid erwirken – nur – sobald Widerspruch gemacht wurde, muß die Gegenseite dem Gericht glaubhaft die Berechtigung der Forderung belegen – und da hapert es meistens gewaltig. Deshalb wird ja hauptsächlich mit der Drohkulisse gearbeitet.

            Anwaltliche Hilfe braucht man weder fürs Stillhalten, noch für das Kreuzchen zum Widerspruch (ohne Begründung) auf dem Vordruck des gerichtlichen Mahnbescheids (natürlich unter der Prämisse, daß die Forderung unberechtigt ist – ist sie berechtigt, ist das was anderes).

            Viele Grüße

            Comment by 4gang — 02/11/2012 @ 17:57 | Reply

            • Hallo Leute,

              gestern habe ich das Protokoll vom Gericht bekommen.
              ich zitiere jetzt aus der Letzten Seite des Protokolls.

              Das Gericht weist darauf hin das der Beklagte galubhaft gemacht hat,dass er im Zeitpunkt der Zustellung des Mahn-und Vollstreckungsbescheids
              nicht mehr unter der Adresse wohnhaft war.

              Die Parteienvertreter verhandelten streitig zur Sache mit den Anträgen.

              Der Klägervertreter beantragte,den Volltreckungsbescheid aufzuheben und die Klage abzuweisen.

              Die Beklagtenvertreterrin beantragte,den Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid zu verwerfen.

              Der Klägerin wird eine Stellungnahmefrist bis zum……… eingeräumt.
              Termin zur Verkündung einer Entscheidung wird anberaumt auf den…….

              Comment by otto — 03/11/2012 @ 09:45 | Reply

            • dieses unterschreibe ich hiermit. Danke 4gang 🙂

              Otto, dich haben die Gauner dadurch erwischt, indem sie dir den Mahnbescheid, auf dem du innerhalb 14 Tagen ein Kreuzchen hättest machen sollen, an eine Adresse geschickt haben, bei der du den Brief nicht bekommen konntest. Das nachzuweisen ist die einzige Möglichkeit, da noch raus zu kommen.

              Comment by wolf — 08/11/2012 @ 09:50 | Reply

              • mein letzter Kommentar ist nicht dort, wo ich ihn haben wollte. Aber ich denke, das seht ihr selber.
                Otto: damit
                “Das Gericht weist darauf hin das der Beklagte galubhaft gemacht hat, dass er im Zeitpunkt der Zustellung des Mahn-und Vollstreckungsbescheids nicht mehr unter der Adresse wohnhaft war.”
                hast du gewonnen.
                Die Gauner haben dadurch natürlich deine korrekte Adresse, weshalb du keine Ruhe haben wirst. 😉

                Comment by wolf — 08/11/2012 @ 10:07 | Reply

  90. Rechtsanwälte sind teuer. Wer Rechtsschutzversicherung hat – bitte. Das hilft uns allen. Aber wenn man keine solche Versicherung hat, ist das auch garnicht nötig. Füße still halten. Die Gauner kommen nicht durch, die versuchen es nur 😉

    Comment by Wolf Scheit — 01/11/2012 @ 16:46 | Reply

  91. das Jahr geht seinem Ende zu, die Gauner arbeiten fleissig am “Neujahrsbonus”.
    “Neujahrsbonus” bedeutet bei den Gaunern, sie machen sich die Einstellung der Menschen, sorgenfrei ins neue Jahr gehen zu wollen, zunutze.
    Das seht ihr in euren Briefkästen. Die Gaunerpost häuft sich. “Stopp und Pick” ist zurzeit sehr aktiv. “Lindorff” auch. Alles “Eilige Fristsache” mit Angeboten zur Ratenzahlung.
    Lasst Euch nicht einschüchtern. Ruft dort nicht an – schreibt nicht dort hin. Wenn es vom Amtsgericht kommt, vergesst nicht das Kreuzchen (siehe Beitrag 37.) 😉

    Comment by wolf — 08/11/2012 @ 11:00 | Reply

  92. habe im Beitrag 83 schon mal geschrieben und wollte mal meine weiteren Erlebnisse weitergeben. Habe mich natürlich nie bei denen gemeldet nie reagiert und hefte nur die Briefe artig ab. Inzwischen haben wir einen dubiosen Vollsreckungsbescheid (sehr schlecht kopiert) zugeschickt bekommen vom Amtsgericht Köln und mal hat man eine Zeit ruhe dann kommt mal wieder ein Brief. Also immer schön still halten es passiert gar nichts wenn man nicht reagiert bis auf die netten Briefe die weiterhin einfliegen.Ich wünsche schöne Feiertage und immer locker bleiben 🙂

    Comment by kathrinchen1971@aol.com — 05/12/2012 @ 13:16 | Reply

    • schicken die Armleuchter wirklich schon gefakte Vollstreckungsbescheide? Das ist neu… Kathrinchen, mach vorsichtshalber das Widerspruchskreuzchen rein und schmeiss es im Amtsgericht in den Briefkasten. Die werden dort selber merken, dass was faul ist, und das ist dann auch gleich die richtige Stelle. Vorausgesetzt, du betrügst dich nicht selber 😉
      Frohe Weihnachten wünsche ich euch allen!
      (ausser Frau/Herr Elisabetta de Georgio von SPK, der/dem ich die Krätze wünsche)

      Comment by Trollinger 45 — 05/12/2012 @ 20:27 | Reply

  93. hallo ihr lieben,

    die bagage stopp,pick&kallenborn die mich verklagt hatten wegen dieser mobilcom-debitel geschichte haben den prozess verlohren.
    der vollstreckungsbescheid wurde aufgehoben und die klage abgewiesen.
    die kosten des rechtsstreits trägt die klägerin.lol
    jetzt dürfen die mir auch noch das geld zahlen das ich meinen anwalt bezahlt hatte.
    ich habe das urteil vom gericht auch an die schufa gesendet und die eintragungen vo diesen leuten löschen lassen.
    wenn die jetzt noch in berufung gehen sind die echt dümmer als ich dachte.
    das urteil wird jetzt in den nächsten tagen rechtskräftig.lol lol #

    liebe grüße an euch und wert euch gegen diese bande.

    Comment by Hermann(Otto) — 26/02/2013 @ 10:41 | Reply

    • das ist ganz toll und freut mich sehr!
      Es ist eine Bestätigung für Gaunereien, die Leuten angetan werden, die es nicht wagen, Rechtsanwälte für unseriös zu halten.

      Comment by Trollinger 45 — 22/06/2013 @ 09:29 | Reply

  94. Hallo, ist dieses Büro auch schon aufgefallen ? Unberechtigte Forderung ist heute 05.03.2013 eingetroffen .
    Königs Inkasso GmbH
    Mühlenstraße 49
    47918 Tönisvorst

    Telefon: 0 21 51/ 45 43 – 0
    Telefax: 0 21 51/ 45 43 – 110
    E-Mail: post24koenigs-inkasso.de
    Ust-ID: DE 265843759

    Amtsgericht Krefeld HRB 12510

    Gruß Holger Petersen

    Comment by Holger Petersen — 06/03/2013 @ 19:30 | Reply

  95. Moin zusammen !
    Ja, auch bei uns ist so ein “lustiges Schreiben” eingegangen – ratet alle 1 bis 111 mal: ……. RISCHTISCH, von SPK !
    Logo ist die Forderung (übrigends angeblich von mobilcom !) unberechtig – das alles ist problemlos nachweisbar.
    Normalerweise würde ich so was ja auch ignorieren, wie z.B. die hier liegenden ca. 50 (JA !) Schreiben des “Deutschen Inkasso Dienst, Hamburg”.
    Das es immer wieder solche Trolls gibt, lässt sich nicht verhindern, ist der Geruch des einfachen Geldes doch so süß …

    Was mich jedoch enorm fuxxt, ist die Tatsache, das sich hier vermehrt RAe & Kanzleien einreihen, welche ganz offensichtlich und vor allem wissentlich ( ! ) ohne rechtskräftige Handhabe unbescholtene Bürger einzuschüchtern versuchen und damit auf deren Zahlungen hoffen.

    Man muss nun wirklich kein ausgebildeter Jurist sein, um in den Zeilen von § 263 (1) StGB eben EXAKT genau den o.g. Tatbestand wiederzufinden.
    Wie In § 263 (2) StGB zu lesen ist, ist auch bereits der Versuch strafbar.
    Zum Absatz (7) dieses Paragraphen darf sich jeder mal seine Gedanken und Auslegungen machen…..
    Hier der entsprechende Gesetzestext: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html

    Betreff der i.d.R. “indirekten” Androhung von Schufa-Einträgen habe ich im Netz folgendes gefunden:
    http://medien-internet-und-recht.de/volltext.php?mir_dok_id=1476
    Im Detail hier: http://medien-internet-und-recht.de/pdf/VT_MIR_2008_012.pdf
    Nur das Kopfzitat daraus:

    “SCHUFA-Schock” – Die “standardmäßige” Androhung einer “SCHUFA”-Meldung berechtigt zur Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs, wenn nicht unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen des Anbieters gegenüber dem Kunden vorliegen.

    Sollte also irgendwann feststellen sein, dass ohne rechtliche Handhabe oder gar mit falschen Angaben ein Eintrag bei der Schufa oder anderen Auskunfteien veranlasst wurde, ist nach nach §§ 823, 824 BGB wegen schweren Eingriff in das Persönlichkeitsrecht ebenso eine Anzeige fällig und berechtigterweise Schadenersatz zu fordern !

    Oder gar “ge-fakte” Vollstreckungsbescheide oder ähnliches ? Das ist Urkundenfälschung nach § 267 StGB. Auch hier ist der Versuch strafbar.
    Siehe hier: http://dejure.org/gesetze/StGB/267.html

    Ein ‘normales’ Inkasso-Unternehmen sollte zumindestens einen Rechtsbeistand haben, welcher auf diese “Umstände” hinweist.
    Bei einem RA ist jedoch zwingend davon auszugehen, dass dieser entsprechende Rechtsvorschriften/Paragraphen kennt und hier wider besseren Wissens gehandelt wird, was somit einer Verletzung der Berufspflicht und / oder einem Standesverstoß entspricht.

    Ihr habt sicherlich alle Recht, die da sagen “schmeiss den Mist in die Tonne und macht dir weiter keinen Kopf” oder so.
    Aber das geht hier sicherlich nicht nur meiner Meinung nach nun endgütig zu weit !
    Ich drehe den Spieß einfach um und stelle meinerseits Forderungen, falls ich noch ein einziges Mal von der Kanzlei SPK Post in dieser oder ähnlicher Art bekomme.
    Liest oder interessiert das dort niemand – Pech gehabt: Es erfolgt dann Umgehend eine Unterlassungsklage mit Strafandrohung im Widerholungsfall und Anzeige wegen versuchten Betruges – auch im wiederholten Fall, gerne u.a. mit Bezugnahme auf dieses “Forum” – sofern gestattet.

    Jetzt gabe es ja schon unter Punkt 66 zu lesen, dass sich schon jemand daran versucht hat und anscheinend mit eine Begrüdung auf sehr, sehr dünnem Eis sich hat abbügeln lassen.
    Das würde/werde ich mir jedenfalls nicht bieten lassen, gibt es doch auch im Netz an vielen Stellen Hinweise auf verurteilte RA, die eben genau (nur) zu diesem Zweck gehandelt haben.

    Kommentare willkommen.
    Ich lasse es auch auch wissen, ob und wie es weitergeht.

    Comment by Tante Grete — 20/05/2013 @ 18:10 | Reply

  96. Hallo,
    momentan sitze ich ebenfalls eine Sache von SPK einfach nur aus, da unberechtigt. Ich teile aber die Meinung von Tante Grete im Bezug auf die schwindene Seriösität der Rechtsanwälte. Der Beitrag hat mich nun auch animiert eine Unterlassungsklage zu erwirken wenn erneut Post kommt. Achso…angerufen hat mich SPK auch schon auf der Arbeit. Ist das schon Stalking ? Ich würde mir auch einen seriösen Anwalt mit Schwerpunkt Forderungsmanagement nehmen der die Sache qualifiziert bearbeitet…wenn es die noch gibt 🙂

    Comment by Jim-Pansen — 04/06/2013 @ 21:14 | Reply

    • kein seriöses Rechtsanwaltsbüro ruft an. Unseriöse tun das auch nur, um zu prüfen, ob die Nummer stimmt, und bei der Gelegenheit eventuell gleich ein Schuldeingeständnis zu erhalten.
      Auflegen. Sofort. Kein einziges Wort.

      Comment by Trollinger 45 — 22/06/2013 @ 09:43 | Reply

  97. Moin !
    Kleines Feedback hier: Nach 4 Wochen noch kein Kommentar seitens SPK oder gar der Anwaltskammer Saarbrücken. Ich harre weiter der Dinge ….
    Dafür gibt’s Neuigkeiten von meinem Anwederen Lieblingsverein: Deutscher Inkasso Dienst (EOS DID).
    Die sind mit 2 Sachen hier am Ball: Einmal irgendeine Forderung der VPV und etwas von der Wertversicherung AG. letzters steht nun mal wieder auf dem Trapez.

    Nachem ein halbes Jahr Ruhe war, mussten wir die letzten 2 Wochen Telefonterrer ertragen – ingesant 8 x haben die nachweislich angebimmelt. Ich habe einen Audruck meiner Telefonanalge mit Rufnummer, Datum, Uhrzeit und Gesprächsdauer.
    Immer wollte man nur meine Frau sprechen und rückte auch anfangs nicht mit dem Grund heraus. Nicht mal anständig gemeldet/vorgestellt hat man sich !
    “Sie können auch mit mir reden !?” Nein das dürfe Sie nicht, es läge auch keine Vollmacht meine Frau vor.
    Ich hab dann meist die relativ unhöfliche Dame zz (ziemlich zügig) abgebügelt und aufgelegt.

    Beim letzten Mal bin ich der Zippe gleich ins Wort gefallen und habe Ihr leicht krawanig mitgeteilt, das ich Anzeige wegen Belästigung erstatten werden, ruft hier noch einmal irgendhemand aus diesem “Club” an !
    Schnippisch zynische Antwort: Tja, dann muss sich ihre Frau eben auf ein Gerichtsverfahren einstellen – und da wirds dann richtig teuer.

    Heute kam der Prost-Bote mit gleich 2 Schreiben von EOS DID – als normale Briefe.
    Nanu ? Beide nur noch mit 385,22 € Forderung – das war doch schon mal deutlich mehr !?

    Im ersten Schreiben weist man zwar mit relativ freundlich gewählten Worten auf ggf. entstehende “Unannehmichkeiten” – allerdings liest sich das zwischen den Zeilen als unverholene Drohung. Nur nimmt man ggü SPK nicht das Wort Schufa mit aufs Blatt. Schade eigentlich.

    Im zweiten Schreiben geht es wesentlich freundlicher, dafür aber ne Ladung schleimiger zu:
    Man ist ja gar nicht so “böse” und strebt logo eher keine Mahnahmen an. Man will ja nur behilflich sein und man (meine Fau) möchte sich doch bitte mal melden. Und natürlich nicht das unterschriebene Schuldanerkenntis mit Abzahlungsvergleich und Sicherungsabtretung neben detailliert auszufüllender Selbstauskunft nicht vergessen !

    Lieber Bulle – böser Bulle. Oder was ?

    Dann hab ich mir mal den Papierstapel rangekramt, der sich im Laufe der Jahre angesammlt hat und mal “Preisvergleiche gemacht.
    Ursprünglich waren es mal mal gesamt 529,29 € aus einer Hauptforderung von 363,80 €
    Einen Monat später waren es schon 533,15 €, 3 Wochen später 533,86 € – widerum 5 Monate später schon 543,76 €. Jaja, die lieben Zinsen …. ich hab das noch nicht mal nachgerechnet.

    Im letzten zuvor genannten Schreiben dann aber der OBERHAMMER:
    Wenn ich denn endlich mit Hilfe von Freunden und Bekannten nunmehr nur noch 390,00 € bis zum …. zahle, ist die Sache erledigt und meine Schuld beglichen.
    Oder wenn ich mich auf Kleinstraten (was soll das denn sein ?) einlassen, würden die mir sogar noch mit 440,00 € entgegekommen.
    AHA ! Über 150 €, bzw. 100 € GESPART !!! Der Wahnsinn …..
    …. ich suche überall nach nem Hinweis auf die Bahnhofsmission, Caritas oder sonst einem sozialen Hilfwerk. Nix zu finden.

    Vor knapp 4 Wochen noch ein Schreiben: Mittlerweile beträgt die Gesamtforderung NUR noch 384,41 €. Es wird immer preiswerter.
    Ich möge dann doch bitte endlich mit der Ratenzahlung in Hähe von 57,70 € beginnen. Fertig ausgefüllter Überweisungsbeleg wie immer anbei.
    Nun zu den heutigen Schreiben – siehe oben. Aus der Hauptforderung von ehemals 363,80 € sind nun wie von Geisterhand nun 243,80 € geworden – 120 Taler weniger.
    Wie lange muss ich jetzt noch warten, bis ich noch was raus bekomme ?

    Es ist ja wohl ganz offensichtlich, das EOS DID keine sozialer oder caritativer Verein ist und eher Geld “verdienen” will, denn zu Verteilen / darauf zu verzichten.
    Ebenso offensichtlich scheint es, das hier auf Luftnummern abgezockt werden soll. Das ist auch wie im Beitrag 96 schon so beschrieben wiederholter Versuch des Betruges, bzw. in Fällen wo die Einschüchterung wirkt, vollzogener Betrug.
    Und das m. E. n. sogar im besonders schwerem Fall, wird hier doch die Unwissenheit und Unsicherheit von Mensch schamlos ausgenutzt.

    Mal schauen, was die Anwaltskammer Hamburg sich dazu aus den Finger pröckelt – wenn überhaupt.
    EOS DID lass ich erst mal weiter auflaufen – es sei denn die wagen es noch mal anzurufen.

    BTW:
    Ich las in div. Foren/Postings, das EOS DID es sogar mehrfach fertig gebracht haben soll, personlich bei vermeintlichen Schuldnern aufzulaufen, um denen durch persönliche Einschüchterung irgendwelche Unterschriften abzujagen.
    ….. irgendwie wünsche ich mir das schon, wenn das hier mal passiert, weil ….. Rest müsst ihr euch denken.

    Comment by Tante Grete — 21/06/2013 @ 13:15 | Reply

    • Eure Gaunergeschichten sind immer wieder spannend und amüsant, obwohl sie sich alle gleichen 🙂

      Dass die Zahlen nicht nachvollziehbar variieren, ist kaum verwunderlich, weil die keine korrekten haben. Die wollen nur eins:
      Schuldanerkenntnis.
      Wenn die Gauner schreiben: ” Von 800 Euro werden Ihnen 600 Euro erlassen, wenn Sie Sich bereit erklären, Ihrer Zahlungsverpflichtung ab sofort in Raten zu 10 Euro mtl. nachzukommen.”, versuchen die damit nur, eine Schuldanerkenntnis rauszuleiern. Man müsste dann 800 Euro plus deren Unkosten und Gebühren plus Zinsen bezahlen.

      Also wieder mal: Keine Schuldanerkenntnis liefern! Nicht dort anrufen! Nicht mailen! Nicht schreiben! Das Kreuzchen “Widerspruch” im eventuellen Amtsgericht-Bescheid nicht vergessen (s. Beitrag 37).

      Beitrag 94: Hermann hat es geschafft – und die haben verloren. Natürlich. Hermann hat vermutlich versäumt, innerhalb 14 Tagen Widerspruch einzulegen (das eine mickrige Kreuzchen) und hat die dadurch quasi gezwungen, tatsächlich vor Gericht zu gehen. Das tun die ungern, weil sie wissen, dass sie fast immer verlieren.

      Zahlt Euer Zeugs 😉 , aber zahlt sonst nichts. Wenn Ihr es nicht mehr wisst, seid Ihr Futter für die Gauner. Und lasst Euch nicht beeindrucken und beängstigen von Rechtsanwalts-Briefköpfen und Drohungen à la: “sonst werden zusätzliche Kosten blablabla..”

      Was Privates von mir: In meiner vollgestopften Gaunerschublade ist SPK bisheriger Sieger mit 35 “letzten Mahnungen”. Werde wohl noch einen Leitz-Ordner anlegen, einen dicken. 😀

      Comment by Trollinger 45 — 22/06/2013 @ 09:20 | Reply

  98. Hallo an alle,

    hier sind ja schon ein paar sehr schöne Sachen mit bei, mal schauen ob jemand bei meinem Fall auch eine Lösung weiß.

    Ich hatte so einen Partnervertrag bei Talkline der auch schon lange gekündigt ist.
    Damals wollten Sie 10,00 € pro Karte Pfand haben was ich aber nicht wusste.

    Ich habe damals die 10,00 pro Karte zurückgebucht und die haben mir im gleichen Zuge 10,00 pro Karte überwiesen.
    So nun konnte ich das 2 Monate nicht zurüc überweisen und hatte es liegen lassen. ( Hatte Damals finazielle Probleme und es ging halt einfach nicht)
    Also wir reden hier von einer Forderung von 10,00€ pro Karte.

    So jetzt haben die natürlich jeden Monat versucht abzubuchen und der Betrag wurde immer höher.
    Ich hatte dann mal nach gefragt warum der Betrag auf einmal auf über 70,-€ pro Karte gestiegen ist und bakam als Antwort das, dass alles Mahnkosten und Rücklastgebühren sind und ich die zahlen muss. Ich sehe aber nicht ein das ich das bezahlen soll.

    Meine 1. Frage ist ob die überhaupt jedes mal abbuchen durften obwohl ich es immer wieder zurück gehen lassen habe?

    Das 2. Ding ist das ich Heute jeweils ein Schreiben zu den Karten von STOPP PICK & KALLENBORN bekommen habe wo drin steht:

    Anwaltliche Geltendmachung der Ansprüche mobilcom-debitel GmbH ./. mein Name

    Gesamtbetrag 131,25 € (pro Karte = 262,50€)

    Wollen die bis zum 25.07.2013 auf Ihr Konto haben.

    Wenn nicht klagen die vor Gericht blablabla.

    Kann ich da noch was machen?
    Wie ernst ist die Lage?
    Muss ich die 130 pro Karte wirklich zahlen ob wohl die Forderung selber bei 10 pro Karte liegt?

    Ich danke für eure Antworten und verbleibe

    mit lieben Grüßen

    Comment by Cowgirl86 — 15/07/2013 @ 18:07 | Reply

    • Hi Cowgirl86!

      Bevor wir über die dubiosen Praktiken der Anwaltskanzlei STOPP PICK & KALLENBORN reden, solltest du etwas generelles zum Thema Pfand für SIM-Karten der Firma Mobilcom-Debitel AG wissen. Wenn Du dir das hier durchgelesen hast, dann wirst du schnell merken, dass die Forderung generell unwirksam ist. Talkline, eine 100 %-ige Tochter der Mobilcom-Debitel AG, hat das bei mir auch versucht, als ich den Vertrag kündigte und die Karte nicht zurückschickte. Es ist schon sehr verwunderlich, mit welchen Methoden die Kunden noch nach Vertragsende geschröpft werden….

      Handyverträge: Nichtnutzergebühr und SIM-Pfand unwirksam

      Mobilfunkanbieter dürfen ihre Kunden nicht dafür zur Kasse bitten, wenn diese ihr Handy gar nicht benutzen. Auf eine aktuelle Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts (OLG Schleswig) weist jetzt der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hin, der gegen die mobilcom-debitel geklagt hatte. Auch ein so genanntes Pfand für SIM-Karten ist demnach unzulässig,

      Laut vzbv verlangt der Provider knapp 5 Euro von seinen Kunden, wenn diese über drei Monate hinweg ihr Handy nicht benutzen. Diese “Nichtnutzergebühr” war laut Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zusätzlich zu den Vertragskosten zu zahlen. In dem beanstandeten Tarif mit zweijähriger Vertragsbindung und einem monatlichen “Paketpreis” von 14,95 Euro können Kunden zwischen 50 Inklusivminuten für Telefonate oder 50 Inklusiv-SMS je Monat wählen. Darüberhinausgehende Nutzungen werden gesondert abgerechnet. Auch steht in den AGB, dass die SIM-Karte Eigentum von mobilcom-debitel bleibt und hierfür eine “Pfandgebühr” von 9,97 Euro fällig wird, falls der Kunde sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende zurücksendet.

      Nach Auffassung des OLG sind diese Klauseln unwirksam, weil sie die Kunden “entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen”. So liege der “Nichtnutzergebühr” überhaupt keine Gegenleistung des Mobilfunkanbieters zugrunde. Der Provider versuche Kunden mit einer Art “Strafzahlung” zu belegen, falls diese ihre bereits über die Monatsgebühr bezahlten Inklusivleistungen nicht einmal teilweise abrufen. Derartige Vertragsstrafen, obwohl der Kunde sich vertragstreu verhält und auch dem Mobilfunkanbieter durch das Verhalten des Kunden kein Schaden entsteht, seien unwirksam.

      Der “Pfandgebühr” für die SIM-Karte liegt dem OLG zufolge gar kein erstattungsfähiges Pfand zugrunde, das der Kunde als Sicherheit vorab bezahlt hätte. Mobilcom-debitel hatte argumentiert, bei Vertragsende so die Rückgabe der SIM-Karte durchsetzen zu wollen, um zu verhindern, dass die Karten für Manipulationsversuche genutzt würden. Die beanstandete Klausel in den AGB ist aus Sicht des 2. Zivilsenats so gefasst, dass der Kunde glaubt, bei verspäteter Rückgabe würde das Kartenpfand verfallen. Damit handele es sich statt um ein Pfand um einen pauschalen Schadensersatz, der jedoch den “nach dem gewöhnlichen Lauf der Dinge” zu erwartenden Schaden übersteigt und deshalb unwirksam ist; eine gebrauchte SIM-Karte ist aus Sicht des Gerichts “wirtschaftlich wertlos”.

      Das Urteil vom 3. Juli 2012 des OLG Schleswig (Az. 2 U 12/11), das beim vzbv als PDF verfügbar ist, ist noch nicht rechtskräftig, da das OLG die Revision zugelassen hat. Im Frühjahr hatte dasselbe Gericht eine von Klarmobil geforderte Gebühr für die Rückzahlung von Prepaid-Guthaben ebenfalls für für unwirksam erklärt. (ssu)

      Comment by struppiac — 16/07/2013 @ 09:09 | Reply

      • Wie gesagt Sie haben mir ja die Pfandgebühr erlassen und zusätzlich 10 pro Karte überwiesen. Als die sagten das ich die Pfandgebühr erlassen bekome hatte ich diese bereits zurück gebucht und die haben mir dann zusätzlich noch 10 pro karte überwiesen da sich die Rückbuchung garantiert mit der überweisung überschnitten hat. So also hatten die mir 10 pro Karte zuviel bezahlt. Und um diese 10 pro Karte geht es mir. Da wollen die blöden RA´s 131pro Karte jetzt haben. Ist das rechtens???

        Comment by Cowgirl86 — 17/07/2013 @ 06:56 | Reply

    • Gesamtbetrag 131,25 € (pro Karte = 262,50€)
      Was verstehe ich denn hier nicht? 🙂

      Comment by Trollinger 45 — 24/07/2013 @ 16:45 | Reply

      • Oh! Hätte eins weiter oben hingehört. Aber ihr seid ja nicht doof 😉

        Comment by Trollinger 45 — 24/07/2013 @ 16:47 | Reply

        • Und muss ich das nun zahlen oder komme ich da irgendwie raus?

          Comment by Cowgirl86 — 26/07/2013 @ 07:01 | Reply

          • Cowgirl86: habe dein Problem sehr oft durchlesen müssen, um es (möglicherweise) zu verstehen. Was du “nicht wusstest”, ist völlig unerheblich. Auch dass du zu der Zeit nicht zahlen konntest, interessiert niemanden. Diese rechtliche Frage von “Pfand”, wie sie struppiac verdeutlicht hatte, kommt in deinem Fall nicht zum Tragen. Die haben dir anscheinend 10€ überwiesen, wärend du dir 10€ zurück geholt hast (ich denke, das meinst du mit “zurückbuchen”) . Also schuldest du denen Rückbuchungs- und Bearbeitungsgebühr. Das ist rechtens. Leute, seid nicht so schnell mit “Rückbuchungen”, die lösen keine Probleme, sondern bringen weiteren Ärger!
            Zu deiner 1.Frage: Ja, sie dürfen. Zurück gehen lassen (?) ist keine Kündigung der Abbuchungserlaubnis. Diese haben die (wer auch immer), solange ihr nicht widersprochen wird. Und zwar bei dem, dem man einst eine Abbuchungserlaubnis erteilt hatte. Man kann auch seiner Bank mitteilen, bestimmte Abbuchungen nicht mehr durchzuführen. Das hat dann allerdings Verzugszinsen, Rückbuchungsgebühren, Stornogebühren, nach einiger Zeit Rechtsanwaltsgebühren, Inkassogebühren, Gerichtsgebühren usw. zur Folge.
            Cowgirl: aus 10€ 130€ zu machen, ist für SPK einfach. Ich rate dir, garnichts zu bezahlen. Aber ruf dort nicht an, schreib dort nicht hin. Warte auf ein Schreiben von deinem örtlichen Amtsgericht und mach das eine Kreuzchen rein, wo steht: “Ich widerspreche dem Anspruch insgesamt”.
            Und mach keine voreilige Rückbuchungen mehr 😉

            Comment by Trollinger 45 — 01/08/2013 @ 18:06 | Reply

            • “Also schuldest du denen 10€ plus Rückbuchungs- und Bearbeitungsgebühr”, muss es natürlich heissen.

              Comment by Trollinger 45 — 02/08/2013 @ 09:44 | Reply

  99. Hallo Zusammen,

    oh man wenn ich das hier alles lese… wird mir ganz schlecht!

    Mein Partner hat am Montag auch so ein tolles Schreiben von der Kanzlei bekommen.

    Forderung Deutsche Telekom GmbH

    “wir möchten Sie davon in Kenntnis setzen, dass wir mit dem Einzug der gerichtlich festegestellten Forderunge unserer Mandantin Telekom Deutschland GmbH (ehemals. T-Mobile, Deutschland GmbH bzw. DeTeMobil Deutsche Telekom Mobilfunk GmbH) beauftragt sind. Ordnungsgemäße Bevollmächtigung wird anwaltlich versichert.

    Abzüglich bereits berücksichtigter Zahlungen beträgt die offene

    Gesamtforderung zum 08.08.2013 EUR 735,69

    Diese setzt sich wie folgt zusammen:

    Hauptforderung inkl. Kosten EUR 700,92
    Gesetzliche / titulierte Verzinsung EUR 44,18
    Bereits geleistete Zahlungen EUR -9,41

    Als Ihre perönliche Ansprechpartnerin ist Frau XY mit Ihrem Fall vertraut udn bittet Sie, bis zum 15.08.13 KONTAKT MIT IHR AUFZUNEHMEN. Gemeinsam möchte meine Mitarbeiterin eine endgültige Regelung zur Begleichung der Forderung finden. Sie erreichen uns telefonisch 123456 oder per Email yx.

    Bitte senden Sie das beigefügte Antwortschreiben auf jeden Fall an mich zurück. Bei Rücksendung im beigefügten Umschlag übernehmen wir das Porto für Sie. Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich bereits an dieser Stelle.

    Mir liegen keine Informationen darüber vor, ob Sie in dieser Sache anwaltlich vertreten werden. Sollte dies der Fall sein, bitte ich Sie, unser Schreiben Ihrem Anwalt weiterzuleiten.

    —-

    Das ist das Schreiben.

    Wir fast alle, waren wir total schockiert und haben dort angerufen. Bzw mein Freund da er ja auch betroffen ist.

    Da fängt es an. Erstmal stimmt das Geburtsdatum nicht, was dort hinterlegt ist und auch nicht die Anschrift. Die Forderung stammt aus 1999!!!

    Mein Freund machte der Dame deutlich das er von der ganze Sache nix hält und das ganze unserem Anwalt übergibt. Er sollte sich dann in einer Stunde nochmal melden.

    Hat er getan. Darauf hin war die gute Frau nicht mehr zu sprechen und angeblich die ganze Woche im Urlaub. Ihm wurde ausgerichtet das der Vollstreckungsbescheid auf dem Weg zu uns sei.

    Und tatsächlich :-O Gestern hatten wir eine Kopie des Vollstreckungsbescheid im Kasten.

    Auf dem Bescheid passt die Adresse wohl. Auch hatte mein Freund damals einen Vertrag bei T-Mobile und auch mal eine offene Rechnung, diese wurde aber beglichen! Da ist er sich sicher.

    Mein Freund war damals 20 Jahre alt und hat aus dieser Zeit an Papierkram gar nix mehr 😦 Auch hat er mittlerweile ein Konto bei einer anderen Bank.

    Nun sind wir erstmal ratlos.

    Wie sollen wir vorgehen?

    Erstmal würde uns ja interessieren was genau da offen ist.

    Wir wissen nur die Telekom möchte für irgendwas Geld haben.

    Dann müsste ja doch irgendwo mal vermerkt worden sein, dass die Forderung beglichen wurde.

    Mir kann keiner erzählen das man bei einem 20 Jährigen 13 Jahre wartet bis man da mal wieder “anklopft”. Zumal da in der Zwischenzeit ja was zu holen gewesen wäre gerade wenn man einen gültigen Vollstreckungsbescheid hat!?

    Ich wohne mit meinem Freund seit 6 Jahren zusammen und in den ganzen Jahren kam nicht ein Brief. Weder Inkasso, Telekom, Gericht etc.

    Das finde ich sehr seltsam.

    Ich würde jetzt gern erstmal rausfinden ob der VB 1. echt ist und 2. nicht schon längst erledigt.

    Gibt es da irgendwelche Anlaufstellen?

    Danke im Voraus.

    Comment by Jacqueline — 14/08/2013 @ 10:15 | Reply

    • Hallo Zusammen,

      also wir haben eine Schufa-Selbstauskunft angefordert und es liegen KEINE negativen Einträge vor! Und offene Forderungen der Telekom bzw. offene Vollstreckungen würden dort laut Schufa auch drinstehen. Also werden wir das ganze unserem Anwalt nochmal auf den Tisch legen damit er denen mal ein “schönen” Brief schickt und ggf. Anzeigen erstatten. Unmöglich das gegen diese dreisten Betrüger noch nichts unternommen wurde!

      Comment by Jacqueline — 16/08/2013 @ 18:09 | Reply

    • Hergott nochmal! Ist das so schwierig zu verstehen!? Ruft dort nicht an! Schreibt dort nicht hin! Das sind Gauner!
      Nehmt euch die Stunde Zeit, um hier alles zu lesen. Und Beitrag Nr. 37 druckt ihr euch aus und klebt ihn dort hin, wo man es lesen kann, wenn man auf dem Klo sitzt!
      Ihr seid ratlos und wisst nicht, wie ihr weiter vorgehen sollt? Alle Fragen sind hier längst beantwortet.
      Du wirst noch Jahre lang “letzte Mahnungen” erhalten. Und “letzte Vergleichsangebote”. Und Angebote zu Ratenzahlung. Und Drohungen über “Gerichtliche Maßnamen”. Und Drohungen zu Kontopfändung und Schufa-Eintrag. Das ist alles nichts als heiße Luft.
      Lesen! Und zwar alles! 🙂

      Comment by Trollinger 45 — 18/08/2013 @ 01:05 | Reply

      • Hallo Trollinger,

        ja, ich glaube nur rufen die Leute erst an und DANN lesen sie.
        Dann warten wir mal ab was die nächsten Jahre alle noch kommt 🙂

        LG

        Comment by jacqueline — 19/08/2013 @ 10:34 | Reply

        • tatsächlich rufen die Leute erst an, weil sie an einen Fehler glauben und sich diese Sauerei von anderen Menschen, die sogar Rechtsanwälte sind, nicht vorstellen können.
          Das muss man eben lernen.
          Die Erde ist rund, aber keine runde Scheibe. Die Menschen sind schlecht, ausser ich. Mich hassen deshalb alle 😦

          Comment by Trollinger 45 — 25/11/2013 @ 19:15 | Reply

  100. Hallo Leute,
    auch mich hats erwischt…kurzer sachverhalt:
    Ich hatte im Juli 2007 bei einem Internetanbieter einen Vertrag abgeschlossen. Bin Mitte 2008 weggezogen und habe auch gekündigt. Leider nur per fax, ohne Einschreiben und habe auch weder einen Beleg noch eine Bestätigung erhalten.(Ich weiß, total doof von mir)
    Vor kurzem kam dann dieses offene Forderungsschreiben der SPK, 846,37 auf das Treuhandkonto zu überweisen.
    SPK hat in dem Schreiben auch die betroffenen RECHNUNGSNUMMERN aufgelistet.
    mein Fehler war, dass ich da angerufen habe und denen gesagt habe, dass ich die faxbestätigung der Kündigung suchen werde.
    die Forderung setzt sich aus den leistungen zwischen 2008 und 2010 zusammen, die ich überhaupt nicht in Anspruch genommen habe, da ich nicht mehr da gewohnt habe.
    Kann es sein, dass die ganze Sache verjährt ist? Mir gibt zu bedenken, dass die verbrecher meine rechnungsnummern haben. Aber von SPK höre ich jetzt das allerserste mal.!!!
    Soll ich das auch erstmal ignorieren? Was brauchen die im Härtefall für Unterlagen um gegen mich die Sache anzufechten? Ich könnte vor gericht belegen, dass ich nicht mehr da gewohnt habe und die leistung nicht mehr in Anspruch genommen habe.
    Bin echt verzweifelt…

    Comment by Jansen — 14/08/2013 @ 23:56 | Reply

    • Hallo Jansen,
      Erstens: Umzug ist bei keinem einzigen Provider ein Kündigungsgrund.
      Zweitens:Fax ist genausogut wie Einschreiben – durch das Fax-Übermittlungsprotokoll.
      Drittens: Ob du Leistungen nutzt, oder nicht, interessiert deinen Vertragspartner nicht. Also auch nicht, ob du da wohnst, oder nach Australien ausgewandert bist.
      Viertens: Vergiss Verjährung, das kannst du korrekter regeln.

      Du hast nicht geschrieben, was für einen Vertrag du im Juli 2007 abgeschlossen hattest. Womöglich 24 Monate? Der muss bezahlt werden – ein Umzug ändert daran nichts, weil alle Provider davon ausgehen, dass du deinen Vertrag zum neuen Wohnort mitnehmen kannst.

      Da das Forderungsschreiben von unser aller Liebling SPK kommt, bleibt dir nur eins: Schreib nicht dort hin, ruf dort nicht an! In deinem Fall könnte es tatsächlich sein, dass du bei deinem Umzug Mitte 2008 zwar gekündigt, aber Kündigungsfrist verbockt hast, und sich dadurch dein Vertrag automatisch um ein Jahr verlängert hat. Völlig egal, wo du wohnst. Das tun die Provider alle. Ich bin selbst betroffen und bis August 2014 an 1und1 gefesselt. Wende dich aber keinesfalls and die Gauner bei SPK! Frag bei dem Provider nach, mit dem du 2007 den Vertrag geschlossen hattest und berichte uns, was dabei raus kam.
      Es ist nichts verloren und überhaupt kein Grund, zu verzweifeln 😉

      Comment by Trollinger 45 — 18/08/2013 @ 02:23 | Reply

  101. Ola Zusammen,
    ich habe irgendwann 2010 einen Brief bekommen von Stopp Pick und Kallenberg. Angeblich schuldete ich Unitymedia 155€. Darauf hin rief ich bei unitymedia an, die wussten natürlich von nix. Dann hab ich in der Kanzlei wieder angerufen und gebeten das man mich in Ruhe lässt. Seid dem nix mehr gehört. Jetzt 2013 stehe ich kurz vor einer Existenzgründung und siehe da, negativer Schufa-Eintrag von einer Inkasso Firma namens Lindorff von der ich nie was gehört oder irgendwelche Schreiben bekommen habe. Natürlich habe ich da agerufen und die sagten mir das es die Forderung von der Anwaltskanzlei Stopp Pick und Kallenberg.
    Ich muss nor erwähnen das ich wieder Kunder bei Unitymedia bin und die immer noch nix von einer Forderung wissen.
    Ich habe hier gelesen das man da nicht anrufen oder schreiben soll aber wie soll ich sonst den negativen Schufa-Eintrag löschen. Ich habe schon einen Anwalt gefragt, er sagte mir ich solle dem Inkasso Unternehmen schreiben und verlangen das der Eintrag gelöscht wird.
    Außerdem möchte ich so was von gerne eine Anzeige gegen die Anwaltskanzlei erstatten. Bringt eine Anzeige was?

    Danke
    Leonard

    Comment by Leonard — 10/10/2013 @ 09:59 | Reply

    • Hallo Leonard,
      zunächst mal: Hast du das richtig geschrieben “Stopp Pick und Kallenberg”? Die nennen sich sonst “Stopp Pick und Kallenborn”. Es scheint unwichtig, könnte aber wichtig werden. Überprüfe das.
      Die meisten Leute hier bekommen “Gaunerbriefe” von dubiosen Kanzleien, und finden hier die richtige Hilfe.
      Schwieriger ist das, wenn die Gauner einem die Schufa versaut haben. Lindorff gehört übrigens auch zum “Verein”, siehe Beitrag 50.
      Bei Kreditanfragen (oder Existenzgründungen 😉 ) usw. kann es unlustige Probleme geben. Um unrichtige Einträge bei der Schufa zu löschen, gibt es mehrere Wege. Der mit Abstand erfolgreichste allerdings ist der, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, den Verursacher der falschen Eintragung zu deren Löschung zu zwingen. Du kannst zwar auch selbst die Löschung verlangen (Textvorschläge findest du im Web), aber bei Lindorff sehe ich da ohne eigenen Anwalt-Briefkopf wenig Hoffnung. Mach das einfach mal. Schreibe an Lindorff (Einschreiben – versteht sich) und verlange und erwarte die sofortige Löschung der Einträge bei der Schufa, die von “Firma Lindorff bezüglich meiner Person verursacht sind”. Wenn die nicht reagieren, musst du das mit Hilfe eines RA wiederholen. Das Schwierige ist immer, dass RAe Geld kosten. Das wissen die verdammten Gauner ganz genau. Versuche es einfach mal bei Lindorff. Aber “bitte” nicht, “FORDERE!”. Wenn alles nicht fruchtet, musst du dich mit einem RA zusammensetzen, der dir auch erklären wird, wie du dessen Kosten auf die Reihe bringst.

      Den Gedanke, die Gauner anzuzeigen, haben viele Betroffene. Von Erfolgen habe ich noch nichts gehört/gelesen. Dazu wäre ein enthusiastischer Idealist nötig, der sich bis heute noch nicht eingefunden hat. Falls ein infragekommender Jurist das liest: Bezahlung ist kein Problem! Wir sind Viele 😉

      Viel Glück (Scheisse Glück). Viel Erfolg Leonard
      Lass uns sehen, was sich tut. Alle sind gespannt 🙂

      Comment by Trollinger 45 — 12/10/2013 @ 13:53 | Reply

      • Hallo,
        vielen liebe Dank für schnelle Antwort. Das Schreiben haben ich schon an Lindorff geschickt. Habe aber vor einen Anwalt zu nehmen. Ich muss noch checken ob meine Rechtsschutz das eventuell übernehmen würde. Ah ja, ich hatte mich verschrieben, klar das heißt: Stopp Pick und Kallenborn.
        Ich werde dann schauen wie das mit der Anzeige am Besten wäre. Eine Möglichkeit hätten wir auch noch: und zwar……wie wäre es wenn wir die Presse informieren wie SternTV etc. ?
        Wenn es von meiner Seite Neuigkeiten gibt, werde ich euch informieren.
        Gruß an Alle

        Comment by Leonard — 13/10/2013 @ 13:05 | Reply

  102. Hallo,
    ich habe ebenfalls Post bekommen. Als Infopost! Gebe heute alles an meinen Anwalt ab! Kann ich allen anderen auch nur raten. Polizei ist jebenfalls verständigt worden.

    Comment by anonym — 18/10/2013 @ 09:00 | Reply

  103. @trollinger
    spielt es eigentlich eine rolle, wenn man kündigt und in ein anderes bundesland zieht, in dem unitymedia keine leistungen erbringen kann? denn da gibt es soweit ich weiß eine klausel, wonach eine kündigungsfrist entfällt. Is das relevant?

    Comment by User — 05/11/2013 @ 23:52 | Reply

    • ferflixt, ich bin spät. Aber trotzdem, auch für stille Mitleser:
      Wenn du einen 24 Monats-Vertrag oder Ähnliches hast, musst du den erfüllen, auch wenn du in China im Knast sitzt. AGB sind umfangreich, kompliziert, versteckt und klein geschrieben, damit sie niemand liest.
      Wenn du aber an einen Ort umziehst, an dem dein Provider “seine Leistung nicht erbringen kann”, wird er dich nach Beweis und ordentlicher Aufforderung aus dem Vertrag entlassen.
      Um zu beweisen, dass dein Provider “dort” seine Leistung nicht erbringen kann, gehst du auf dessen Website und lässt das prüfen. Das kann man bei allen Providern. Das Ergebnis muss dann Bestandteil der ordentlichen (und freundlichen) Aufforderung sein, einer “ausserordentlichen Kündigung” deines Vertrags zuzustimmen.

      Es wird aber schwierig sein, einen Flecken in DE zu finden, den Unitymedia nicht versorgen kann 😉
      Ich wünsche Erfolg 🙂

      Comment by Trollinger 45 — 25/11/2013 @ 17:20 | Reply

  104. Hallo, ich hatte wie viele hier das gleiche Problem – offene Forderung von Kabel BW – für einen Zeitraum wo ich schon gar nicht mehr in meiner Wohnung wohnte – nicht einmal mehr im selben Bundesland!

    Dummerweise habe ich jetzt nach beinahe 4 Jahren den Gesamtbetrag von 105,29€ bezahlt da mir ein positiver Schufaeintrag wichtiger erschienen ist als die 105,29, und dummerweise habe ich diese Seite erst nach der Bezahlung entdeckt!
    So das Problem jetzt: Geld ist bezahlt – Eintrag in der Schufa ist Immer noch drin!
    Habe jetzt schon mehrmals mit SPK telefoniert – allerdings erfolglos – nun meine Anliegen (Löschung in der Schuf) noch mal schriftlich mitgeteilt, auch mit Androhung die Sachverhalte an meinen Rechtsbeistand weiterzugeben!!

    Meine Frage an Euch:
    Hat jemand einen ähnlichen Fall wie ich, oder weiß jemand was ich den jetzt noch tun könnte???

    Danke schon mal im Voraus!!

    Comment by Marian Erbaach — 11/11/2013 @ 15:28 | Reply

    • Hiho Marian
      den SCHUFA Eintrag musst du selber löschen lassen. Geht bei Gericht. Kostet natürlich. Das von dir bezahlte Geld ist weg. Und wegen 105,29€ Klagen … glaube kaum das du dafür einen Anwalt begeistern kannst. Übrigens bei solche (kleinen) Summen zieht auch die generische Partei nicht gerne vor Gericht. Die belassen es meistens bei einem gerichtlichen Mahnverfahren … und das widersprichst du innerhalb von 14 Tagen (nachweislich) in vollen Umfang. Solche oder ähnliche schreiben kann man für den Winter aufheben und damit den Kamin vorheizen.

      MfG
      Aiko

      Comment by Aiko — 14/11/2013 @ 18:36 | Reply

  105. kleiner Nachrtag an Marian … kann vllt. verkehrt gelesen werden. Gerichtliche Sachen nicht in den Kamin … 😀

    MfG
    Aiko

    Comment by Aiko — 14/11/2013 @ 18:39 | Reply

    • NEIN! Ganz recht 🙂 Lochen und ab in den Schmuddel-Ordner 😉

      Comment by Trollinger 45 — 25/11/2013 @ 17:55 | Reply

  106. Ahoi,
    ich hab da mal eine Frage… Vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen.
    Mein Freund bekommt, seit dem er bei mir wohnt, immer mal wieder Post von der Mogelcom/Lindorff und seit heute auch von SPK.
    Ob die Forderung von ´08 berechtigt ist oder nicht, weiß er nicht mehr, da durch ein Hochwasserschaden seine Dokumente vernichtet worden sind. Merkwürdig finde ich ja persönlich, dass die Briefe erst seit dem er zu mir gezogen /bei mir gemeldet ist in den Briefkasten flattern.
    Wenn ich es richtig verstanden habe, wäre die Forderung an sich ja so oder so verjährt. Muß ich mich da jetzt irgendwie bei Mogelcom/Lindorff/SPK rühren, damit die Verjährungsfrist von 30 Jahren nicht eintritt?
    Ansonsten frag ich mich gerade, ob die Papiere aus Versehen von unsren Katzen gefressen werden dürfen…???
    Mfg, Steffi

    Comment by Steffi — 21/11/2013 @ 00:26 | Reply

    • hör auf mit Katzen und Hochwasserschaden. Das ist blöd 🙂 Du oder/und dein Freund seid in einer Adressenliste gelandet. Folgendes ist zu tun:
      RUFT DORT NICHT AN! SCHREIBT DORT NICHT HIN!
      Das sind nur verdammte Gauner mit gekauften Adressenlisten.
      Ordner anlegen, oder Schublade wie ich (hab schon 2), rein damit – fertig.
      Und hier alles von Anfang an durchlesen! 😉

      Comment by Trollinger 45 — 25/11/2013 @ 18:52 | Reply

      • *lacht* das Einzige, was die kriegen, ist der Hinweis auf Verjährung und Verbraucherschutz ^^
        Ansonsten sind wir versucht, die Briefe zurückzuschicken…
        Aber was soll´s, in dem Fall gibt es mal wieder einen “toten Ordner”!
        Gelesen hab ich übrigens so ziemlich alles, mir ging es nur um die Info, ob man das Thema Verjährung ansprechen muß oder ob man es einfach aussitzen kann.
        Trotzdem herzlichen Dank, für die Antwort 🙂
        Ich glaube übrigens, dass man der Liste aus Beitrag 37 (?) noch einen Namen hinzufügen kann: Ralf Heyl –> Auf dem Briefkuvert ist er aus Köln und im Brief aus Hürth, 2 verschiedene Postfächer und 2 verschieden Postleitzahlen… komisch oder?

        Comment by Steffi — 28/11/2013 @ 23:35 | Reply

        • habs in Beitrag 50 ergänzt. Der Herr Heyl verschickt offensichtlich 7 Jahre alte Rechnungen, üblicherweise als Beauftragter der Postbank. Klingt eben seriös. Natürlich in der Hoffnung, jemand möge sich nicht erinnern und aus Angst vor Ärger mit einem Rechtsanwalt der Postbank die paar Hundert Euro bezahlen. Das ist ja Grundprinzip und Masche der Gauner.
          Ein Anruf dort, oder ein Hinweis dorthin auf Verjährung, setzt möglicherweise die Verjährung von 3 auf 30 Jahre.
          Nicht dorthin schreiben! Auch keine Fragen stellen! Es sind Gauner!
          Das Kreuzchen im Widerspruch nicht vergessen, falls etwas vom örtlichen Amtsgericht kommt ( Beitrag 37 ). Ohne das Kreuzchen innerhalb zwei Wochen bleibt ihr 30 Jahre verpflichtet, egal ob berechtigte Schuld oder nicht.

          Comment by Trollinger 45 — 29/11/2013 @ 15:06 | Reply

  107. nochmal was Grundsätzliches für Leute, die sich nicht die Mühe machen, hier erst mal alles zu lesen:
    “Habe jetzt schon mehrmals mit SPK telefoniert – allerdings erfolglos”
    Ja kruzifix! RUFT DORT NICHT AN!! 😀
    Es bringt nichts, dort anzurufen. Jegliche Versuche zur Kontaktaufnahme bringen nichts. Es sind verdammte Gauner! Kapiert das doch endlich!
    Alle Folgenden, die bei SPK oder allen in Beitrag 50 angeführten Gaunereien anrufen, nenne ich Idioten.

    Comment by Trollinger 45 — 25/11/2013 @ 18:20 | Reply

  108. Dass die Gauner es gegen Jahresende auf die Spitze treiben, hat psychologische Gründe. Die Gauner rechnen damit, dass viele Menschen sorgenfrei ins neue Jahr gehen wollen.
    Bezahlt nichts! Ruft dort nicht an! Schreibt nicht dorthin! Mailt nicht!
    Ihr werdet nur ausgelacht und weiterhin angeschrieben.

    Ein sorgenfreies neues Jahr wünsche ich euch allen.
    Aber vergesst nicht – wer keine Schulden hat, muss auch keine bezahlen.

    Das ist kopiert von 2011. Es ist aber jedes Jahr dasselbe. Ihr werdet sehen, SPK, Lindorff und andere Gauner werden euch die nächsten paar Wochen eure Briefkästen zumüllen. Lochen und abheften 🙂

    Comment by Trollinger 45 — 25/11/2013 @ 19:50 | Reply

    • .. und wenn ihr dort hinschreibt, werden aus drei (§ 199 BGB.) durch kleinste Fehler dreissig Jahre Verjährungsfrist. Zum Beispiel wenn ihr einer Ratenzahlung zustimmt. Diese “allerletzten” Vergleichsangebote werdet ihr die nächsten Wochen in euren Briefkästen finden.
      Ab in die Schublade 😉

      Comment by Trollinger 45 — 29/11/2013 @ 15:31 | Reply

      • … man sollte auch bedenken, wenn diese Inkasso-Institute, -Büros, -Dezernate – oder wie auch immer „die“ sich nennen – wirklich Geld bekommen (tatsächliche Schulden), der zeiht bzw. Klagt das Geld / die Schulden ein und schreibt nicht ein dutzend Briefe die mit Androhungen vollgestopft sind. Ein seriöses Unternehmen ist zu erkennen an:
        – der Auftraggeber ist zu erkennen
        – keine Fantasienamen
        – keine Einschüchterungen
        – kein Postfach (eine komplette Postanschrift ist zu ersehen)
        – eine Festnetz-Telefonnummer ist ersichtlich
        – ein Geschäftsführer ist aufgeführt
        – Absender sitzt nicht im Ausland
        – keine Androhung des Gerichtsvollziehers
        – keine Androhung für einen Eintrag bei der SCHUFA
        – keine Androhung für einen Eintag bei der Fraud Prevention Pool (FPP)
        – keine Einträge im Briefkopf z.B. Eilige Fristsache!, Persönlich Vertraulich
        – nichts ist Fett, umrandet und / oder übergroß dargestelltes z.B. Schrift im Anschreiben, Androhungen oder der Gesamtbetrag
        korrigiert mich wenn ihr das anders seht … 🙂

        Comment by Aiko — 01/12/2013 @ 21:34 | Reply

        • einwandfrei und richtig. Ausdrucken und ins Klo hängen 🙂

          Comment by Trollinger 45 — 18/02/2014 @ 12:30 | Reply

          • kommt spät, ich weiss. Aber solange unsere Gesetzgeber diese Gaunereien nicht unterbinden, wird alles aktuell bleiben. 😦

            Comment by Trollinger 45 — 18/02/2014 @ 12:40 | Reply

  109. Hallo und Guten Tag
    Danke für eure Einträge.
    ich habe letzte Woche ein Schreiben von dieser Kanzlei für Vorgänge aus 2011 erhalten.
    mfG
    citytwister@web.de

    Comment by Jansen — 16/12/2013 @ 13:38 | Reply

    • aber nicht wegwerfen, sonder abheften. Links gelocht, Ordner “Schmuddel und Gauner” 😉

      Comment by Trollinger 45 — 18/02/2014 @ 13:57 | Reply

  110. Ich habe diese Woche ein Schreiben für irgendwas von 2011 bekommen. Danke für die Infos hier, werde mich daran halten.

    Comment by Geld leihen — 11/02/2014 @ 13:54 | Reply

  111. Hallo,
    habe gerade einen herrlich spannenden Nachmittag mit dem Lesen eurer Abenteuer verbracht. Heute habe ich auch Post von SPK wegen einer Forderung von mobilcom-debitel im Briefkasten gefunden. Nach einigem Schriftwechsel seit letzten September mit md bin ich zu der Erkenntnis gelangt, dass die Mitarbeiter dort nicht der deutschen Sprache mächtig sind. Unter anderem wurde mir auch nach Widerruf der Einzugsermächtigung Geld abgebucht und behauptet, die Einzugsermächtigung würde bis November 2015 gelten. Was für ein Schwachsinn. Ich habs dann irgendwann sein lassen und heute kam dann besagte Post. Diese Schlawiner! Ich werde das Papier brav abheften und auf den Mahnbescheid warten.
    Herzlichen Dank für die vielen tollen Infos.
    Pepe

    Comment by Pepe — 12/02/2014 @ 18:24 | Reply

    • Pepe hat`s richtig erfasst: Hier alles durchzulesen ist nicht nur extrem nützlich, sondern auch amüsant 😉

      Comment by Trollinger 45 — 18/02/2014 @ 12:47 | Reply

    • Für alle Mitleser!
      Zu behaupten, eine Einzugsermächtigung gelte bis “egal wann”, ist völlig bodenlose Frechheit. Daran ist zu sehen, für wie blöd die ihre Opfer halten. Wer bei seiner Bank einer Einzugsermächtigung widerspricht oder diese zurück nimmt (ist dasselbe), vernichtet sie dadurch. Wer weiterhin “einzieht”, ist ein Dieb. Man sollte sich in solchem Fall aber zuerst an seine Bank wenden und sehr höflich fragen, warum sie trotz Widerspruch oder Zurückname einer Einzugsermächtigung diese weiterhin ausführt. Und gleichzeitig veranlasst man die Rückbuchung ab dem Tage des Widerspruchs. Banker verfallen dann in`s Stottern, oder plappern angelernte Floskeln. Vergesst nicht: Es ist euer Geld. Der Banker lebt von euch!

      Comment by Trollinger 45 — 18/02/2014 @ 13:43 | Reply

    • Hiho,

      Urteil des BGH vom 6.Juni 2000 -XI ZR 258/99- (Dresden):
      Die Möglichkeit des Schuldners zum Widerspruch gegen Belastungen seines Kontos aufgrund Einzugsermächtigungslastschriften ist nicht befristet und endet erst durch Genehmigung gegenüber der Zahlstelle.
      Eine Genehmigung solcher Belastungen kann nach den geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr der Sparkassen nicht in einem Schweigen auf einen Rechnungsabschluss gesehen werden.

      […] da die Bank bei einer Belastungsbuchung aufgrund einer erteilten Einzugsermächtigung immer ohne Berechtigung durch den Schuldner handelt, kann der Kontoinhaber verlangen, daß die Buchung rückgängig gemacht wird […] Sechs-Wochenfrist in III Nr. 1 und 2 LSA (Lastschriftabkommen) […]

      Das Thema ist sehr umfangreich … also zurück Buchen, jedes mal bis es auch die Bank begreift. Denn die haben dann jedes mal die Arbeit damit.

      Aiko

      Comment by Aiko — 20/02/2014 @ 09:25 | Reply

  112. Wie großartig!
    Ich habe jahrelang in unregelmäßigen Abständen von Clown-Verein SPK lustige Briefe erhalten. Mit wechselnden Beträgen einer Unitymedia Forderung aus einem Vertrag der unter meiner alten Adresse bestehen würde.
    Leider hat diese Forderung zwei Grundlegende Probleme:
    1. Ich war nie Kunde bei Unitymedia und auch nie bei ish
    2. Im Jahre 1998 (von wo diese Forderung stammt) war ich minderjährig…

    Ich habe mich also immer lächelnd zurück gelehnt und auf den Mahnbescheid gewartet. Aber die Tage haben die ihre Taktik geändert, da schrieb mir nicht SPK sondern Linttorf…Und nun stellt euch mal vor, die machen mir ein Sonderrabatt Angebot, wenn ich jetzt ca 50€ zahle, erlassen die mir meine Fake Schulden! Hammer oder??
    Also habe ich mal gegoogelt und diese Seite gefunden.

    Und habe nach durchlesen der Beiträge beschlossen,ich werde mich weiter zurücklehnen und warten das da was vom Gericht kommt…

    Comment by Nine — 20/02/2014 @ 15:13 | Reply

    • recht so. Zurücklehnen, “Schmuddel und Gauner” Ordner anlegen, sauber abheften. 🙂 Es schien mir auch schon oft, als würden die Gauner Adressen untereinander verkaufen. Manchmal haben die fast dieselbe Adresse 😀

      Comment by Trollinger 45 — 21/02/2014 @ 01:54 | Reply

  113. Toller Artikel, echt informativ!
    Als ich so einen Brief aus meinem Briefkasten gefischt habe staunte ich zunächst und war schockiert.
    Man muss echt aufpassen, heutzutage, dass man nicht aufs Ohr gehauen wird!

    Comment by Vanessa Bader — 16/04/2014 @ 16:54 | Reply

  114. Sehr informativ heir, danke allen..Ich habe, nach Rückzug aus dem Ausland vor ungefähr nem Jahr mit SPK zu tun bekommen.Sie schrieben mir..horrente Forderungen..aus 2003?? weiß ich leider nicht mehr genau..jedenfalls bin ich schon 2001 ins Ausland gegangen ,schuldenfrei ;).und da es sich angeblich um die Telekom handeln sollte, brachte mich noch mehr zum lächeln, denn die hätte mir(falls es von vor 2001 sein sollte ), die Leitung dicht gemacht-ist aber nie bei mir vorgekommen..also habe ich im Internet gesucht und div..Post usw..gefunden..und mich zurückgelehnt..Nun war wochenlang Ruhe..und nu bekomme ich eine nette Aufforderung von Lindorff-in meiner Sache:XXXX möge ich doch bitte den und den zurückrufen..Na klar !! mache ich das,im nächsten Leben..echt der Hammer, nix weiter dazu geschrieben,worum es geht,gehen könnte nur nen Nr.. und logo i.A…
    Ähnlich erging es mir mit einem angeblichen Inkassobüro der GEZ..Irgentwelche Gebühren,die ich nicht bezahlt hätte, aus 2004 !!! Angeschrieben,das ich nachweisen könne,das ich seit dann u.dann gar nicht mehr in Deutschland und auch keine Wohnung mehr hier hatte,geschweige GEZ !!..kam nix mehr..Also ich werde das Gefühl nicht los,da ich das auch schon mehrfach las,das die auch gezielt auf sog..Rückkehrer einfach mal so drauflosgehen..

    Comment by Linn — 12/05/2014 @ 17:46 | Reply

    • jemand, der lange Zeit im Ausland war, ist ein super Fresshäppchen für die Hyänen. Hast du richtig erfasst. Die sind für die Hyänen noch besser als die Durchschnittsopfer, die ihre Belege nicht 5 Jahre aufgehoben haben. Die rechnen damit, dass man sich nicht erinnert. Das ist sowieso deren Geschäftsgrundlage. Arschlöcher, verkommene! (tschuldigung, ich habe kurz die Contenance verloren)
      Du machst es richtig. Nicht anrufen, nicht schreiben, nicht mailen. Ein Anruf bei denen würde dich enttäuschen: “was wollen sie eigentlich, Herr.. wie ist gleich ihr Name nochmal?”… und schon bist du erledigt.

      Sauber abheften, nicht aufregen, ruhig schlafen.
      Und nie nie niemals dort anrufen!
      Aber alles hier von Anfang an durchlesen. Die 2 Stunden lohnen sich 😉

      Comment by Trollinger 45 — 17/05/2014 @ 13:39 | Reply

    • von Lindorff wirst du noch in vielen Jahren denselben Mist im Briefkasten finden. Manchmal wechselt der Absender zu StoppKrallenauf oder Nimmesgern oder so. Mach eine große Schublade frei 😉

      Comment by Trollinger 45 — 17/05/2014 @ 13:48 | Reply

  115. Also ich habe mittlerweile einen kleinen „großen“ Ordner angelegt.

    SPK schrieb bisher monatlich. Im letzten Brief verabschiedete man sich sogar mit dem Hinweis, dass nun Lindorff und Konsorten das Ruder in die Hand nehmen will. Na dann Weidmanns Heil und Petri dank … die Winkelzüge und Formulierungen sind eine Wucht. Es wird gelogen das sich die Balken biegen. Angefangen von sogenannten Besserungschein bis hin zu dem verlogen „Sie haben einen Titel“ und der gleichen war alles dabei was das Juristenherz erfreut. Sogenannte Gelbe Briefe mit Oranger Banderole, angekreuzt als Postzustellung mit vorgedruckten Textbausteinen „haben wir eine Lösung für Sie gefunden“ und „bitte wenden Sie sich schnellstmöglich an …“, habe ich schon einige male bekommen. Mit solchen und ähnlichen Schenkelklopfern konnte Lindorff und seine Sippschaft bisher nicht bei mir punkten. Die Liste mit juristischen Winkelzügen von SPK und Lindorff ist lang und sehr umfangreich. Ich könnte mittlerweile ein Buch schreiben.

    Geld sehen die von mir nicht. Ich schulde keinem etwas, und wer wie die mogelkom-debil nicht in der Lage ist ordentlich Buchführung zu machen, muss sehen das er selbst nicht irgendwann rote Zahlen schreibt.

    Übrigens toller Beitrag / Blog zu SPK. Und an alle dir sich hier belesen … ruhe bewahren und nichts überstürzen. Diesen Blog nochmals durchlesen und durchdenken. Notfalls zur Verbraucherzentrale mit seinem Anliegen gehen oder juristischen beistand einholen. Bloß nicht vorschnell zahlen, wenn überhaupt. Solange man nichts vom einen Gericht bekommt oder bekommen hat, können einen die Lindörfler, Pickarts und Stopps den Buckel runter rutschen.

    Fabienne

    Comment by Fabienne — 04/06/2014 @ 22:30 | Reply

  116. Ich werde auch seit jahren von Stop Pick Inkasso die dann wiedermals als Lindorff Inkasso Forderungs Post an mich senden belässtigt. Dies habe Ich mal dem Gerichts Vollzieher vorgelegt. Dieser meinte da müsste mann garnicht drauf reagieren wenn mann sich sicher ist das diese Forderung unberechtigt ist. Lediglich ein Mahnbescheid kommt der Berechtigten Forderung schon nähr und gibt die Möglichkeit Gerichtlich Wiederspruch bzw. Einspruch einzulegen. Wichtig auch in keiner Form auf diese dubiosen Inkasso schreiben antworten oder Zahlungen an diese leisten. Im Internet findet mann immer wieder Informationen sehr vieler Menschen wo sich diese Forderungs schreiben sehr ähnlich sind. Kürzlich erhielt Ich zbs. wieder mal Post von Inkasso Lindorf. Allerdings nur mit einer kostenlosen 0800 Telefon Hotline Nummer. Diese Nummern lassen sich schnell und problemlos austauschen so das es schwieriger wird dubiose Inkasso Büros aufzufinden. Der Anruf dorthin wird ohnehin nur gelogt um an weitere Daten zu gelangen. Ich ignoriere diese schreiben seit jahren und bekomme keine Gerichtlichen Mahnbescheide von diesen dubiosen Inkasso Firmen. Soweit mein Beitrag. MFG. Inkoknito

    Comment by Inkoknito — 14/06/2014 @ 16:49 | Reply

  117. Hallo mir ist das gleiche mit der Firma passiert da läuft jetzt eine Anzeige und die Staatsanwaltschaft hat sich ein geschaltet, das schlimme ist ja das es jetzt nicht mehr Pick Stopp & Kallenborn ist sondern Lindorff Die sitzen in Heppenheim und Kallenborm in Saarbrücken! Und die angebliche Forderung der Telekom haben Ihre Anwälte nur in Heidelberg.

    Comment by Konet — 27/06/2014 @ 08:13 | Reply

  118. Onze ervaringen met Juresta zijn zeer negatief.
    Het lijkt wel, als ze een opdracht gekregen hebben, of ze
    meer geinteresserd zijn om geld van ons te krijgen dan het
    te incasseren. Daarnaast houden ze geld op de G rekening achter
    die ze pas na maanden aan ons willen betalen.

    Comment by incasso — 15/08/2014 @ 19:32 | Reply

    • Übersetzung von Google Translate:
      Unsere Erfahrung mit Juresta sind sehr negativ.
      Es scheint, als wenn sie einen Auftrag gegeben worden, ob sie
      mehr daran interessiert, Geld von uns zu nehmen, um darüber hinwegzukommen
      gesammelt werden. Sie Geld behalten auch im Konto nach G
      Monate dauern, bis sie an uns zu zahlen.

      Comment by 4gang — 15/08/2014 @ 19:41 | Reply

  119. Erst mal Lob für die vielen guten Beiträge. Bin auf der Suche nach der komischen Firma Lindorff über diesen Blog gestolpert und muss sagen, dass sich mein Eindruck über diese Firma bestätigt hat.

    Anscheinend haben die Damen und Herren eine neue Masche
    Ich bekam heute einen Brief, ordentlich frankiert, abgestempelt am 18.09.2014 in

    Hamburg, Briefzentrum 21 (Hamburg Süd)

    allerdings ohne Absender. Auffällig: Meine Adresse wurde mit Füller oder Tintenstift per Hand eingetragen. Mein Nachname wurde jedoch falsch geschrieben. Der Umschlag selbst schien länger gelagert gewesen sein, Verschluss klebte fast nicht. Das ganze vermittelte auf den ersten Blick den Eindruck eines privaten Briefes.

    Im Briefumschlag befand sich eine komplett handgeschriebene Kurzmitteilung der

    Lindorf Deutschland GmbH
    Postfach 1449
    64632 Heppenheim

    ohne Hinweis auf den Zweck der Firma

    ‘Angebliches Datum der Kurzmitteilung 18. 09. 2014
    mit der Bitte eine Person namens T. Schulz (unterschrieben i.A.Schulz, Stempel T. Schulz) wegen einer Rückfrage zu meinem Vorgang (11 stellige Nummer) anzurufen.

    am 18. 09. in Heppenheim geschrieben (nachweislich mit Tinte – mit Tintenkiller getestet), am gleichen Tag in Hamburg (450km entfernt) abgeschickt,,,,,

    Selbst wenn man nettweise von einem Schreibfehler im Namen ausgeht, passt das hinten und vorne nicht zusammen. Meine Vermutung – Dieser Kurzbrief wurde in Hamburg gefertigt, Ob die Unterschrift tatsächlich der Unterschrift von T Schulz entspricht?????

    Eigentlich wollt ich den Zettel ja wegwerfen, nachdem ich hier aber alles gelesen hab, kommt er mit Umschlag in die Schublade. Als eventuelle Sicherheit habe ich einen Zeugen, der den Briefumschlag beglaubigen kann

    Comment by NaNa — 19/09/2014 @ 19:46 | Reply

    • Hallo NaNa,

      bloß nicht anrufen oder zurückrufen. Die suchen vllt. Jemanden dem sie eine offene Rechnung unter schieben können. Abheften und nichts unter nehmen. Wer etwas von ihnen will soll ordentliche Briefe schreiben. Ein Brief muss bei ihnen nachweislich (Einschreiben/Rückantwortkarte) angekommen sein. Alles andere kann man als Postwurfsendung / Werbung betrachten. Also, nicht verrückt machen lassen.

      Comment by Fabienne — 20/09/2014 @ 01:43 | Reply

    • kleiner Nachtrag,
      Zitat NaNa […] am 18. 09. in Heppenheim geschrieben, am gleichen Tag in Hamburg (450km entfernt) abgeschickt […] ja kenne ich auch. Der Empfänger wird für Dumm und Blöd gehalten. Aber da staunt man trotzdem wie schnell die Post ist. 😀

      Comment by Fabienne — 20/09/2014 @ 01:56 | Reply

  120. Hallo,

    gestern flatterte ein Schreiben der Anwaltskanzlei Hörnlein & Feyler bei mir rein mit der Aufforderung der mobilcom-debitel GmbH 205,66€ zu bezahlen. Bis spätestens heute (das fand ich schon zum Schmunzeln). Noch viel seltsamer ist aber, dass ich nie einen Vertrag bei mobilcom-debitel hatte. Ich habe Prepaid bei einem anderen Dienst. An das Standardschreiben ist auch noch eine “Forderungsaufstellung” angeheftet die über zwei Seiten geht und angeblich soll ich ab und zu sogar Geld an die überwiesen haben (habe ich natürlich nie). Ich bin mir also sehr sehr sicher, dass es sich hier um Betrug handelt. Wie verfahre ich da nun weiter? Soll ich das einfach ignorieren oder muss ich denen einen Widerspruch zukommen lassen? Wenn ja, wie sieht so etwas aus? Ich habe von so etwas leider kaum Ahnung.

    Ich würde mich sehr freuen, wenn mich hier jemand kurz erleuchtet 🙂

    Comment by Franzi — 14/10/2014 @ 08:53 | Reply

    • Liebe Franzi,

      ganz oben steht eigentlich schon ein Link, der das ausführlich beantwortet: .

      Ganz kurz: Auf einen gerichtlichen Mahnbescheid muss man unbedingt sofort reagieren und Widerspruch einlegen. Den muss man auch nicht begründen. Da kommt dann oft noch einmal ein Schreiben mit der Frage, warum man widersprochen hat, aber das kann man getrost unbeantwortet lassen. Wer Geld will, muss das begründen und mit dieser Begründung klagen. Wenn es keinen Vertrag gibt, so können sie auch keinen vorlegen.

      Ob man darüberhinaus diesen Halsabschneidern eine Antwort gibt, muss jeder selbst entscheiden. Wichtig: Die suchen irgendeinen Haken, mit dem sie dann doch begründen können, warum die Forderung berechtigt sein könnte. Also keinerlei Details in der Antwort, sondern ganz kurz und knapp: “Ihre Forderung ist unbegründet. Ich weiße sie in vollem Umfang zurück.”

      Comment by Hans Luntz — 15/10/2014 @ 09:39 | Reply

      • Ich würde sogar empfehlen überhaupt nicht zu reagieren (auf so ein Schreiben vom Geld-Eintreiber – auf Schreiben vom Gericht natürlich schon, wie von Hans Luntz dargestellt).

        Man muß das aus der Situation der Geld-Eintreiber betrachten: die haben vermutlich irgendwoher alte, abgeschriebene Forderungen aufgekauft – und wollen die zu Geld machen. Also schreiben sie alle möglich Leute an, die den passenden Namen haben – und schauen ob irgendwoher Antwort kommt. Wer antwortet, hat damit der Gegenseite schon signalisiert, daß es hier einen Adressaten gibt, wo es sich vielleicht lohnt, nachzuhaken.
        Schlechtes Gewissen gegenüber diesen Leuten braucht man nicht zu haben. Denn eine solche Vorgehensweise ist nicht nur unberechtigt, sondern auch völlig illegitim. Die Opfer solcher Eintreibeversuche sind nämlich gerade arme Leute, die sich nicht wehren können – weil sie zu alt sind, oder zu ängstlich oder nicht mal Internet haben um so was wie hier zu lesen. Und das ist damit eine ganz schändliche Masche – und sollte eigentlich von Rechts wegen verboten sein. Wer das ändern will, sollte vielleicht auch mal andere Parteien wählen, als CDU + CSU – denn die stehen für so was.

        Viele Grüße und keine Angst vor Drohgebärden von Geld-Eintreibern.

        Comment by 4gang — 15/10/2014 @ 16:57 | Reply

        • Danke für eure Antworten! Ich habe mich weiterhin schlau gemacht im Internet und war irgendwann nur noch verwirrt. Auf der einen Seite wird geraten, auf so eine Forderung gar nicht zu reagieren, auf der anderen Seite wird gesagt, dass man da einen Widerspruch per Einschreiben und Rückschein hinschicken sollte. Da ist man als jemand, der nie mit so etwas zu tun hatte und von Recht nicht viel Ahnung hat, schnell verwirrt 😀 Einen gerichtlichen Mahnbescheid habe ich nicht bekommen, eben nur dieses Schreiben mit der Forderungsaufstellung und bis jetzt habe ich auch nicht geantwortet, die Frist war ja eh Dienstag abgelaufen.

          Ich denke, ich werde denen nicht antworten und auf einen eventuellen gerichtlichen Mahnbescheid warten.
          Mal was Anderes: Weiß diese Anwaltskanzlei eigentlich, dass das Betrug ist? Sind das überhaupt echte Schreiben dieser Kanzlei? Mich hatte nämlich gewundert, dass die Telefonnummer auf dem Schreiben gar nicht der auf der Internetseite entspricht..

          Comment by Franzi — 16/10/2014 @ 08:42 | Reply

          • Ich sehe es auch so wie 4Gang, dass es am Besten ist, diesen Verbrechern gar nicht zu antworten, aber es gibt dazu halt auch andere Meinungen …

            Wegen Betrug: Das habe ich damals auch versucht, als mir Stopp, Pick damals zusetzte. Der Kriminalbeamte meinte aber dann, eine Anzeige wäre wenig sinnvoll, solange die Kanzlei ihre Forderung nicht näher begründet. Da können sie sich immer auf ein Versehen herausreden.

            Da hätte ich mich als genau auf das einlassen müssen, auf einen größeren Schriftwechsel, was ich nicht wollte, denn nur so hätte ich einen wissentlichen Betrugsversuch nachweisen können. Das haben die und auch ihre Nachfolger nie gemacht. So blöd sind sie dann doch nicht, dass sie sich selbst ans Messer liefern. Sie wehren sich ja auch interessanterweise nie gegen Beschimpfungen und herabwürdigende Darstellungen; vermutlich scheuen sie das auch, damit möglichst wenig öffentlich wird.

            Es kostet Nerven, ja, aber am Besten heftet man einfach die Schreiben ab, die man bekommt und unternimmt sonst gar nichts. Das Einzige, was man sinnvoll tun könnte, wäre mal zu versuchen, die Presse für das Thema zu begeistern und dazu Fallbeispiele liefern. Habe ich dann aber doch nicht gemacht, war mir einfach doch zuviel an Aufwand.

            Comment by Hans Luntz — 16/10/2014 @ 14:43 | Reply

            • Hallöchen,

              ich habe auf die Zahlungsaufforderung der Kanzlei Hörnlein & Feyler nun nicht reagiert und nun komme ich gerade nach Hause und da liegt ein neuer Brief im Briefkasten, dieses Mal von einem Gerichtsvollzieher. Für einen gerichtlichen Mahnbescheid war ich ja gewappnet, für einen Gerichtsvollzieher nicht. Was mach ich denn nun? Den irgendwie zu ignorieren traue ich mich nun wirklich nicht aber das Geld will ich auch nicht bezahlen, da die Forderung ja einfach nicht stimmt. Ich habe langsam echt genug davon..Hat hier jemand Erfahrung damit, wenn sich der Gerichtsvollzieher einschaltet bei einer falschen Forderung? Wenn ihr mir nochmals helfen könntet, wäre ich wirklich dankbar 🙂

              Comment by Franzi — 06/11/2014 @ 16:42 | Reply

              • Hallo Franzi,

                vorab, damit keine Mißverständnisse aufkommen, hier findet keine Rechtberatung statt. Alles was hier und in allen übrigen Kommentaren und Antworten steht, ist auschließlich die persönliche Meinung und Erfahrung der jeweiligen Kommentatoren, die diese hier zum freien Gedanken-Austausch mit allen anderen teilen.

                Ich hab mir jetzt auf Wikipedia den Artikel zum Gerichtsvollzieher angeschaut http://de.wikipedia.org/wiki/Gerichtsvollzieher_%28Deutschland%29 und dabei z.B. das gefunden:

                “Der Gerichtsvollzieher (kurz: GV) ist Beamter der Justiz mit der Aufgabe, Urteile und andere Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollstrecken sowie (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens) Schriftstücke zuzustellen. ”

                und

                “Rechtsverhältnis zum Vollstreckungsgläubiger

                Der Gerichtsvollzieher wird vom Vollstreckungsgläubiger entweder direkt oder durch Vermittlung der beim Amtsgericht bestehenden sog. Gerichtsvollzieherverteilungsstelle „beauftragt“ (§ 753, § 766 Abs. 2 ZPO); es besteht allerdings kein zivilrechtliches Auftragsverhältnis, sondern ein öffentlich-rechtliches Verhältnis zwischen ihm und dem Gläubiger.

                Der Gerichtsvollzieher handelt nicht als Vertreter des Vollstreckungsgläubigers und auch nicht als dessen Erfüllungsgehilfe, sondern hoheitlich als Amtswalter. Er ist selbständiges Organ der Rechtspflege.”

                Für mich stellt sich da die Frage: Gibt es eventuell einen Vollstreckungstitel im Hintergrund zu der Aktion ? Enthält das Schreiben des Gerichtsvollziehers dazu einen Hinweis ?

                Was für mich nicht klar ist, wie das o.g. “Schriftstücke zustellen (auch außerhalb eines konkreten Gerichtsverfahrens)” mit dem Satz
                “Der Gerichtsvollzieher handelt nicht als Vertreter des Vollstreckungsgläubigers und auch nicht als dessen Erfüllungsgehilfe, sondern hoheitlich als Amtswalter.” in Einklang zu bringen ist.

                Falls die Zustellung von Forderungsschreiben durch Gerichtsvollzieher, ohne jeden gerichtlichen Hintergrund, rein auf Antrag des Gläubigers erfolgen kann, würde ich das nur als weiter verschärfte Drohgebärde interpretieren – und damit als bedeutungslos.

                Ich würde versuchen, herauszufinden, ob hier ein Gerichtstitel oder ein Gerichtsverfahren die Grundlage für die Aktion des Gerichtsvollziehers ist – oder ob hier eine Zustellung rein im Auftrag der Kanzlei vorliegt. Ich stelle mir vor, ein Gerichtsvollzieher ist verpflichtet eine solche Frage zu beantworten (und würde daher dort anrufen).

                Bei all dem natürlich angenommen, daß der Brief wirklich von einem Gerichtsvollzieher stammt – aber das läßt sich ja wahrscheinlich relativ einfach über das Internet nachprüfen.

                Falls tatsächlich ein Gerichtsverfahren im Hintergrund stecken sollte, würde ich mich an einen Anwalt wenden. Es gab z.B. schon Berichte von Zustellung des gerichtlichen Mahnbescheids an eine veraltete Adresse. In so einem Fall kriegt man u.U. gar nix mit – hat demnach auch keinen Widerspruch einlegen können und wird dann später mit einer Vollstreckung konfrontiert.

                Viele Grüße

                Comment by 4gang — 07/11/2014 @ 12:35 | Reply

                • Hallo 4gang,

                  ui, das tut mir Leid. Dass das hier natürlich keine Rechtsberatung ist, ist mir klar, ich war nur beim Erhalt des Briefes leicht in Panik und da ist mir die Seite hier als erstes eingefallen ^^°

                  In dem Brief steht etwas von einem Vollstreckungstitel mit Aktenzeichen und allem pipapo, von 2011. Wie gesagt ist es aber trotzdem eine falsche Forderung. Außerdem werde ich in dem Schreiben mit Herr angesprochen.. Alles sehr merkwürdig. Der Gerichtsvollzieher hat seine Adresse in meiner Stadt und bei Google habe ich ihn auch mehr oder minder gefunden. Leider sind seine Sprechstunden unheimlich doof gelegt (Dienstags von 09:00-10:00 und Mittwochs von 10:00-11:00) sonst wäre ich da mal persönlich hingefahren. Ich werde mich dann mal telefonisch mit ihm in Kontakt setzen und sonst muss ich mir wirklich einen Anwalt nehmen. Einen gerichtlichen Mahnbescheid habe ich jedenfalls nie bekommen… Übrigens: Der Betrag aus dem ersten Schreiben der Kanzlei Hörnlein und Feyler war 205,66€ groß, jetzt soll ich schon 270,08€ bezahlen, obwohl mit dem neuen Schreiben “nur” 24€ raufgepackt wurden (Versuch gütliche Erledigung, Hebegebühr, Auslagenpauschale)…auch sehr seltsam.

                  Dankeschön und ein schönes Wochenende!

                  Comment by Franzi — 07/11/2014 @ 12:57 | Reply

                  • Hallo Franzi,

                    kein Grund zu einer Entschuldigung. Ich weise halt extra drauf hin, weil es in Deutschland für normale Leute ausdrücklich verboten war “Rechtsberatung” zu geben.
                    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

                    Aber ich habe gerade festgestellt, daß das inzwischen abgelöst wurde
                    http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsdienstleistungsgesetz

                    Damit ist die Situation für die Kommentatoren und Blogbetreiber eventuell entschärft.

                    Hier hat halt immer eine Anzeige und evtl. gerichtliches Verbot gedroht, mit dem Vorwurf einer illegalen “Rechtsberatung”.

                    Viele Grüße

                    P.S.
                    Bitte nicht mißverstehen – wir sind alle interessiert und helfen gerne, so gut wir können.
                    Aber wir müssen ein bißchen aufpassen, wegen der Gesetzeslage in Deutschland (siehe oben) –
                    deswegen der Hinweis bzgl. “Rechtsberatung”.

                    Comment by 4gang — 07/11/2014 @ 13:28 | Reply

                  • Franzi, es scheint aber, dass du einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten und diesem nicht widersprochen hast. Siehe Beitrag 37. Ein Gerichtsvollzieher kommt erst nach dem gerichtlichen Mahnbescheid. Dir bleibt nur, dem GV klar zu machen, dass diese Schuld nicht besteht. Das ist nicht einfach, wenn du einem gerichtlichen Mahnbescheid nicht widersprochen hast. Das ist ja die Masche der Gauner, die sich Rechtsanwälte nennen. Kanzlei Hörnlein und Feyler ist an der Skala für üble Gauner ganz weit oben. Rede mit dem GV. Die wissen über solche Gaunereien auch einiges 😉

                    Herr Seitenbetreiber,
                    wenn es Schwierigkeiten mit den Gaunern gibt, oute ich mich gerne. Ich lese mit 😉

                    Comment by Trollinger 45 — 15/03/2015 @ 23:59 | Reply

                  • Hallo Franzi,
                    wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid eingeht und dieser nicht widersprochen wird, folgt als nächstes ein Vollstreckungsbescheid. Erst danach kann man pfänden lassen. Vorher hat der Gerichtsvollzieher nichts zu melden. Es sei denn du hast bereits einen Titel.
                    VG Aiko

                    Comment by Aiko — 27/03/2015 @ 11:57 | Reply

  121. Beim Googeln nach diesen “Anwälten” bin ich hier gelandet und habe mich sehr gewundert, dass es anderen auch so geht wie mir. Da alle meine Kündigungen von Mobilcom-Debitel nicht anerkannt und munter weiter Rechnungen ausgestellt wurden (das bewusste Mobil-Phone gibt es schon seit Jahren nicht mehr), habe ich die letzten Schreiben von Talkline einfach ignoriert. Letzte Woche kam die Ankündigung des Mahnverfahrens von dieser SPK “Anwaltssozietät”. Heute rief dann auch noch eine Mitarbeiterin dieser Kanzlei bei mir an.
    Dabei hat es mich sehr gewundert, dass die wegen Peanuts (159 Euro incl. Mahn- und Anwaltskosten) aus dem hessischen Raum bei mir im tiefen Süden angerufen haben. Es wurde mir nochmals ein Mahnbescheid angedroht. Nach Lektüre der obigen Postings warte ich also gelassen ab, ob die tatsächlich die Stirn haben, ein gerichtliches Mahnverfahren einzuleiten. Dieser “Dame” am anderen Ende der Leitung sagte ich jedenfalls, dass sie das von mir aus tun sollen und ich die Sache ggf. meiner Rechtsschutzversicherung übergebe. Sollten die mich noch einmal telefonisch behelligen, werde ich die Nummer auf meinem Telefon sperren.

    Comment by salvia0907 — 16/03/2015 @ 17:46 | Reply

    • Es geht ja noch weiter … Stopp, Pick und Co geben die Schulden-Pakete weiter an Lindorf, der wiederum beauftragt einen RA aus dem Raum Mannheim der beim Amtsgericht Hünfeld ein gerichtlichen Mahnbescheid beantragt. Das zuständige Amtsgericht ist dann wiederum Bielefeld* (der Antragsteller hat angegeben, ein streitiges Verfahren sei durchzuführen vom Amtsgericht […], *siehe oben) und der Gläubiger sitzt dabei in Bündelsdorf, der mittlerweile seine Forderung abgetreten hat. Bin mal gespannt ob der RA aus dem Raum Mannheim wegen weniger als 50,-€ extra herkommt.
      Das ganze geht nun schon seit über 2 ½ Jahren und jeder versucht sich die Taschen voll zu stopfen. Das beste daran ist, man macht aus der Hauptforderung mal eben das vierfache … usw. usf. … der Widerspruch gegen das gerichtliche Mahnverfahren ist raus, im vollen Umfang versteht sich. Mal schauen was jetzt noch kommt.

      Comment by Aiko — 26/03/2015 @ 23:10 | Reply

  122. Pretty great post. I just stumbled upon your blog and wanted to mention that I’ve really enjoyed surfing around
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    Comment by How Do you treat ibs with constipation — 06/02/2017 @ 11:39 | Reply

    • who are you? 🙂

      Comment by Trollinger45 — 10/02/2017 @ 17:09 | Reply

      • you just stumbled on this blog 😉

        Comment by Trollinger45 — 10/02/2017 @ 17:14 | Reply

  123. Nach langer Zeit endlich mal neue Namen: Kohl KG und Rechtsanwalt Bernd Krziscik 🙂
    Die sind sogar so dreist, ein Video in Youtube zu stellen. Der Link dazu ist auf der Seite, die der Betroffene gemacht hat. Allemal lustig zu lesen:
    http://karmaisabitch.rocks/schicksal/bernd-krziscik-rechtsanwalt-kohl-kg/

    Mein persönlicher Gewinner 2017 war übrigens wieder mal Lindorff mit 8 Zahlungsaufforderungen und Ratenzahlungsplänen 😉

    Comment by Trollinger45 — 09/02/2018 @ 17:09 | Reply

  124. Niemals auf das Konto der Inkasso-Unternehmen zahlen.

    Offene Forderung beim Gläubiger ausgleichen (Obwohl man das eigentlich nicht mehr muss, da die Forderung an das Inkasso-Unternehmen abgetreten wurde), aber wenn man wieder Geschäfte mit dem Gläubiger machen möchte (Wenn die Forderung wirklich gerechtfertigt ist (also keine komische Handygebühren)), ist das besser, zumal die Leistung tatsächlich benutzt wurde.

    Danach einfach aussitzen. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen sollte -> Sofort KOMPLETT widersprechen.

    Die gehen niemals vor Gericht, da Ihre Forderung den Aufwand nicht deckt. Falls doch … sind die verlangten Gebühren nicht Rechtmäßig.

    Eine dicke Haut sollte man aber schon haben.Denn Sie penetrieren einen mit den lustigsten Schreiben -> Klage-Vorbereitungsschreiben und netten Formulierungen, die nicht falsch sind, aber so mal gar nix bewirken.

    Beste Grüße

    Comment by Peter Nauiert — 25/09/2018 @ 23:53 | Reply

  125. Intrum (ex-Lindorf) stehen inzwischen auch gerne mal vor der tür sie kündigen das dann auch in einem schreiben vorher an und in dem schreiben(in fettschrift) steht dann “die kosten für den außendienst einsatz in höhe von 37,50€ sind von ihnen zu tragen” noch dreister gehts echt nicht.. bei bedarf kann ich das schreiben ja mal einscannen..

    Comment by jingoro — 29/10/2018 @ 13:10 | Reply


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